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Miami
Einen Blanko Zettel der ohne Unterschrift ungültig ist.
Und wo ist das Problem ihm einen Stift zur Verfügung zu stellen in dem Moment und damit das Ticket zu entwerten? Bei mir schon unzählige Male passiert, noch nie hab ich allerdings einen solchen Fall wie diesen vernommen und bin fast schon geschockt von der Dreistigkeit der Kontrolleure hier. Ich glaub im falschen Moment wäre die Situation hier voll eskaliert, nachdem ich 30 Euro bezahlt habe und die mir ein Bußgeld bescheid zukommen lassen wollen. What the Fuck. Irgendwo hört der Spaß auf, aber gewaltig!
Es gehört in solchen Fällen einfach auch dazu das Kontrolleure ein Ticket entwerten, besonders im Zugverkehr.
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Engelhardt
Letzter Versuch meinerseits:
Da ich ohne drauf geschriebenen Namen noch kein gültiges Ticket habe:
WAS habe ich dann gekauft, wofür habe ich mein Geld in den Automaten geworfen?
Ein zu entwertendes Ticket. Ist ja eigentlich wie bei einer Streifenkarte oder einem Einzelfahrschein im Bus. Die kauft man ja auch ungestempelt und damit "ungültig".
Aber ich verstehe natürlich deinen Ärger.
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el_bart0
Und wo ist das Problem ihm einen Stift zur Verfügung zu stellen in dem Moment und damit das Ticket zu entwerten? Bei mir schon unzählige Male passiert, noch nie hab ich allerdings einen solchen Fall wie diesen vernommen und bin fast schon geschockt von der Dreistigkeit der Kontrolleure hier. Ich glaub im falschen Moment wäre die Situation hier voll eskaliert, nachdem ich 30 Euro bezahlt habe und die mir ein Bußgeld bescheid zukommen lassen wollen. What the Fuck. Irgendwo hört der Spaß auf, aber gewaltig!
Es gehört in solchen Fällen einfach auch dazu das Kontrolleure ein Ticket entwerten, besonders im Zugverkehr.
Das Problem ist, dass du ohne vorherige Unterschrift Schwarz fährst. Punkt. Nix nachträglich, nix vergessen. Erschlichene unerlaubte Beförderung. Fahrst du ohne Nummernschilder Auto?
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Beaver #21
Ein zu entwertendes Ticket. Ist ja eigentlich wie bei einer Streifenkarte oder einem Einzelfahrschein im Bus. Die kauft man ja auch ungestempelt und damit "ungültig".
Der Punkt gefällt mir. Darüber mache ich mir bis morgen mal Gedanken. An ein oder zwei Punkten hakt das für mich noch.
Weitere Gedanken dazu sind gerne gesehen. Am besten das Thema so offen wie möglich angehen und ein bisschen brainstormen :)
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Mir hat mal ein Kontrolleur es so formuliert,sowohl bei Bayernticket wie auch wenn der Stempelautomat defekt ist. Der Zutritt in den Zug ist nur mit einem
gültigen Fahrausweis gestattet . Gültig ist beim Zug zumindest bereits vorher gestempelt oder eben beim BayernTicket richtig ausgefüllt.
Ich dachte ja auch,das wenn bspw. ein Stempelautomat nicht geht,es das Problem des Betreibers sei. Mir sagte man aber ich hätte dann nicht einsteigen dürfen. Ich würde übrigens nicht verwarnt,sondern konnte bei ihm ein gültiges Ticket kaufen
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Miami
Das Problem ist, dass du ohne vorherige Unterschrift Schwarz fährst. Punkt. Nix nachträglich, nix vergessen. Erschlichene unerlaubte Beförderung. Fahrst du ohne Nummernschilder Auto?
Was sind das alles für Vergleiche? Bitte spars dir doch. Egal ob Straßenbahn oder Nummernschild am Auto, da langst dir ja an Kopf. Im Zug wird auch entwertet wenn der Schaffner vor dir steht. In gewissen Fällen kannst du sogar bei ihm ein Ticket kaufen ;)
Ich vergleich doch auch nicht Feldhockey mit Eishockey, weil es in beiden Fällen drum geht mit einem Schläger ein Tor zu erzielen und beide Sportarten Hockey in ihrem Namen tragen. Irgendwo hörts halt echt auf, hier drauf hinweisen zu wollen wie die von euch ausgelegte Rechtslage so aussehen mag. Er hatte ein Ticket und hatte keine Möglichkeit es selbst zu entwerten. Also sind dafür die Kontrolleure oder der Schaffner zuständig letztlich und nicht um ihm dafür noch ein Knöllchen aufdrücken zu wollen. Seht es wie ihr wollt, die Nummer ist Korinthenkackerstyle und damit kann ich gar nix anfangen.
