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Thema: Bayernticket für Hobbyjuristen

  1. #1
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    Standard Bayernticket für Hobbyjuristen

    Mal ein paar kleine Fragen an alle Hobbyjuristen und Bahnfreunde.

    Vorgestern hab ich eine eher unfreundliche Erfahrung gemacht, als ich ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro löhnen durfte (bzw noch darf), weil auf meinem Bayernticket Single kein Name eingetragen war. Details und die Vorgehensweise der Kontrolleurin erspare ich euch, auch wenn es genug Stoff für eine längere Story bieten würde.

    Was ich mich seitdem frage ist:

    - Was habe ich eigentlich für 26 Euro am Automaten erworben habe, wenn es kein gültiges Ticket war?
    - Wann wurde der Kaufvertrag geschlossen?
    - Wie kann man einen abgeschlossenen Kauf noch mit einer nachträglichen Bedingung verknüpfen?
    - Und warum zahle ich die 26 Euro nicht erst in dem Moment, indem ich meinen Namen eintrage?
    Oder alternativ:
    - Warum ist nicht die Bahn in der Pflicht am Automaten eine Funktion aufzunehmen, bei der man seinen Namen eintippt, der dann direkt aufs Ticket aufgedruckt wird?

    Von Antworten wie "selbst schuld, jeder weiß dass..." bitte ich abzusehen. Mir gehts tatsächlich darum, warum so ein Sachverhalt rechtlich überhaupt möglich ist. Ein paar Leute vom Fach (Bahn und Juristerei) haben wir hier ja.
    Geändert von Engelhardt (23.04.2022 um 12:08 Uhr)
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  2. #2
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    Standard AW: Bayernticket für Hobbyjuristen

    Wild. Hab ich noch nie erlebt, dass jemand tatsächlich Konsequenzen tragen musste, weil kein Name drauf stand. Eigentlich bekommt man da von den freundlichen Kontrolleur*innen immer einen Stift geliehen.
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  3. #3
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    Standard AW: Bayernticket für Hobbyjuristen

    Zitat Zitat von Dr. Strangelove Beitrag anzeigen
    Wild. Hab ich noch nie erlebt, dass jemand tatsächlich Konsequenzen tragen musste, weil kein Name drauf stand. Eigentlich bekommt man da von den freundlichen Kontrolleur*innen immer einen Stift geliehen.
    So natürlich auch meine Erfahrung. Ich durfte wohl ihren Tag/Frust oder was auch immer ausbaden. Aber ich will das echt nicht zum Thema machen, weil ich sonst wieder die Wut kriege

    Tatsächlich stellen sich mir die theoretischen Fragen inklusive meiner Verwunderung, warum so eine Praxis überhaupt rechtens ist.
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  4. #4
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    Standard AW: Bayernticket für Hobbyjuristen

    War es eine eher jüngere Dame?

    In welchem Zug war es?

    Habe mit Tickets nichts am Hut, allerdings vor meiner Zeit bei der Bahn eine ähnliche Erfahrung gemacht.

    Immer, wirklich immer konnte man den Namen nachtragen bzw bekam einen Stift zur Hand.

    Die einzig logische Erklärung wäre, wenn du (Beispiel) von Ulm zum Münchner Hauptbahnhof fährst und erst in Pasing kontrolliert wirst aber dann eben von Ulm bis Pasing "schwarz" gefahren bist.
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  5. #5
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    Standard AW: Bayernticket für Hobbyjuristen

    Ca. 50 schätze ich. Keine DB übrigens, war eine BRB. Gefühlt würde ich sagen, dass die da eh immer schärfer reagieren.

    Aber führ mich bitte nicht in Versuchung, dafür finde ich das eigentliche Threadthema zu spannend
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  6. #6
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    Standard AW: Bayernticket für Hobbyjuristen

    Zitat Zitat von Engelhardt Beitrag anzeigen
    Ca. 50 schätze ich. Keine DB übrigens, war eine BRB. Gefühlt würde ich sagen, dass die da eh immer schärfer reagieren.

    Aber führ mich bitte nicht in Versuchung, dafür finde ich das eigentliche Threadthema zu spannend
    Wie viele Stationen bist denn nun "ohne Ticket" gefahren ??
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  7. #7
    Hockeygott
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    Standard AW: Bayernticket für Hobbyjuristen

    BRB - also bin ich gefragt

    Welche Strecke war's denn? Nur interessehalber.

    Generell steht das aber überall zu lesen, daß das Ticket nur mit eingetragenem Namen gültig ist. In den AGBs, am Automaten, ja nach aktuellen Aushängen auch im Zug. Nachdem Du mit Kauf des Tickets und vor allem mit betreten des Zuges, den AGBs zustimmst, wird da wohl rechtlich alles klar sein. Sage ich als Nicht-Jurist und aus dem Bauch Urteilender.

