Zitat von
Het Schorschmann
Es ist ausgeschlossen, dass sich der Lech-Fall so zugetragen haben kann, wie er hier geschildert wird. Wer sich ein bisschen im Recht der Ordnungswidrigkeiten auskennt, weiß, dass es keine "Sofortkasse" in dieser Größenordnung geben kann. Geringfügige Ordnungswidrigkeiten können mit Verwarngeld bis max. 55 Euro sanktioniert werden. Alles darüber hinaus erfordert ein u. U. langwieriges schriftliches Bußgeldverfahren mit Anhörung, förmlicher Zustellung des Bescheids, etc. Dafür ist im Übrigen auch nicht die Polizei zuständig, sondern die sachlich und örtlich zuständige Verwaltungsbehörde, hier also die Stadt Augsburg.