Ergebnis 1 bis 11 von 11

Thema: Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis

  1. #1
    Hockeygott
    Registriert seit
    14.01.2008
    Beiträge
    11.146

    Standard Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis

    Hallo,

    ich wollte mal wissen wie das soweit geregelt ist. Ich hab vor so 3-4-5 Jahren mal eins angefordert und bekommen. Wenn ich jetzt ein neues anfordere, ist es dann inhaltlich wie das erste oder kann es schlechter ausfallen (nichts zu schulden kommen lassen)?
    ZitierenZitieren     

  2. #2
    Profi
    Registriert seit
    21.12.2002
    Beiträge
    2.842

    Standard AW: Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis

    Du kannst jederzeit ein neues Arbeitszeugnis anfordern.
    Über den Inhalt entscheidet dann dein Vorgesetzter - ob dies dann identisch zu dem alten Arbeitszeugnis ist, kann dir nur dein Vorgesetzter beantworten.
    ZitierenZitieren     

  3. #3
    Hockeygott
    Registriert seit
    14.01.2008
    Beiträge
    11.146

    Standard AW: Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis

    Zitat Zitat von smued Beitrag anzeigen
    Du kannst jederzeit ein neues Arbeitszeugnis anfordern.
    Über den Inhalt entscheidet dann dein Vorgesetzter - ob dies dann identisch zu dem alten Arbeitszeugnis ist, kann dir nur dein Vorgesetzter beantworten.
    darf es auch "schlechter" ausfallen?
    ZitierenZitieren     

  4. #4
    Profi
    Registriert seit
    22.10.2017
    Beiträge
    4.788

    Standard AW: Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis

    ZitierenZitieren     

  5. #5
    Hockeygott
    Registriert seit
    14.01.2008
    Beiträge
    11.146

    Standard AW: Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis

    Sowas ist mir auch bekannt, allerdings nicht, wie es nach ein paar Jahren aussieht. Mein damaliges war schon wirklich eins zum bewerben.
    ZitierenZitieren     

  6. #6
    Profi
    Registriert seit
    21.12.2002
    Beiträge
    2.842

    Standard AW: Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis

    Zitat Zitat von Bubba88 Beitrag anzeigen
    darf es auch "schlechter" ausfallen?
    Meines Wissens nach - ja. Aber frage mich nicht, nach dem konkreten Zeitraum der verstrichen sein muss.
    ZitierenZitieren     

  7. #7
    Profi
    Registriert seit
    22.10.2017
    Beiträge
    4.788

    Standard AW: Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis

    Zitat Zitat von Bubba88 Beitrag anzeigen
    Sowas ist mir auch bekannt, allerdings nicht, wie es nach ein paar Jahren aussieht. Mein damaliges war schon wirklich eins zum bewerben.
    Ich glaub ich hab dich auch missverstanden. Ich dachte du willst ein Arbeitszeugnis von einem ehemaligen Arbeitgeber nochmal anfordern. Du redest aber quasi von einem Zwischenzeugnis während du noch bei diesem Arbeitgeber beschäftigt bist, oder?
    Dann würde ich stark davon ausgehen, dass du dich natürlich auch verschlechtern kannst. Wäre ja fatal wenn nicht, findest du nicht?
    ZitierenZitieren     

  8. #8
    Hockeygott
    Registriert seit
    14.01.2008
    Beiträge
    11.146

    Standard AW: Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis

    Zitat Zitat von Engelhardt Beitrag anzeigen
    Ich glaub ich hab dich auch missverstanden. Ich dachte du willst ein Arbeitszeugnis von einem ehemaligen Arbeitgeber nochmal anfordern. Du redest aber quasi von einem Zwischenzeugnis während du noch bei diesem Arbeitgeber beschäftigt bist, oder?
    Dann würde ich stark davon ausgehen, dass du dich natürlich auch verschlechtern kannst. Wäre ja fatal wenn nicht, findest du nicht?
    Ja, da hab ich mich schlecht ausgedrückt. Ich möchte vom aktuellen Arbeitgeber ein neues.

    Ich hatte ein gutes mit gutem Inhalt. Seit dem habe ich mir nichts zu schulden kommen lassen und ich sehe keinen Grund, warum es nicht nochmals so ausfallen sollte. Wenn es allerdings so passieren würde, würde ich mich damit ja so ein bisschen ins eigene Fleisch schneiden.
    ZitierenZitieren     

  9. #9
    Profi
    Registriert seit
    22.10.2017
    Beiträge
    4.788

    Standard AW: Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis

    Dann hilft dir das hier und der Hinweis von smued auf die Dauer zwischen den beiden Zeugnissen vielleicht weiter:

    Klage auf Zeugnisberichtigung: Muss der Arbeitgeber sich am Zwischenzeugnis orientieren?

