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Thema: [Spielerabgang] #13 Steffen Tölzer

  1. #421
    Hockeygott
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    Standard AW: #13 Steffen Tölzer

    Zitat Zitat von Engelhardt Beitrag anzeigen
    Eigentlich sollte der Arbeitgeber das - gerade im Hinblick auf Vertragsverhandlungen - schon wissen. Es würde mich sehr wundern, wenn nicht.
    Du meinst so, wie eine Partei wissen sollte, ob der Kandidat auf der Liste überhaupt wählbar sei wird? Alles klar

    Und zum anderen: Du verweist ständig drauf nix zu interpretieren und nur das zu verwenden was es zu lesen gibt. Aber ganau das tust Du doch hier, mit dem Thema wann die Panther es erfahren haben. Du spekulierst. Denn zu lesen steht was anderes.
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  2. #422
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    Standard AW: #13 Steffen Tölzer

    Zitat Zitat von Manne Beitrag anzeigen
    Ganz ehrlich deine Meinung interessiert mich Null
    Und ich weiß das er für dich ein schlechter C ist, ***
    Wieder so ein tolles Argument.
    Ich schreibe jetzt lieber nichts mehr, sonst würde es nur noch beleidigend werden.
    Geändert von Administrator 1 (06.03.2020 um 15:36 Uhr)
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  3. #423
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    Standard AW: #13 Steffen Tölzer

    Zitat Zitat von djrene Beitrag anzeigen
    Du meinst so, wie eine Partei wissen sollte, ob der Kandidat auf der Liste überhaupt wählbar sei wird? Alles klar

    Und zum anderen: Du verweist ständig drauf nix zu interpretieren und nur das zu verwenden was es zu lesen gibt. Aber ganau das tust Du doch hier, mit dem Thema wann die Panther es erfahren haben. Du spekulierst. Denn zu lesen steht was anderes.
    Zu lesen steht, wann sie vom Urteil erfahren haben. Du hast daraus interpretiert, dass die Panther zu diesem Zeitpunkt erst von der ganzen Geschichte erfahren haben.
    Ich könnte natürlich auch sagen "Das wissen wir nicht". Sage ich auch, wenn dir das lieber ist, weil wir es tatsächlich nicht wissen. Wenn du mich mit deiner Einschätzung bzw. Interpretation ansprichst sage ich aber auch, dass ich mir das kaum vorstellen kann.
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  4. #424
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    Standard AW: #13 Steffen Tölzer

    Zitat:

    „Steffen Tölzer hat uns nach Zugang des Urteils eingehend informiert."

    Wenn die GmbH sich hier nicht verschrieben hat. Bedeutet das, dass Sie es erst nach Zugang des Urteils erfahren haben!
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  5. #425
    Hockeygott
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    Standard AW: #13 Steffen Tölzer

    Zitat Zitat von Engelhardt Beitrag anzeigen
    höchst spekulativ - um nicht Die für die gefährliche KV nötige, das Leben gefährdende Behandlung, ist schon durch die S-Bahn-Gleise allein gegeben.

    Auch sonst würde ich mich nicht trauen anhand der Bewährungsstrafe Rückschlüsse darauf zu ziehen, was sich da noch abgespielt haben könnte.
    Zum zweiten Absatz, das mag daran liegen, dass man, wenn man ein wenig in der Materie ist, zwar keine Rückschlüsse auf den Tathergang ziehen kann, was ich auch nicht mache, aber Schlüsse auf die wesentlichen Merkmale der Tat.

    Und zum ersten Absatz, natürlich sind durch die Gleise die Tatbestandsmerkmale gegeben, aber ein versehentliches „in die Gleise fallen“ reicht trotzdem nicht aus. Und wenn es ein „Scheiße, was ist mir da passiert“ wäre, erwarte ich, dass man der Person hilft, sich um sie kümmert und glaubhaft alles unternimmt, um den eigenen Fehler einzugestehen. Ich will Tölzer bestimmt nicht an den Kragen und versuche seit zwei Tagen möglichst seriös zu bleiben. Ich suche nach vergleichbaren Urteilen und lese rechtliche Kommentare. Das einzige, was mich wirklich ein wenig umtreibt ist die Tatsache, dass durch den Umstand, dass es sich um „unseren Tölle“ handelt, völlig gaga bewertet wird. Man setze an Stelle seines Namens einen anderen Namen aus der Öffentlichkeit oder gar einen Spieler eines anderen Clubs und du hast eine völlig andere Diskussion. Bei aller Loyalität (nennt man das in diesem Fall so?), aber ich bin da eher auf der Seite des Opfers, das für Zivilcourage bestraft wurde.
    Geändert von Von Krolock (06.03.2020 um 15:27 Uhr)
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  6. #426
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    Standard AW: #13 Steffen Tölzer

    Zitat Zitat von djrene Beitrag anzeigen
    - Er beichtet es den Panthern, als er das Urteil hat, nicht zeitnah nach dem Geschehnis
    Sorry, aber das ist nicht bewiesen. Die Worte von Sigl können durchaus bedeuten, dass er sofort informiert hat, dass ein Strafbefehl erlassen wurde und die Höhe dessen mitgeteilt hat. Die Tatsache, ob er den Verein vorher schon über die Sache allgemein informiert hat, kann allerhöchstens spekuliert werden.

