Aus deinem Link:
Genau so habe ich es auch verstanden. Zumal in dem Zusammenhang die immunsupressiven genannt waren."Es handelt sich dabei um eine Untergrenze, die ausdrücklich keine Empfehlung darstellt."
Wer da rausliest dass er nach vier Wochen zum boostern gehen kann, hat recht. Wer es macht formal irgendwie auch. Aber das sagt dann auch schon mehr über denjenigen aus, der so denkt. Und ja, es ist falsch/schlecht formuliert. Sowas stelle ich dann halt am nächsten Tag richtig, gar kein Act.
Davon ab gibt es außer den vier Wochen keinen Zeitraum zu dem man sagen könnte, dass das boostern zu früh ist.....weil man es selbst noch nicht bestimmen kann. Sind wir mal ehrlich...hätten wir unbegrenzt Impfstoff, würden wir jedem empfehlen nach 4-6 Wochen zu boostern.
Für mich ist so eine schlechte Formulierung Welten entfernt davon Karneval abzuhalten oder immer noch 50.000 ins Stadion zu lassen während der Rest Deutschlands schon gemerkt hat was Sache ist.
Spielt doch keine Rolle, ich wollte nur sagen, dass ich es von Anfang an so aufgefasst habe.
Naja, ich sehe schon einen Unterschied zwischen blöd/falsch/naiv formulieren und vorsätzlichem Mist der genau so gewollt ist. Wenn man sich an jeder Formulierung der letzten 2 Jahr aufhängen würde, dann wären - frei nach Mehmet Scholl - gar nicht genug Bäume dafür vorhanden. Solange keiner mit der direkten Botschaft "ihr könnt nach vier Wochen zum Booster kommen" daher kommt, ist sowas für mich nur eine Randnotiz. Einmal direkt nachgehakt und es hätte keine Sau danach gekräht, weil man es direkt richtig hätte stellen können.
Da der gute aev-Panther anscheinend die größten Fäkalien des Internets von allein findet, hier aber eine Hilfestellung bei der Quellensuche braucht, ausnahmsweise eine kleine Hilfe:
https://twitter.com/LeonardoConti35/...35734339080203
https://i.imgur.com/bwohahB.png
Im übrigen, hat er schon mal bei Joshua Kimmich nachgefragt, der Herr Conti? Der würde wohl gerne wieder, kann aber nicht wegen Lungeninfiltraten.
Ich würde auch keinem großen Betrag drauf setzen das ihm (Kimmich) das eine Impfung erspart hätte.
Aber ich soll mich ja nicht von individuellen Erfahrung blenden lassen.
Geändert von Cassy O'Peia (16.12.2021 um 07:33 Uhr)
Na ja, die Zahlen deuten ja drauf hin, daß das mit dem Schlimmere Verläufe verhindern recht gut klappt. In deinem Alter hat es dir möglicherweise den KH-Aufenthalt erspart und bei Kimmich wäre es möglicherweise leichter verlaufen. MÖGLICHERWEISE. Sollte doch wirklich jedem klar sein (auch ohne die letzten zwei Jahre, in denen das bis zum erbrechen erklärt wurde), daß immer nur eine Allgemeintendenz untersucht werden kann und damit nur bedingt Rückschlüsse auf einzelne Verläufe zu ziehen sind. Die Chance was ernsthafteres zu bekommen ist halt erwiesenermaßen ohne Impfung höher. Und das ändert sich auch nicht, wenn gewisse Leute immer wieder drauf spucken.
Ich zweifle halt gerne. Was wie ob? Das hat mir mein Arzt schon gesagt das mir das keiner sagen kann was ohne Impfung gewesen wäre.
Die beiden ungeimpften Lageristen bei uns die ich mutmaßlich angesteckt habe, hatten nach eigenen Worten 2 Wochen bezahlten Urlaub. Mein Schwager aus erster Ehe, 47 wird morgen beerdigt.
Geändert von Cassy O'Peia (16.12.2021 um 09:02 Uhr)
Da hast du natürlich nicht unrecht. Das kann dir keiner sagen, wie es mit oder ohne im Einzelfall ausgegangen wäre. In der Gesamtübersicht lässt sich aber schon sagen, dass die Impfung hilft, schwere und schwerste Verläufe zu vermeiden. Und klar, keine Regel ohne Ausnahme.
Insofern war es natürlich nicht ganz lauter, den Einzelfall Kimmich heranzuziehen.
Zumindest geschadet wird's schon nicht haben, von dem her....
Dazu noch:
FGtUJYmXMAQeXAT.jpg
2G in Niedersachsen von Oberlandesgericht gekippt.
Das Urteil ist unanfechtbar.
Hoffentlich folgen die anderen jetzt hinterher.
Sehr gut.
Hoffentlich bei uns auch bald.
Geändert von Cassy O'Peia (16.12.2021 um 19:58 Uhr)
Habe das Urteil nicht gelesen, nur was ich im VT vorhin gesehen habe. Die Begründung dürfte ziemlich von der jeweiligen Lage der Region abhängig sein. Kann mir deswegen kaum vorstellen, dass sowas zeitnah für Bayern zu erwarten ist.
Zitat aus dem Ard-Text
Die Maßnahne sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar........
Hab mal etwas gestöbert und mir mal deren Verordnung durchgelesen. Da gibts im Innenbereich ja ansonsten so gut wie kein 2g, nur 2g+.
Wohl auch eine der Begründungen(zweites Zitat)
Und 2g, aber "nur" medizinische Maske dürfte anscheinend auch eine Erklärung sein.
https://www.welt.de/wirtschaft/artic...ersachsen.htmlDas Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass eine schlichte Übertragung von Forschungserkenntnissen aus geschlossenen Räumen im Sport- und Freizeitbereich auf den Handel nicht möglich sei. Zudem könnten die Kunden auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen. Außerdem sei nicht ersichtlich, dass das Land seine Forschung zu Infektionswegen erhöht habe, um die Zielgenauigkeit seiner Schutzmaßnahmen zu erhöhen.
Und
https://www.ndr.de/nachrichten/niede...handel436.htmlDer 13. Senat des Gerichts begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass es zu viele Ausnahmen von der 2G-Regel gebe.........
Deswegen meine ich , das das auch nicht auf jedes Bundesland umlegbar ist, weil ein jedes andere Verordnungen hat.
Darum gar nicht so wichtig finde ich, wie das jetzt für Manchen klingt. Also das Urteil allgemein als Richtungsweiser, meine ich.
Geändert von Regensburger (16.12.2021 um 21:46 Uhr)
Es gab ja immer wieder Urteile, die einzelne Verordnungen und Gesetze gekippt haben und die die Querdenkerszene als Endsieg ansahen. Meistens war es heiße Luft, weil weder genau gelesen, noch verstanden wurde, was das Gericht wirklich entschieden hat. Deswegen gehört der Zusatz Einzelhandel ja zwingend dazu, weil das Gericht eben nicht einfach mal so 2G gekippt hat. Das ist wieder typisch Querdenker-Sprech.