    Wer auf Zeugnis*be*rich*tigung klagt, kann sich dabei womöglich auf sein Zwischen*zeugnis beziehen. Denn dieses hat in der Regel Bindungs*wirkung. Das bedeutet, dass der Arbeit*geber einen Beschäftigten im Abschluss*zeugnis nicht schlechter bewerten darf als im Zwischen*zeugnis. Er darf nur davon abweichen, wenn der Arbeit*nehmer sich seitdem deutlich verschlechtern hat. Das gilt sogar dann, wenn in der Zwischenzeit ein Betriebsübergang statt*ge*funden hat.
    Das geht aus einem Urteil des BAG vom 16. Oktober 2007 hervor (AZ: 9 AZR 248/07). In dem zugrun*de*lie*genden Fall bekam ein Arbeit*nehmer vor einem Betriebsübergang ein Zwischen*zeugnis. Gut ein Jahr später erhielt er ein Abschluss*zeugnis. Der Mann war unter anderem mit dem Inhalt nicht zufrieden. Er wich von dem des Zwischen*zeug*nisses ab – und das obwohl zum dem Zeugnis und dem Ende des Arbeitsverhältnisses nur ein halbes Jahr lag. Die Richter des BAG gaben dem Arbeit*nehmer Recht: Der Arbeit*geber ist bei der Erstellung des Abschluss*zeug*nisses inhaltlich an das Zwischen*zeugnis gebunden.

    Muss der Arbeitgeber es begründen, wenn er wesentlich von den Bewertungen im Zwischenzeugnis abweicht?

    Ja – jeden*falls dann, wenn seit dem Zwischen*zeugnis nicht allzu viel Zeit vergangen ist. Liegt zwischen den beiden Zeugnissen ein längerer Zeitraum, muss der Arbeit*geber Abwei*chungen nicht zwingend begründen. Er muss im Abschluss*zeugnis schließlich die Gesamt*dauer des Arbeitsverhältnisses bewerten.


    Quelle: https://anwaltauskunft.de/magazin/be...fordern?full=1

    Hier wird das genauso gesehen:
    https://www.karriereakademie.de/arbeitszeugnis-schlechter-zwischenzeugnis


    Da geht es zwar jeweils um ein abschließendes Arbeitszeugnis das die Verschlechterung beinhaltet, ich denke das wird sich aber nicht viel schenken. Wieviel Zeit zwischen deinen Zeugnissen lag und was dein Chef dann letztlich wirklich draus macht....?!
    ZitierenZitieren     

  10. #10
    Profi
    Registriert seit
    21.12.2002
    Beiträge
    2.842

    Standard AW: Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis

    Für eine Bewerbung bei einem anderen Arbeitgeber benötigst du sowieso ein "aktuelles" Arbeitszeugnis - da würde dein Altes sowieso nicht akzeptiert werden.
    Und "nichts zu Schulden kommen lassen" ist natürlich auch was anderes als "ich habe die gleiche Leistung über die letzten 5 Jahre gebracht"... ;-)
    ZitierenZitieren     

  11. #11
    Hockeygott
    Registriert seit
    14.01.2008
    Beiträge
    11.146

    Standard AW: Allgemeine Frage zum Arbeitszeugnis

    Vielen Dank. Das hilft soweit weiter. Ein Teilwissen hab ich schon, nur eben nicht mehr so das genaue im Kopf gehabt. Auf die schnelle hatte ich es so auch nicht gefunden.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat Zitat von smued Beitrag anzeigen
    Für eine Bewerbung bei einem anderen Arbeitgeber benötigst du sowieso ein "aktuelles" Arbeitszeugnis - da würde dein Altes sowieso nicht akzeptiert werden.
    Und "nichts zu Schulden kommen lassen" ist natürlich auch was anderes als "ich habe die gleiche Leistung über die letzten 5 Jahre gebracht"... ;-)
    Dann anders formuliert, meine Beurteilungen wurden besser bzw. gleichbleibend. Abmahnungen usw. gab es keine und Beschwerden auch nicht.
    ZitierenZitieren     

Ähnliche Themen

  1. Frage bzgl. Augsburger Allgemeine und Forum
    Von Ghandi im Forum Meckerecke, Verbesserungen, Ankündigungen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 21.02.2008, 11:41
  2. Augsburger Allgemeine, 19.06.04
    Von Pantherjoe im Forum Presse- und Medienberichte über die Augsburger Panther
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 19.06.2004, 08:54
  3. Augsburger Allgemeine, 12.06.04
    Von Pantherprofi im Forum Presse- und Medienberichte über die Augsburger Panther
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 11.06.2004, 22:57
  4. Augsburger Allgemeine, 10.06.04
    Von Pantherjoe im Forum Presse- und Medienberichte über die Augsburger Panther
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 10.06.2004, 09:47

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •