Bayernticket für Hobbyjuristen
- Dr. Strangelove
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AW: Bayernticket für Hobbyjuristen
Wild. Hab ich noch nie erlebt, dass jemand tatsächlich Konsequenzen tragen musste, weil kein Name drauf stand. Eigentlich bekommt man da von den freundlichen Kontrolleur*innen immer einen Stift geliehen.
Spul nochmal zurück zu dieser geilen Stelle, wo das Kaninchen sich selbst den Kopf abbeißt!
AW: Bayernticket für Hobbyjuristen
War es eine eher jüngere Dame?
In welchem Zug war es?
Habe mit Tickets nichts am Hut, allerdings vor meiner Zeit bei der Bahn eine ähnliche Erfahrung gemacht.
Immer, wirklich immer konnte man den Namen nachtragen bzw bekam einen Stift zur Hand.
Die einzig logische Erklärung wäre, wenn du (Beispiel) von Ulm zum Münchner Hauptbahnhof fährst und erst in Pasing kontrolliert wirst aber dann eben von Ulm bis Pasing "schwarz" gefahren bist.
In welchem Zug war es?
Habe mit Tickets nichts am Hut, allerdings vor meiner Zeit bei der Bahn eine ähnliche Erfahrung gemacht.
Immer, wirklich immer konnte man den Namen nachtragen bzw bekam einen Stift zur Hand.
Die einzig logische Erklärung wäre, wenn du (Beispiel) von Ulm zum Münchner Hauptbahnhof fährst und erst in Pasing kontrolliert wirst aber dann eben von Ulm bis Pasing "schwarz" gefahren bist.
AW: Bayernticket für Hobbyjuristen
Wie viele Stationen bist denn nun "ohne Ticket" gefahren ??Engelhardt hat geschrieben:Ca. 50 schätze ich. Keine DB übrigens, war eine BRB. Gefühlt würde ich sagen, dass die da eh immer schärfer reagieren.
Aber führ mich bitte nicht in Versuchung, dafür finde ich das eigentliche Threadthema zu spannend![]()
AW: Bayernticket für Hobbyjuristen
BRB - also bin ich gefragt 
Welche Strecke war's denn? Nur interessehalber.
Generell steht das aber überall zu lesen, daß das Ticket nur mit eingetragenem Namen gültig ist. In den AGBs, am Automaten, ja nach aktuellen Aushängen auch im Zug. Nachdem Du mit Kauf des Tickets und vor allem mit betreten des Zuges, den AGBs zustimmst, wird da wohl rechtlich alles klar sein. Sage ich als Nicht-Jurist und aus dem Bauch Urteilender.
Zum Hintergrund: Meine Kollegen haben halt irgendwann die Nase voll, von Fahrgästen verarscht zu werden. Sei es mit Maskenpflicht, oder eben mit Tickets. Irgendeinen erwischt es halt dann. Beliebtes Spiel nämlich: Mit Bayernticket irgendwohin fahren, dort das Ticket für nen Fünfer weniger an den nächsten verhökern usw. Gerne wird auch zu Zeiten gefahren, in denen das mit Bayernticket gar nicht geht. Und freundliche Ermahnungen, Augen zudrücken usw. werden leider sehr häufig mit plumpen Pöbeleien beantwortet. Und das hat sich deutlich verschlimmert. Also macht nicht andere dafür verantwortlich, wenn IHR einen Fehler gemacht habt. Und Tim - ich gehe davon aus, Du wusstest es, es war dir aber entweder nicht wichtig, oder egal, oder sonstwas. Du fährst ja sicher nicht zum ersten mal mit einem Bayernticket. Wer gegen die gültigen Regularien verstößt, muß mit einem erhöhten Beförderungsgeld rechnen. Alles andere ist ein Entgegenkommen und sollte nicht als Normalität angesehen werden. Und generell ist das Bayernticket ja erst ab Fahrtantritt für bestimmte Personen gültig - deswegen kommt das blanko aus dem Automaten. Sicher nicht die beste Lösung, aber wenn du deinen Namen am Automaten eingeben musst, dann schreien sicher die ersten gleich wieder Datenschutz und zweitens dauert es dann an den Kästen noch länger als es das eh schon tut.
Geht das Bayernticket eigentlich als Handyticket? Weiß ich wirklich nicht. Wenn ja, dann mach das einfach am Handy. Verstehe ich eh net, warum so viele am Automaten rumdrücken, wenn es anders einfacher und schneller geht.

Welche Strecke war's denn? Nur interessehalber.
