Man kann in den 2. Arbeitsvertrage eine Frist für die Zahlung schriftlich Fixieren.
Treffer! - Ganz genau so ist es. Und wenn diese Frist nicht eingehalten wurde, dann kann man kündigen. - Wohl auch mit Recht.
Vielleicht sollte man sich einfach mal das Kündigungsschreiben von Dubé anschauen ...
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- 18.07.2007 17:13
- Forum: Panther-Forum
- Thema: Dubé verlängert / kündigt in Augsburg | Brauhaus Riegele verlängert Sponsoring
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