Damit verabschiede ich mich dann auch aus dem Thread ;)
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el_bart0
Was sind das alles für Vergleiche? Bitte spars dir doch. Egal ob Straßenbahn oder Nummernschild am Auto, da langst dir ja an Kopf. Im Zug wird auch entwertet wenn der Schaffner vor dir steht. In gewissen Fällen kannst du sogar bei ihm ein Ticket kaufen ;)
Ich vergleich doch auch nicht Feldhockey mit Eishockey, weil es in beiden Fällen drum geht mit einem Schläger ein Tor zu erzielen und beide Sportarten Hockey in ihrem Namen tragen. Irgendwo hörts halt echt auf, hier drauf hinweisen zu wollen wie die von euch ausgelegte Rechtslage so aussehen mag. Er hatte ein Ticket und hatte keine Möglichkeit es selbst zu entwerten. Also sind dafür die Kontrolleure oder der Schaffner zuständig letztlich und nicht um ihm dafür noch ein Knöllchen aufdrücken zu wollen. Seht es wie ihr wollt, die Nummer ist Korinthenkackerstyle und damit kann ich gar nix anfangen.
Du verstehst es halt nicht, macht nix.
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Bartl hat insofern schon einen Punkt, dass die DB mir vielleicht die Möglichkeit zur Verfügung stellen müsste, das Ticket entwerten zu können. Deshalb stehen für Streifenkarten auch überall Automaten zur Entwertung und ich darf das nicht mit einem Stift selbst tun.
Zumindest eine Frage die man sich stellen kann. Genau deshalb auch meine Ausgangsfrage nach der Möglichkeit den Namen am Automaten einzutippen.
Und ja...da steht alles in den AGB. Aber ist das rechtens? Gibt es da Präzedenzfälle zu?
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Engelhardt
Bartl hat insofern schon einen Punkt, dass die DB mir vielleicht die Möglichkeit zur Verfügung stellen müsste, das Ticket entwerten zu können. Deshalb stehen für Streifenkarten auch überall Automaten zur Entwertung und ich darf das nicht mit einem Stift selbst tun.
Zumindest eine Frage die man sich stellen kann. Genau deshalb auch meine Ausgangsfrage nach der Möglichkeit den Namen am Automaten einzutippen.
Und ja...da steht alles in den AGB. Aber ist das rechtens? Gibt es da Präzedenzfälle zu?
Wie gesagt. Man nehme das Beispiel Stempelautomat. Damals war es die BRB bei mir. Stempelautomat Hochzoll defekt. Meine Meinung bis dahin, das sei der Bahn ihr Problem,ich hab ja einen Fahrschein,kann ihn aber nicht entwerten. Antwort des Kontrolleurs. Da es im Zug keine Stempelautomat en mehr gibt hätte ich nicht einsteigen,sondern
statt meiner Streifenkarte anstattdessen mir ein Bahnticket lösen muss da am Zugeingang steht, Zutritt nur mit gultigem Fahrausweis.
Ich kenne dein Stiftproblem ja auch und finde ebenso,das die Bahn sich da was einfallen lassen müsste wie man das gekaufte Zugticket auch gültig machen kann. Aber nach obigen Aussagen zumindest erscheint es mir zumindest nach Recht,das es in meinem Verantwortungsbereich liegt ob das Ticket auch gültig ist.
Ich kann ja auch nicht versehentlich ein Ticket nach München kaufen und damit dann nach Nürnberg fahren. Also,ob ich letztenendes ein gültiges Ticket habe,ist meine Verantwortung. Und auf dem Bayernnticket steht eben ."Namen eintragen".
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Regensburger
Wie gesagt. Man nehme das Beispiel Stempelautomat. Damals war es die BRB bei mir. Stempelautomat Hochzoll defekt. Meine Meinung bis dahin, das sei der Bahn ihr Problem,ich hab ja einen Fahrschein,kann ihn aber nicht entwerten. Antwort des Kontrolleurs. Da es im Zug keine Stempelautomat en mehr gibt hätte ich nicht einsteigen,sondern
statt meiner Streifenkarte anstattdessen mir ein Bahnticket lösen muss da am Zugeingang steht, Zutritt nur mit gultigem Fahrausweis.
Ich kenne dein Stiftproblem ja auch und finde ebenso,das die Bahn sich da was einfallen lassen müsste wie man das gekaufte Zugticket auch gültig machen kann. Aber nach obigen Aussagen zumindest erscheint es mir zumindest nach Recht,das es in meinem Verantwortungsbereich liegt ob das Ticket auch gültig ist.