Generell steht das aber überall zu lesen, daß das Ticket nur mit eingetragenem Namen gültig ist. In den AGBs, am Automaten, ja nach aktuellen Aushängen auch im Zug. Nachdem Du mit Kauf des Tickets und vor allem mit betreten des Zuges, den AGBs zustimmst, wird da wohl rechtlich alles klar sein. Sage ich als Nicht-Jurist und aus dem Bauch Urteilender.
Zum Hintergrund: Meine Kollegen haben halt irgendwann die Nase voll, von Fahrgästen verarscht zu werden. Sei es mit Maskenpflicht, oder eben mit Tickets. Irgendeinen erwischt es halt dann. Beliebtes Spiel nämlich: Mit Bayernticket irgendwohin fahren, dort das Ticket für nen Fünfer weniger an den nächsten verhökern usw. Gerne wird auch zu Zeiten gefahren, in denen das mit Bayernticket gar nicht geht. Und freundliche Ermahnungen, Augen zudrücken usw. werden leider sehr häufig mit plumpen Pöbeleien beantwortet. Und das hat sich deutlich verschlimmert. Also macht nicht andere dafür verantwortlich, wenn IHR einen Fehler gemacht habt. Und Tim - ich gehe davon aus, Du wusstest es, es war dir aber entweder nicht wichtig, oder egal, oder sonstwas. Du fährst ja sicher nicht zum ersten mal mit einem Bayernticket. Wer gegen die gültigen Regularien verstößt, muß mit einem erhöhten Beförderungsgeld rechnen. Alles andere ist ein Entgegenkommen und sollte nicht als Normalität angesehen werden. Und generell ist das Bayernticket ja erst ab Fahrtantritt für bestimmte Personen gültig - deswegen kommt das blanko aus dem Automaten. Sicher nicht die beste Lösung, aber wenn du deinen Namen am Automaten eingeben musst, dann schreien sicher die ersten gleich wieder Datenschutz und zweitens dauert es dann an den Kästen noch länger als es das eh schon tut.
Geht das Bayernticket eigentlich als Handyticket? Weiß ich wirklich nicht. Wenn ja, dann mach das einfach am Handy. Verstehe ich eh net, warum so viele am Automaten rumdrücken, wenn es anders einfacher und schneller geht.
Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn
AW: Bayernticket für Hobbyjuristen
Engelhardt hat geschrieben: - Wann wurde der Kaufvertrag geschlossen?
- Wie kann man einen abgeschlossenen Kauf noch mit einer nachträglichen Bedingung verknüpfen?
Also die zwei Dinge nochmal extra:
- Der Kaufvertrag wird in dem Moment geschlossen, wenn Du auf "kaufen" (oder wie auch immer das am Automaten betitelt ist) drückst. Sollte eigentlich klar sein.
- Die Bedingung ist Dir vorher bekannt und wird dir nicht nachträglich mitgeteilt, u.U. mit Verweis auf die AGBs. So wie bei jedem anderen Kauf halt auch. Gefällt dir diese Bedingung nicht - kauf nicht. Klingt polemisch, ist aber überall so.
Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn
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Ohne die anderen Postings gelesen zu haben, es geht dabei um den weiterverkauf der Tickets, nachdem man sein Ziel erreicht hat. Allerdings wird da meist zuerst drauf hingewiesen doch bitte den Namen einzutragen, bevor es konsequenzen nach sich zieht. Schon ein etwas überzogener Fall. Kann es sein das die Kontrolleure auf Provision angestellt sind?
„Die einzig wahrhafte Kraft gegen das Prinzip von Auschwitz wäre Autonomie, wenn ich den Kantischen Ausdruck verwenden darf: die Kraft zur Reflexion, zur Selbstbestimmung, zum Nicht-Mitmachen.“
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Es ändert nichts anders Tatsache das hier uebertrieben gehandelt wurde. Mir selbst ist das schon öfter passiert, oft hat man auch einfach keinen Stift dabei ect.djrene hat geschrieben:Also die zwei Dinge nochmal extra:
- Der Kaufvertrag wird in dem Moment geschlossen, wenn Du auf "kaufen" (oder wie auch immer das am Automaten betitelt ist) drückst. Sollte eigentlich klar sein.
- Die Bedingung ist Dir vorher bekannt und wird dir nicht nachträglich mitgeteilt, u.U. mit Verweis auf die AGBs. So wie bei jedem anderen Kauf halt auch. Gefällt dir diese Bedingung nicht - kauf nicht. Klingt polemisch, ist aber überall so.
Ich wurde allerdings nie wegen schwarzfahren belangt, sondern mir wurde immer ein Stift in die Hand gedrückt, manchmal sogar nur der Verweis ausgesprochen, meinen Namen bitte eintragen zu wollen.