    In meinen Augen wussten das Verein und Mannschaft schon viel früher, dadurch kam es zu einem Bruch, der sich dann in den Leistungen widergespiegelt hat.
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  7. #427
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    Standard AW: #13 Steffen Tölzer

    Zitat Zitat von aev-guru Beitrag anzeigen
    Sorry, aber das ist nicht bewiesen. Die Worte von Sigl können durchaus bedeuten, dass er sofort informiert hat, dass ein Strafbefehl erlassen wurde und die Höhe dessen mitgeteilt hat. Die Tatsache, ob er den Verein vorher schon über die Sache allgemein informiert hat, kann allerhöchstens spekuliert werden.

    In meinen Augen wussten das Verein und Mannschaft schon viel früher, dadurch kam es zu einem Bruch, der sich dann in den Leistungen widergespiegelt hat.
    Zitat Zitat von dolch Beitrag anzeigen
    Zitat:

    „Steffen Tölzer hat uns nach Zugang des Urteils eingehend informiert."

    Wenn die GmbH sich hier nicht verschrieben hat. Bedeutet das, dass Sie es erst nach Zugang des Urteils erfahren haben!
    Spekulieren tust du über den Zusammenhang der Leistung.
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  8. #428
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    Standard AW: #13 Steffen Tölzer

    Zitat Zitat von Von Krolock Beitrag anzeigen
    Zum zweiten Absatz, das mag daran liegen, dass man, wenn man ein wenig in der Materie ist, zwar keine Rückschlüsse auf den Tathergang ziehen kann, was ich auch nicht mache, aber Schlüsse auf die wesentlichen Merkmale der Tat.

    Und zum ersten Absatz, natürlich sind durch die Gleise die Tatbestandsmerkmale gegeben, aber ein versehentliches „in die Gleise fallen“ reicht trotzdem nicht aus. Ich will Tölzer bestimmt nicht an den Kragen und versuche seit zwei Tagen möglichst seriös zu bleiben. Ich suche nach vergleichbaren Urteilen und lese rechtliche Kommentare. Das einzige, was mich wirklich ein wenig umtreibt ist die Tatsache, dass durch den Umstand, dass es sich um „unseren Tölle“ handelt, völlig gaga bewertet wird. Man setze an Stelle seines Namens einen anderen Namen aus der Öffentlichkeit oder gar einen Spieler eines anderen Clubs und du hast eine völlig andere Diskussion. Bei aller Loyalität (nennt man das in diesem Fall so?), aber ich bin da eher auf der Seite des Opfers, das für Zivilcourage bestraft wurde.
    Es geht hier ja gar nicht darum, auf irgendeiner Seite zu stehen. Natürlich ist hier einer der Täter und einer das Opfer - auch wenn ich Zivielcourage hier wirklich nur in Anführungszeichen sehen möchte.
    Ich stand Tölzer noch nie persönlich gegenüber und habe quasi überhaupt keinen Bezug zu ihm. Noch weniger eine persönliche Meinung. Vielleicht ist er betrunken auch ein richtig unangenehmer Mensch, was weiß denn ich.

    Wären hier Schläge ausgeteilt worden, würde meine Meinung schon wieder ganz anders aussehen. Genauso wie beim Schubsen vor eine einfahrende Bahn. Auch beim Thema Callahan kenne ich - AEV hin oder her - nur wenig Spaß, der hatte auch einfach nur Glück, dass nichts passiert ist. Wie Tölzer auch.

    Ich sehe hier einfach erstmal keine Boshaftigkeit im eigentlich Sinne. Theoretisch hätte er dem anderen direkt eine langen können (siehe der Vorfall mit dem Feuerwehrmann, da wurde auch unvermittelt zugeschlagen). Da würde ich auch nicht mehr zwischen Intention und Tat unterscheiden, denn bereits mit dem Schlag liegt als Intention eine gröbere Verletzungsabsicht vor.

