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Thema: Nebenkostenabrechnung

  1. #1
    Stammspieler
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    Standard Nebenkostenabrechnung

    Frage an die Juristen und Hobbyjuristen unter Euch:

    Ich habe vom Vermieter eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2006 Jan - Dez bekommen.
    Auf dieser Abrechnung sind aber auch Hausreinigungskosten aufgelistet die im Jahr 2005 Sept - Dez entstanden sind.
    Muß ich diese Kosten bezahlen? Die Nebenkostenabrechnung 2005 habe ich ja schon vor einem Jahr beglichen.
    Normalerweise können doch nur Kosten verechnet werden die auch im Zeitraum der Nebenkostenabrechnung anfallen?
    Oder täusche ich mich da. Leider habe ich Internet nichts gefunden.

    Wäre klasse wenn jemand darüber bescheid weiß!
    Danke schon mal für Eure Antworten.

    Reunion
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  2. #2
    Hockeygott
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    Standard Re: Nebenkostenabrechnung

    Ich weiß nur, dass Nebenkosten innerhalb von 12 Monaten abgerechnet werden müssen. Kommt die Abrechnung später, muss der Mieter nicht mehr zahlen. Die Nebenkosten von 2005 müsstest du in deinem Fall jetzt also nicht mehr begleichen, es sei denn der Vermieter konnte die Abrechnung aus triftigen Gründen, die er nicht selbst zu vertreten hat, nicht vorher fertigstellen.



    Die Frist des § 20 Abs. 3 Satz 4 Neubaumietenverordnung 1970 ist für Nachforderungen des Vermieters eine Ausschlussfrist, es sei denn der Vermieter hat die Geltendmachung erst nach Ablauf der Jahresfrist nicht zu vertreten. Damit führt eine verschuldete Fristversäumung zum Verlust des Nachzahlungsanspruches.


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  3. #3
    Stammspieler
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    Standard Re: Nebenkostenabrechnung

    Bestimmte Nebenkosten müssen und können auch gar nicht im Abrechnungszeitraum (-31.12) entstehen. Zum Beispiel werden die Kosten für Wasser und Strom (allgemein) immer erst NACH der Abrechnungsperiode aufschlagen, da die Stadtwerke erst an Hand der Zählerstände zum 31.12. ein paar Wochen/Monate brauchen, um die Abrechnung zu erstellen - die kann der Vermieter aber später buchhalterisch abgrenzen und ins alte Abrechnungsjahr reinnehmen - das ist absolut zulässig und üblich.

    Wenn die Abrechnungsperiode aber bereits gelaufen ist, und der Vermieter hat Rechnungen "vergessen" und will diese in der nächsten Abrechnungsperiode unterjubeln, dann geht das nicht mehr: vorbei ist vorbei !

    Zitat Zitat von Golden Brett
    Ich weiß nur, dass Nebenkosten innerhalb von 12 Monaten abgerechnet werden müssen. Kommt die Abrechnung später, muss der Mieter nicht mehr zahlen. Die Nebenkosten von 2005 müsstest du in deinem Fall jetzt also nicht mehr begleichen, es sei denn der Vermieter konnte die Abrechnung aus triftigen Gründen, die er nicht selbst zu vertreten hat, nicht vorher fertigstellen.

    Vielleicht gibt es ja tatsächlich eine gute Begründung hierfür. Du solltest auf jeden Fall mal deinen Vermieter um Stellungnahme bitten, warum hier noch so alte Kostenpositionen abgerechnet werden.

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  4. #4
    Stammspieler
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    Standard Re: Nebenkostenabrechnung

    Erstmal danke für Eure Antworten.

    Nachdem ich nochmal im Internet recherchiert habe und sich die Meinungen mit Euren decken, werde ich die Kosten erstmal nicht zahlen. Mal schauen was passiert.
    Natürlich erhält der Vermieter noch von mir per Brief eine Stellungnahme.

    Reunion
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