Ich kann ja auch nicht versehentlich ein Ticket nach München kaufen und damit dann nach Nürnberg fahren. Also,ob ich letztenendes ein gültiges Ticket habe,ist meine Verantwortung. Und auf dem Bayernnticket steht eben ."Namen eintragen".
Und du denkst der Bahnmitarbeiter hatte in deinem Fall Recht? Juristisch? Bitte nicht immer die juristische Seite mit den AGB verwechseln. Die müssen nicht zwangsläufig rechtlich korrekt sein. Darauf will ich ja hinaus.
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Engelhardt
Und du denkst der Bahnmitarbeiter hatte in deinem Fall Recht? Juristisch? Bitte nicht immer die juristische Seite mit den AGB verwechseln. Die müssen nicht zwangsläufig rechtlich korrekt sein. Darauf will ich ja hinaus.
Ok. Bin kein Jurist. Aber die Bahn wird sich da schon sicher sein. Das ich dafür zuständig bin ein gültiges Ticket zu haben erscheint mir zähneknirschend auch bei defektem Stempelautomat und bei fehlendem Stift rechtlich trotzdem plausibel.
Die BRB hat es glaub ich sogar nochmal an ihren Türen stehen.."Zutritt nur mit gültigem Fahrschein" oder so.
Verstehen tu ich dich. Ich fahr ja auch meistens Zug,hatte aber bisher immer Glück bmit toleranten Schaffnern mit Stift.
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Na ja, ich sage mal, auf den Trichter mit ungültigen AGBs ist sicher schon der eine oder andere Schlauberger gekommen. Geh also einfach davon aus, daß das mindestens schon ein- oder zweimal richterlich entschieden wurde, daß das mit dem Bayernticket so passt. Übrigens steht an den Zügen aussen drauf, daß ohne gültiges Ticket kein Zutritt erlaubt ist (Aufkleber an den Türen), solltest Du kein gültiges Ticket haben musst du dich UNVERZÜGLICH nach Betreten an einen Zugbegleiter wenden. Da werden sie mit Stift geholfen. Eigene Aktion gefordert, nicht hinsetzen und abwarten. Stempelautomaten stellt übrigens der Infrastrukturbetreiber zur Verfügung, nicht wir und nicht DB Regio.
Und Tim, weil Du so drauf rumreitest, daß andere deine Frage nicht rein juristisch beantworten und immer wieder auf deine Eigenverantwortung hinweisen (Potzblitz aber auch), wir haben dir dreimal die Frage gestellt von wo nach wo du gefahren bist, bis du kontrolliert wurdest. Da ist Schweigen im Walde. Warum? Das ist hiermit das vierte mal.
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Hatte ich eigentlich schon mal erwähnt wie interessant es wäre wie lang man schwarz gefahren ist :D:)
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Das mit dem Stempeln ist kein Vergleich. Erstens wurde ja schon gesagt, dass da Automaten rumstehen, ich finds ein Unding, dass die Bahn von mir erwartet, dass ich einen Stift dabei haben muss. Zweitens kann ich die Fahrkarte der Straßenbahn ungestempelt einfach wann anders benutzen, auf dem scheiß Bayernticket steht ein Tag drauf, das Ding hat 24 Stunden später keinen Wert mehr. Im übrigen werden dir Tickets nach wie vor weiterverscherbelt, warum auch nicht. Noch nie hat irgendwer meinen Ausweis sehen wollen, ich behaupte auch, wenn ich da als Namen Fick dich reinschreiben würde, würden es 80% nicht bemerken.
ich finds unfassbar nervig und kann nicht glauben, dass die es bis heute noch nicht geschafft haben, dass man den namen am automaten eintippen kann. Muss man ja, wenn man angst vor datenschutz diskussionen hat, nicht als muss einführen, aber optional für leute wie mich, die nicht dauernd nen stift dabei haben und sich nicht in die Hose scheißen, dass der Überwachungsstaat dadurch meine Reisewege verfolgt…
Dass du da wirklich 60öcken abdrücken sollst, find ich ne Frechheit.
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Was das ganze richtig fies macht: Zurückgeben kannst das Ding ja auch nicht, obwohl Du - man belehre mich, wenn's nicht so ist - durch die 60-Euro-Bescheinigung nen Fahrschein hast.
Doppelt (bzw. sogar ungefähr dreifach) zahlen zu müssen ist schon hart.
Allerdings hat René schon recht: Wenn Du keinen gültigen Fahrausweis hast, dann musst Du Dich selbst an nen Schaffner wenden. Gilt bei kaputtem Automaten, geschlossenem Schalter am Bhf. und auch bei fehlendem Stift...