    Alkohol - auch wenn DJ René das nicht oder nur ungern gelten lassen will - benebelt nun mal die Sinne und in meinen Augen haben einfach diese 1-2 Sekundenbruchteile klaren Nachdenkens gefehlt, um die Situation bzw die nötigen Folgen abschätzen zu können. Ich glaube dass da so ziemlich jeder mit mir konform geht. Auch, dass hier keine Tötungsabsicht vorliegt.
    Dass Tölzer ihm nicht geholfen hätte, wären ihm sofort die Gefahren bewusst gewesen, ist nur eine Unterstellung. Fakt ist, dass der Freund dem Opfer vermutlich sofort geholfen hat. Schneller als Tölzer es hätte können. Tölzer selbst hat sich danach entschuldigt, was viele schon nicht mehr gemacht hätten. Das zeigt, dass er anschließend zumindest teilweise realisiert hat was vorgefallen ist.

    Dann stellt sich eigentlich nur die Frage, wie verabscheuungswürdig das was das an Vorsatz und Verhalten übrig bleibt noch ist. Und ich finde, dass hier mit Bewährung ein Strafmaß gefunden wurde, das in Ordnung ist. Man darf ja auch mal sagen, wenn Justizia ein subjektiv gutes Augenmaß bewiesen hat.

    Bewährung die man ihm auch im Beruf gewähren sollte, in dem er sich nichts zu Schulden hat kommen lassen. Letztich muss ich mich fragen, ob jemand der das getan hat noch Eishockey für meinen Verein spielen sollte. Und da bin ich dann doch wieder bei Callahan, denn wenn jemand der mit 2,5 Promille am Straßenverkehr teilnimmt mich als Eishockeyspieler vertreten darf, dann darf das auch jemand, der betrunken die Folgen eines Schubsers nicht richtig abgeschätzt hat. Das mag lächerlich und abwertend klingen, aber wenn ich ihm keinen Vorsatz unterstellen will, dann ist es nunmal das.
    Geändert von Engelhardt (06.03.2020 um 15:50 Uhr)
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  9. #429
    Hockeygott
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    Standard AW: #13 Steffen Tölzer

    Zitat Zitat von Shutout Beitrag anzeigen
    Wieder so ein tolles Argument.
    Ich schreibe jetzt lieber nichts mehr, sonst würde es nur noch beleidigend werden.
    das sind die Fakten
    Es ist mir zu blöd deine Worte zur jährlichen Kapitänsfindung dazu rauszusuchen
    Sollte aber selbst für weniger begnadete möglich sein
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  10. #430
    Stammspieler
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    Standard AW: #13 Steffen Tölzer

    Zitat Zitat von dolch Beitrag anzeigen
    Spekulieren tust du über den Zusammenhang der Leistung.
    Ja, und?
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  11. #431
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    Standard AW: #13 Steffen Tölzer

    Zitat Zitat von aev-guru Beitrag anzeigen
    Ja, und?
    Nix ja und! Jetzt sag doch mal! Wann haben die Panther davon erfahren.
    Variante 1:
    Gleich nach der Tat. Dann hätten Sie Ihm damals schon das C nehmen müssen! Hierbei würden Sie glatt Ihre Fans, Sponsoren anlügen.
    Variante 2:
    Nach dem Urteil so wie in der Pressemitteilung geschrieben. Das wäre wohl das schlimmste für Tölle, da man hier ja keinerlei Einsicht zeigt obwohl es mit der Stadtrats Kandidatur zusammen passen würde.

    Das schöne ist doch, das dies alles Schwarz auf weiß steht, und man eigentlich nicht mutmaßen muss.
    So jetzt such dir was aus!
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  12. #432
    Hockeygott
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    Standard AW: #13 Steffen Tölzer

    @Engelhardt: Da habe ich nichts einzuwenden, lediglich den letzten Absatz würde ich für mich derzeit anders werten.

    Nur eines noch: Diesen Schubser können wir beide nicht beurteilen, weil wir es nicht wissen. Aber das Urteil lässt eher darauf schließen, dass es sich eher um die letzte Tathandlung einer vorausgegangenen Körperverletzung handelt als um einen Ach-geh-weg-Schubser.

    Und was den Alkohol betrifft wissen wir auch nichts. Der kann die Sinne vernebeln, muss aber bei geübten Trinkern oder geringeren Mengen nicht unbedingt strafmildernd gewertet werden. Aber das wissen wir nicht.
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  13. #433
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    Standard AW: #13 Steffen Tölzer

    Zitat Zitat von Von Krolock Beitrag anzeigen
    Nur eines noch: Diesen Schubser können wir beide nicht beurteilen, weil wir es nicht wissen. Aber das Urteil lässt eher darauf schließen, dass es sich eher um die letzte Tathandlung einer vorausgegangenen Körperverletzung handelt als um einen Ach-geh-weg-Schubser.

