Wie ist dort die Entwicklung?
Wie ist dort die Entwicklung?
Das ist ein blödsinniger Vergleich, weil wir gerade langsam aufs Frühjahr zulaufen und der Impfstoff 2021 in die Fläche kommen wird. Es geht darum, die Zeit der drastischen Einschränkungen soweit zu verkürzen wie es nur geht. Nur weil man sich langsam dran gewöhnt (in Trance gelockdowned wurde) heißt das nicht, dass die Betroffenen des Lockdowns plötzlich weniger betroffen sind, oder länger durchhalten können. Zwei Wochen dicht für 2-3 Monate früher "Freiheit" und Wirtschaftsleben halte ich für einen fairen Tausch.
Denk ans Frühjahr zurück, da hat's funtioniert
Dann hab ichs missverstanden. Aber ein Vergleich macht aufgrund der Punkte generell keinen Sinn.
Ich lese hier ziemlich viel cooles Zeug. Leider nur in der Theorie.
Praktisch funktioniert nicht mal das Homeshooling. Grad mal ne Woche rum, kommt gerade eben ne Email der Rektorin in der sie dick in rot schreibt
---------
Die Kinder sind verpflichtet am Distanzunterricht per Teams teilzunehmen und zwar täglich bzw. wenn eine Sitzung angeboten wird! Es ist eine Verpflichtung wie im regulären Präsenzunterricht auch! Die rechtlichen Hintergründe entnehmen Sie bitte dem Anhang!
Deshalb: Falls noch nicht geschehen, loggen Sie Ihr Kind bei Teams ein!!! Ansonsten fehlt es unentschuldigt im Unterricht und das hat die üblichen Konsequenzen.
Bitte sehen Sie auch davon ab die Lehrkraft zu bitten die Teams Zeiten zu verschieben oder ähnliches.
---------
Bei unserem aus der Klasse fehlten 8 (!). Also die komplette Woche. Keine Ahnung weshalb und warum, sie waren halt nicht da. Gerade beim Eishockey spielen am See eine Mutter aus der Parallelklasse getroffen, die "jetzt bestimmt keine zwei weiteren PC kauft, weil die Online-Stunden ihrer drei Kinder ja alle zur gleichen Zeit sind".
So viel zu Theorie und Praxis.
Das Problem sollte man dann halt den Lehrern mitteilen.
Bei mir in der Klasse sind die sehr verständnisvoll, wenn eine Mama zeitgleich ihre Kids in Teams anmelden muss. Die sind dann schnell zurück, weil, und das geht als Tipp an die Mutter aus der Parallelklasse: Teams funktioniert auch mit nem Tablet und sogar mit nem Smartphone
Also im Landkreis A Inzidenzwert über 200 war falsch trotzdem verschärfte Regeln bleiben.
Laut AZ !
Hab ich was verpasst ? Welche rechtliche Grundlage soll es denn dafür geben ?
Geändert von vogibeule (15.01.2021 um 18:03 Uhr)
Alles prima. Wird sie schon gebacken bekommen, auch wenn ich selbst der Meinung bin, daß die nicht mal unfallfrei bis drei zählen kann. Ist auch alleine und aktuell ohne Einkommen (2 nebenjobs die aktuell nicht stattfinden). Ich seh schwarz für due kids.
Ich mal mir grad aus, wie das in Altenessen, Marzahn oder Kreuzberg "funktioniert"
Geändert von Cassy O'Peia (15.01.2021 um 18:12 Uhr)
Natürlich nicht. Aber zumindest haben dann die Lehrer noch ein bissl die Hand drauf.
Ja.
Einfach am besten nochmal lesen und dann nochmal über das "falsch" nachdenken.