Gut, ob sich ein Rechtsstreit deswegen lohnt, kann ich nicht beurteilen. Mit einer guten Rechtschutzversicherung sollte hier aber vermutlich was zu machen sein?
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Ist doch klar, du musstest ja für dein Gaming Zimmer sparen.

Rechtsschutzversicherung bei einer Angelegenheit von 60 Euro?
Die wichtigste Frage wurde halt bisher nicht beantwortet. Wie lang fuhr man schwarz.


Rechtsschutzversicherung bei einer Angelegenheit von 60 Euro?
Die wichtigste Frage wurde halt bisher nicht beantwortet. Wie lang fuhr man schwarz.
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Shutout hat geschrieben: Wie lang fuhr man schwarz.
Wie der Rene aber andeutete, es gibt halt schon entsprechende AGBs und da diese Kontrolleure ja wohl total übertrieben vorgegangen sind, wäre ein Schreiben eines Anwalts sicher nicht so schlecht. Gut, wenn man dieses Schreiben des Anwalts selber löhnen muss, so sollte man sich die Nummer schon doppelt gut überlegen. Anders wäre der Fall sicherlich, wenn du ein Ticket gehabt hättest aber mit dem falschen Namen drauf

Ich meine was wollen die machen? Du hattest keinen Stift dabei (würde ich einfach behaupten) und mit deinem Blut zu unterschreiben, dazu kann man dich nicht zwingen und das Stifte am Automaten aushängen, ich kann mich nicht dran erinnern. Die hätten ihm einen Stift zur Verfügung stellen müssen in dem Fall, so auch immer bei mir passiert.
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Davon kann ich in meinem Job auch ein Lied singen.djrene hat geschrieben: Und freundliche Ermahnungen, Augen zudrücken usw. werden leider sehr häufig mit plumpen Pöbeleien beantwortet. Und das hat sich deutlich verschlimmert. Also macht nicht andere dafür verantwortlich, wenn IHR einen Fehler gemacht habt.
Zumal das Auge zudrücken oftmals schamlos ausgenutzt wird und zu keinerlei Umdenken über die eigenen Fehler führt.
- - - Aktualisiert - - -
Wieso übertrieben? Weil deutlich angekündigte Konsequenzen bei Missachtung umgesetzt wurden?el_bart0 hat geschrieben:da diese Kontrolleure ja wohl total übertrieben vorgegangen sind, wäre ein Schreiben eines Anwalts sicher nicht so schlecht.
Weil nicht mit dem Kunden "gekuschelt" wurde?
Und dem durch ein Anwaltschreiben geholfen wird, ist der Anwalt selbst, bzw. seinem Konto.
:pWir wolln keine "wolln wir nicht"!:p
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Rigo-QN hat geschrieben:
Wieso übertrieben? Weil deutlich angekündigte Konsequenzen bei Missachtung umgesetzt wurden?
Weil nicht mit dem Kunden "gekuschelt" wurde?
Also nochmal, die baten ihm einen Stift an, er weigerte sich und dann kam das Bußgeld? Richtig gehandelt. Wenn aber direkt ein Bußgeld ausgesprochen wurde, ist die Nummer einfach nur übertrieben gehandhabt und mit dem richtigen Anwalt sicher zu revidieren. Oder erkläre mir doch, wenn ich einfach nur ohne Stift losfahre, muss ich im gesamte Zug nach einem Stift fragen? Viel eher muss die Bahn doch dafür sorgen das man einen Stift zur Verfügung gestellt bekommt, wenn dies die eigenen AGBs vorschreiben. Nochmal, er hatte ein bezahltes Ticket dabei... deswegen trifft hier ein Bußgeld für Schwarzfahren einfach nicht zu und ist absolut übertrieben. Egal wo ich unterschreiben muss bzw. dazu aufgefordert werde, es wird mir ein Stift zur Verfügung gestellt. Selbst an der Tür der Postbote gibt dir einen Stift in die Hand. Ich bin mir ziemlich sicher das man gegen diesen Bußgeldbescheid vorgehen kann, die Frage ob sich das finanziell überhaupt lohnt, es steht auf einem anderen Blatt.
Die viel größere Sauerei ist es doch das teils Kontrolleure auf Provision angestellt werden und diese dann durchaus auch so wie beschrieben vorgehen.
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Was glaubst du passiert wenn du in den Öfis eine Karte kaufst und nicht stempelst?
AUGSBURGER - selten im Urlaub aber oft auf der Palme !
