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Thema: Arbeitsunfall ja/nein?

  1. #1
    Stammspieler
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    Frage Arbeitsunfall ja/nein?

    Hi.

    Kurze frage. Ich bin Dienstag auf dem weg in die Mittagspause umgeknickt. Allerdings nicht mit dem Fuß sondern im/am Knie. Nun ist dieses Knie aber seit jahren schon "belastet" ( 2x kniescheibe verschoben, OP 2013 wegen Knorpelschaden und Schleimbeutel).

    Nachdem ich aber zumindest Dienstag keine schmerzen hatte, hab ich dem keine große Beachtung geschenkt. Allerdings kann ich seit heute morgen keine 10 Schritte ohne Schmerz gehen und das Knie ist zudem leicht geschwollen.

    Jetzt stellt sich mir die Frage ob es sich um einen klassischen Arbeitsunfall handelt oder ob durch die Vorschädigung ich den normalen Gang zum Arzt wählen muss.

    Gruß
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  2. #2
    Hockeygott
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    Standard

    Ruf doch mal bei der Berufsgenossenschaft an, die sollten das ja wissen. Ich bin da bislang immer schnell und kompetent beraten worden. Ein Wespenstich mit allergischer Reaktion IST z.B. ein Arbeitsunfall, obwohl bei Allergie ja auch eine "Vorschädigung" vor liegt.
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  3. #3
    Der blaue Klaus
    Gast

    Standard

    Kleiner Einstieg in das Thema, wobei es regelmässig darauf ankommt, wo es passiert ist:

    http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/au...ttagspause.jsp
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  4. #4
    Stammspieler
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    Standard

    Passiert ist es auf dem Betriebsgelände im Hof zwischen zwei Gebäuden. Vom reinen Ort ist ein Arbeitsunfall gegeben.
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  5. #5
    Neuer Benutzer
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    10

    Standard Arbeitsunfall

    Wenn es auf einem Dienstgang passiert ist (zwischen zwei Dienstgebäuden) ist es ein versicherter Unfall. Es ist Aufgabe des Durchgangsarztes der BG zu prüfen - was vom Arbeitsunfall kommt (also welche Schädigung) und welche Erkrankungen bereits vorher schon da waren. Also bitte dringend einen Durchgangsarzt aufsuchen - sicher ist sicher

    Und natürlich - Gute Besserung!
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  6. #6
    Stammspieler
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    1.003

    Standard

    Für den Weg zum Essen oder in die Kantine (egal ob eigene oder fremde Kantine) besteht Versicherungsschutz über die BG. Wogegen das Essen selbst nicht versichert ist. So jedenfalls schreibt es die BG Holz und Metall auf ihrer Homepag. Wie oben schon einer schrub, solltest Du prüfen, welche BG für dich bzw. Deinen Betrieb zuständig ist und dort dann mal anfragen.
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