    Und was den Alkohol betrifft wissen wir auch nichts. Der kann die Sinne vernebeln, muss aber bei geübten Trinkern oder geringeren Mengen nicht unbedingt strafmildernd gewertet werden. Aber das wissen wir nicht.
    Wenn der erste Absatz so zutrifft - und das habe ich ja auch aus deinem vorherigen Posting so herausgelesen - dann würde das meine Meinung je nach Tatverlauf tatsächlich ändern. Aber so weit möchte ich nicht spekulieren und das fände ich hier im Thread auch nicht richtig.

    Beim Alkohol hast du natürlich recht. Wir wissen aber vermutlich beide, wie After-Wiesn-Abende normalerweise aussehen. Wenn nicht, nehm ich dich gern mal mit
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  14. #434
    Stammspieler
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    Standard AW: #13 Steffen Tölzer

    "BILD wollte vom Verein wissen, ob der Vorfall zum Zeitpunkt von Tölzers Vertragverlängerung bekannt war. Und ob der Verein die Öffentlichkeit auch ohne BILD-Bericht informiert hätte.
    Eine Anfrage ließ der Verein unbeantwortet."

    https://www.bild.de/regional/muenche...6472.bild.html
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  15. #435
    Hockeygott
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    Standard AW: #13 Steffen Tölzer

    Zitat Zitat von dolch Beitrag anzeigen
    "BILD wollte vom Verein wissen, ob der Vorfall zum Zeitpunkt von Tölzers Vertragverlängerung bekannt war. Und ob der Verein die Öffentlichkeit auch ohne BILD-Bericht informiert hätte.
    Eine Anfrage ließ der Verein unbeantwortet."

    https://www.bild.de/regional/muenche...6472.bild.html
    Oh Mann da erzählt der Sigl oft größeren Blödsinn, wie das sie da nichts sagen. Jetzt ist aber echt mal gut...
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  16. #436
    Stammspieler
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    Standard AW: #13 Steffen Tölzer

    Also eins dürfte klar sein: LeBlanc ist weg. Wenn der verlängert hätte, dann hätte man das wohl schleunigst veröffentlicht, um die Causa Tölzer ein wenig in den Hintergrund zu drängen.
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  17. #437
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    Standard AW: #13 Steffen Tölzer

    Zitat Zitat von Elfring24 Beitrag anzeigen
    Hier wird wirklich, gerade in rechtlicher Hinsicht, so viel Quatsch geschrieben, aber der zitierte Satz ist schon fast der Höhepunkt...
    Ich bin kein Jurist. Mein Verständnis unseres Rechtssystems war aber, dass nach "absitzen" der Strafe die Schuld als beglichen gilt. Also nachdem das Urteil rechtskräftig ist ticken hier 11 Monate?

    Du kannst mich gern aufklären, wenn das nicht so ist. Lerne gern dazu
    Geändert von Sepp-Wurzel (06.03.2020 um 17:28 Uhr)
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  18. #438
    Hockeygott
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    Standard AW: #13 Steffen Tölzer

    Und wie laufen die Sonderermittlungen hier so? Hatte wenig lust mir das alles durchlesen zu müssen
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  19. #439
    Rookie
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    Standard AW: #13 Steffen Tölzer

    Zitat Zitat von Sepp-Wurzel Beitrag anzeigen
    Ich bin kein Jurist. Mein Verständnis unseres Rechtssystems war aber, dass nach "absitzen" der Strafe die Schuld als beglichen gilt. Also nachdem das Urteil rechtskräftig ist ticken höre 11 Monate?

    Du kannst mich gern aufklären, wenn das nicht so ist. Lerne gern dazu
    Es kommt drauf an wielange die Bewährung ist ob 3 Jahre oder mehr! Eins was aber zu 100% fest steht Er ist nun vorbestraft!
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  20. #440
    Profi
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    Standard AW: #13 Steffen Tölzer

    Zitat Zitat von Sepp-Wurzel Beitrag anzeigen
    Ich bin kein Jurist. Mein Verständnis unseres Rechtssystems war aber, dass nach "absitzen" der Strafe die Schuld als beglichen gilt. Also nachdem das Urteil rechtskräftig ist ticken höre 11 Monate?

    Du kannst mich gern aufklären, wenn das nicht so ist. Lerne gern dazu

    Tölzer's Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt. Die Dauer der Bewährung kann zwischen 2 und 5 Jahren liegen. Wenn innerhalb dieses Zeitraum's noch einmal etwas vorfällt, dann wird er aller Voraussicht nach für 11 Monate in den Bau wandern. In 11 Monaten ist also erstmal gar nicht abgesessen.
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