Abgesehen davon bin ich bei dir, dass auch ich mich aufrege über den errechneten Inzidenzwert von 200,irgendwas.. denn so wurde er gestern mitgeteilt. Resultierend aus den vielen Nachmeldungen der Feiertage. Heute liegt der Wert bei ca. 150. Um die verschärften Maßnahmen aufgrund der Inzidenz >200 aber wieder aufzulösen, brauchts jetzt 7 Tage in Folge eine Inzidenz <200. Gut, sollte machbar sein. Aber nachvollziehbar ist das trotzdem nicht so ganz.
Ganz ehrlich: die Probleme werden nicht kleiner. Ich bin mir sowas von sicher, dass die Akzeptanz gegenüber den Maßnahmen nie wieder auch nur ansatzweise an das vergangene Frühjahr rankommt. Aber sie wird sicherlich weiterhin kontinuierlich sinken. Weil einfach immer weniger nachvollziehbar wird, viele Maßnahmen einfach nicht zu Ende gedacht sind und die Kommunikation der Politik zu wünschen läßt. Wenn man den Leuten zumindest mal vereinfacht erklären würde, worauf die Maßnahmen abzielen, warum zB. Gastro einfach leider aufgrund der am einfachsten zu reduzierenden Kontaktvielzahl geschlossen wurde, worauf es bei den 15km-BEschränkungen eigentlich geht, etc... das würde zumindest noch diejenigen erreichen, die bereit sind und die die Lage vernünftig sehen. Aber ich befürchte, selbst von denen werden immer mehr abgehängt und überdrüssig.
Nächstes Beispiel:
Für mich gilt die 15km-Ausgangsbeschränkung, für einen Bekannten ebenso. Entfernung zwischen uns beträgt 25km. Hmm... dann komm ich dir 13km entgegen und du mir 12km und dann gehn wir ne Runde Spazieren
Ist aber wohl nicht der tiefere Sinn hinter dieser Regelung.
Also diesen Plus Artikel konnte ich nicht lesen, sondern nur diesen in dem steht das die Werte falsch waren und die Beschränkungen trotzdem 7 Tage bestehen bleiben.
Trotzdem der Wert wie er auch Zustandekommen sein mag wie da auch gemeldet wurde, bin ich auch wenn es mir eigentlich egal ist nicht einverstanden.
Angestellte im Handel sind von der FFP2 Pflicht befreit weil - achtung - nicht etwa wenig Ansteckungsgefahr, sondern wegen Personalmangel. Eine Anfrage unsererseits, ob das dann auch für den ÖPNV gelte, wurde bislang aus der Staatskanzlei nicht beantwortet.
Darüber wurden wir gestern von der KfZ Innung auch informiert. Ich werde sie trotzdem tragen wenn ich in meinem Büro Kundenkontakt habe.
Daß man die Maske regelmäßig absetzen muß und in der Zeit ja z.B. jemand anders an die Kasse muß - den man aber anscheinend nicht hat oder einfach nicht bezahlen will.
Das sind doch nur Empfehlungen meines Wissens, bei uns wurde sogar im Vorfeld eine Tauglichkeitsuntersuchung durchgeführt als bestimmte Arbeiten diese Masken erforderten.
Nein und ich meine nicht Atemschutztauglichkeit !
Aber daran hätte ich jetzt nicht gedacht das hier ein Problem entstehen könnte bzw das als Begründung dient.
Aber mal was erfreuliches aus meiner Sicht von den Grünen.
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j...Qu-_HKMKBDdRSq
Klar, dann verdoppelt der gebeutelte Einzelhandel halt mal schnell das Personal
Geändert von Cassy O'Peia (16.01.2021 um 10:57 Uhr)
Daher kommt das:
Das Tragen einer FFP-Maske kann über längere Zeit körperlich anstrengend sein, daher darf nach Anlage 2 der berufsgenossenschaftlichen Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ eine partikelfiltrierende Halbmaske ohne Ausatemventil ununterbrochen nur für eine Zeitdauer von 75 Minuten getragen werden. Im Anschluss ist eine Erholungsdauer von 30 Minuten einzuhalten.