Eine Quelle aus NRW: https://www.polizei.nrw.de/artikel__4596.html
Dabei ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass der Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung nicht nur bei Ereignissen im Stadion selbst gegeben ist. Dazu gehören auch Vorkommnisse im Stadionumfeld, während der An- und Abreise sowie an anderen Treffpunkten außerhalb der Veranstaltungsorte.Darüber hinaus sollte man (sich) in- und außerhalb des Stadions, auf den An- und Abreisewegen und in den Bussen und Bahnen nicht einer Gruppe anschließen, von der man weiß oder annehmen muss, dass sie zur Gewalt neigt oder diese sogar (aktiv) sucht.