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In Westheim ist es teils nicht möglich zu stempeln, weil der Automat zum stempeln außer Betrieb ist und jetzt bin ich schuld? Ich steige in den Zug und wenn der Kontrolleur kommt, soll er seinen Job machen, nachdem ich ihm die Sachlage erkläre. Drückt er mir trotzdem einen Knöllchen rein, werde ich dagegen sicher vorgehen, sofern im Rahmen meiner Möglichkeiten. Eigentlich reicht da auch ein persönliches Schreiben, sachlich formuliert und wenn das Teil ein Anwalt aufsetzt, ist die Sache so gut wie sicher fallen gelassen. Das lohnt sich halt auch für die Bahn kaum, wenn die Nummer vor Gericht gehtMiami hat geschrieben:Was glaubst du passiert wenn du in den Öfis eine Karte kaufst und nicht stempelst?

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Und Morgen kommt der Weihnachtsmann



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Einen Blanko Zettel der ohne Unterschrift ungültig ist.Engelhardt hat geschrieben:Letzter Versuch meinerseits:
Da ich ohne drauf geschriebenen Namen noch kein gültiges Ticket habe:
WAS habe ich dann gekauft, wofür habe ich mein Geld in den Automaten geworfen?
AUGSBURGER - selten im Urlaub aber oft auf der Palme !
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Und wo ist das Problem ihm einen Stift zur Verfügung zu stellen in dem Moment und damit das Ticket zu entwerten? Bei mir schon unzählige Male passiert, noch nie hab ich allerdings einen solchen Fall wie diesen vernommen und bin fast schon geschockt von der Dreistigkeit der Kontrolleure hier. Ich glaub im falschen Moment wäre die Situation hier voll eskaliert, nachdem ich 30 Euro bezahlt habe und die mir ein Bußgeld bescheid zukommen lassen wollen. What the Fuck. Irgendwo hört der Spaß auf, aber gewaltig!Miami hat geschrieben:Einen Blanko Zettel der ohne Unterschrift ungültig ist.
Es gehört in solchen Fällen einfach auch dazu das Kontrolleure ein Ticket entwerten, besonders im Zugverkehr.
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Ein zu entwertendes Ticket. Ist ja eigentlich wie bei einer Streifenkarte oder einem Einzelfahrschein im Bus. Die kauft man ja auch ungestempelt und damit "ungültig".Engelhardt hat geschrieben:Letzter Versuch meinerseits:
Da ich ohne drauf geschriebenen Namen noch kein gültiges Ticket habe:
WAS habe ich dann gekauft, wofür habe ich mein Geld in den Automaten geworfen?
Aber ich verstehe natürlich deinen Ärger.
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Das Problem ist, dass du ohne vorherige Unterschrift Schwarz fährst. Punkt. Nix nachträglich, nix vergessen. Erschlichene unerlaubte Beförderung. Fahrst du ohne Nummernschilder Auto?el_bart0 hat geschrieben:Und wo ist das Problem ihm einen Stift zur Verfügung zu stellen in dem Moment und damit das Ticket zu entwerten? Bei mir schon unzählige Male passiert, noch nie hab ich allerdings einen solchen Fall wie diesen vernommen und bin fast schon geschockt von der Dreistigkeit der Kontrolleure hier. Ich glaub im falschen Moment wäre die Situation hier voll eskaliert, nachdem ich 30 Euro bezahlt habe und die mir ein Bußgeld bescheid zukommen lassen wollen. What the Fuck. Irgendwo hört der Spaß auf, aber gewaltig!
Es gehört in solchen Fällen einfach auch dazu das Kontrolleure ein Ticket entwerten, besonders im Zugverkehr.
AUGSBURGER - selten im Urlaub aber oft auf der Palme !
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Mir hat mal ein Kontrolleur es so formuliert,sowohl bei Bayernticket wie auch wenn der Stempelautomat defekt ist. Der Zutritt in den Zug ist nur mit einem
gültigen Fahrausweis gestattet . Gültig ist beim Zug zumindest bereits vorher gestempelt oder eben beim BayernTicket richtig ausgefüllt.
Ich dachte ja auch,das wenn bspw. ein Stempelautomat nicht geht,es das Problem des Betreibers sei. Mir sagte man aber ich hätte dann nicht einsteigen dürfen. Ich würde übrigens nicht verwarnt,sondern konnte bei ihm ein gültiges Ticket kaufen
gültigen Fahrausweis gestattet . Gültig ist beim Zug zumindest bereits vorher gestempelt oder eben beim BayernTicket richtig ausgefüllt.
Ich dachte ja auch,das wenn bspw. ein Stempelautomat nicht geht,es das Problem des Betreibers sei. Mir sagte man aber ich hätte dann nicht einsteigen dürfen. Ich würde übrigens nicht verwarnt,sondern konnte bei ihm ein gültiges Ticket kaufen