Geimpft-geimpft-genesenWer nach zweifacher Impfung von einer Corona-Infektion genesen ist, gilt in Bayern derzeit
nicht als geboostert. Hier wartet die Staatsregierung ab, ob sich das Bundesgesundheitsministerium für eine Aufhebung der Testpflicht für diese Personengruppe ausspricht.
Ähnlich wie in Bayern ist dies auch in mehreren anderen Bundesländern geregelt, aber nicht in allen: Teilweise gilt man für drei bis sechs Monate als geboostert, wenn der Genesenen-Nachweis in Corona-Apps hochgeladen ist.