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Augsburger Punker
Wenn Du keinen gültigen Fahrausweis hast, dann musst Du Dich selbst an nen Schaffner wenden. Gilt bei kaputtem Automaten, geschlossenem Schalter am Bhf. und auch bei fehlendem Stift...
Ja,das dachte ich damals auch,das ich sofort zur Schaffnerin ging,und sagte,das der Stempelautomat kaputt war und im Zug ja keiner mehr ist. Und sie meinte damals,ich hätte trotzdem normalerweise nicht mal einsteigen dürfen ohne Ticket,auch,wenn ich sofort zu ihr käme und verwies auf den Schriftzug an der Tür. Sie hat mir zwar dann murrend ein Ticket verkauft und so resolut habe ich das auch nicht mehr erlebt.
Aber verlassen würde ich mich nicht mehr drauf und ohne Zugticket einsteigen seither mach ich nicht mehr auch wenn ich spät dran bin.
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@Rene:
Ich habs nicht beantwortet, weil ich den Einzelfall selbst eben NICHT diskutiert haben wollte. Das hab ich doch jetzt mehrmals zum Ausdruck gebracht. Weil ich genau weiß, dass es gar keinen Sinn macht das Ding einzeln zu diskutieren. Keine Ahnung wo du da jetzt die Motivation herziehst und was das für meine Fragen bringen soll. Worüber ein Thread gehen SOLL darf ich mir als Ersteller ja Gott sei Dank frei aussuchen :-):tongue:
Folge ich den AGB sagt jeder die Kontrolleurin hat Recht. Folge ich gesundem Menschenverstand sagt fast jeder es ist ein Witz. Ob du oder Shutout im Einzelfall genauso gehandelt hätten, oder es gedanklich nachvollziehen können, spielt die allergeringste Rolle von allen - nicht abwertend gemeint.
Was genauso gar keine Rolle spielt ist was derjenige mit den falschen AGBs (WENN sie falsch wären) an die Tür pinselt, weil die Folge des Fehlers nicht den Fehler erklärt/rechtfertigt/begründet. ;)
Und nein, ich glaube tatsächlich nicht, dass sowas wirklich schon mal durch die Instanzen durchgefochten wurde. Wenn man ehrlich ist scheut doch jeder diesen Aufwand David gegen Goliath.
- - - Aktualisiert - - -
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Augsburger Punker
Was das ganze richtig fies macht: Zurückgeben kannst das Ding ja auch nicht, obwohl Du - man belehre mich, wenn's nicht so ist - durch die 60-Euro-Bescheinigung nen Fahrschein hast.
Doppelt (bzw. sogar ungefähr dreifach) zahlen zu müssen ist schon hart.
Das war der Punkt an dem die Gedanken angefangen haben. Ihr sagt ihr habt mir kein gültiges Ticket verkauft. Wofür habe ich dann 26 Euro gezahlt? Und warum kriege ich die nicht zurück, wenn ich keine Gegenleistung erhalten habe? Ich kaufe doch keine Option auf eine Bahnbeförderung für 26 Euro. Und da schließen sich dann viele weitere Fragen an.
Unter anderem eben auch die von dir genannte Ungültigkeit....die ich zumindest fragwürdig finde. Und damit sind wir wieder beim Thema :)
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Ja gut. Ich verstehe. Du gibst vor welche Antworten du möchtest und mehrere darauf hast ja bekommen. Ich habe meinen Teil dazu beigetragen, du bist nicht Willens auf Nachfragen zu antworten, also sage ich Dir: Schalte einen Anwalt ein und lass es klären. Punkt! Dann hast ne Antwort die dir nicht gefallen wird und ich meine Ruh.
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djrene
Ja gut. Ich verstehe. Du gibst vor welche Antworten du möchtest und mehrere darauf hast ja bekommen. Ich habe meinen Teil dazu beigetragen, du bist nicht Willens auf Nachfragen zu antworten, also sage ich Dir: Schalte einen Anwalt ein und lass es klären. Punkt! Dann hast ne Antwort die dir nicht gefallen wird und ich meine Ruh.
Du könntest aber auch einfach zugeben, dass das nichts mit der Thematik zu tun hat. Bisher hast du fast nur mit Themaverfehlungen geglänzt.
Den Mund hab ich dir übrigens nicht verboten. Ich hab mit dem Threadthema nur vorgegegeben worüber ICH gerne sprechen würde.
Wenn du genau über das sprechen möchtest was ich explizit nicht thematisiert haben möchte, dann frag ich mich ehrlich gesagt, warum du mich anschreibst. Man könnte es auch unhöflich nennen.
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