    Zum Hintergrund: Meine Kollegen haben halt irgendwann die Nase voll, von Fahrgästen verarscht zu werden. Sei es mit Maskenpflicht, oder eben mit Tickets. Irgendeinen erwischt es halt dann. Beliebtes Spiel nämlich: Mit Bayernticket irgendwohin fahren, dort das Ticket für nen Fünfer weniger an den nächsten verhökern usw. Gerne wird auch zu Zeiten gefahren, in denen das mit Bayernticket gar nicht geht. Und freundliche Ermahnungen, Augen zudrücken usw. werden leider sehr häufig mit plumpen Pöbeleien beantwortet. Und das hat sich deutlich verschlimmert. Also macht nicht andere dafür verantwortlich, wenn IHR einen Fehler gemacht habt. Und Tim - ich gehe davon aus, Du wusstest es, es war dir aber entweder nicht wichtig, oder egal, oder sonstwas. Du fährst ja sicher nicht zum ersten mal mit einem Bayernticket. Wer gegen die gültigen Regularien verstößt, muß mit einem erhöhten Beförderungsgeld rechnen. Alles andere ist ein Entgegenkommen und sollte nicht als Normalität angesehen werden. Und generell ist das Bayernticket ja erst ab Fahrtantritt für bestimmte Personen gültig - deswegen kommt das blanko aus dem Automaten. Sicher nicht die beste Lösung, aber wenn du deinen Namen am Automaten eingeben musst, dann schreien sicher die ersten gleich wieder Datenschutz und zweitens dauert es dann an den Kästen noch länger als es das eh schon tut.

    Geht das Bayernticket eigentlich als Handyticket? Weiß ich wirklich nicht. Wenn ja, dann mach das einfach am Handy. Verstehe ich eh net, warum so viele am Automaten rumdrücken, wenn es anders einfacher und schneller geht.
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  8. #8
    Hockeygott
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    Standard AW: Bayernticket für Hobbyjuristen

    Zitat Zitat von Engelhardt Beitrag anzeigen
    - Wann wurde der Kaufvertrag geschlossen?
    - Wie kann man einen abgeschlossenen Kauf noch mit einer nachträglichen Bedingung verknüpfen?

    Also die zwei Dinge nochmal extra:

    - Der Kaufvertrag wird in dem Moment geschlossen, wenn Du auf "kaufen" (oder wie auch immer das am Automaten betitelt ist) drückst. Sollte eigentlich klar sein.

    - Die Bedingung ist Dir vorher bekannt und wird dir nicht nachträglich mitgeteilt, u.U. mit Verweis auf die AGBs. So wie bei jedem anderen Kauf halt auch. Gefällt dir diese Bedingung nicht - kauf nicht. Klingt polemisch, ist aber überall so.
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  9. #9
    Hockeygott
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    Standard AW: Bayernticket für Hobbyjuristen

    Ohne die anderen Postings gelesen zu haben, es geht dabei um den weiterverkauf der Tickets, nachdem man sein Ziel erreicht hat. Allerdings wird da meist zuerst drauf hingewiesen doch bitte den Namen einzutragen, bevor es konsequenzen nach sich zieht. Schon ein etwas überzogener Fall. Kann es sein das die Kontrolleure auf Provision angestellt sind?
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  10. #10
    Hockeygott
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    Standard AW: Bayernticket für Hobbyjuristen

    Zitat Zitat von djrene Beitrag anzeigen
    Also die zwei Dinge nochmal extra:

    - Der Kaufvertrag wird in dem Moment geschlossen, wenn Du auf "kaufen" (oder wie auch immer das am Automaten betitelt ist) drückst. Sollte eigentlich klar sein.

    - Die Bedingung ist Dir vorher bekannt und wird dir nicht nachträglich mitgeteilt, u.U. mit Verweis auf die AGBs. So wie bei jedem anderen Kauf halt auch. Gefällt dir diese Bedingung nicht - kauf nicht. Klingt polemisch, ist aber überall so.
    Es ändert nichts anders Tatsache das hier uebertrieben gehandelt wurde. Mir selbst ist das schon öfter passiert, oft hat man auch einfach keinen Stift dabei ect.
    Ich wurde allerdings nie wegen schwarzfahren belangt, sondern mir wurde immer ein Stift in die Hand gedrückt, manchmal sogar nur der Verweis ausgesprochen, meinen Namen bitte eintragen zu wollen.

    Gut, ob sich ein Rechtsstreit deswegen lohnt, kann ich nicht beurteilen. Mit einer guten Rechtschutzversicherung sollte hier aber vermutlich was zu machen sein?
    Geändert von el_bart0 (23.04.2022 um 15:36 Uhr)
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  11. #11
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    Standard AW: Bayernticket für Hobbyjuristen

    Ist doch klar, du musstest ja für dein Gaming Zimmer sparen.

    Rechtsschutzversicherung bei einer Angelegenheit von 60 Euro?

    Die wichtigste Frage wurde halt bisher nicht beantwortet. Wie lang fuhr man schwarz.
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  12. #12
    Hockeygott
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    Standard AW: Bayernticket für Hobbyjuristen

    Zitat Zitat von Shutout Beitrag anzeigen
    Wie lang fuhr man schwarz.

    Wie der Rene aber andeutete, es gibt halt schon entsprechende AGBs und da diese Kontrolleure ja wohl total übertrieben vorgegangen sind, wäre ein Schreiben eines Anwalts sicher nicht so schlecht. Gut, wenn man dieses Schreiben des Anwalts selber löhnen muss, so sollte man sich die Nummer schon doppelt gut überlegen. Anders wäre der Fall sicherlich, wenn du ein Ticket gehabt hättest aber mit dem falschen Namen drauf
    Ich meine was wollen die machen? Du hattest keinen Stift dabei (würde ich einfach behaupten) und mit deinem Blut zu unterschreiben, dazu kann man dich nicht zwingen und das Stifte am Automaten aushängen, ich kann mich nicht dran erinnern. Die hätten ihm einen Stift zur Verfügung stellen müssen in dem Fall, so auch immer bei mir passiert.
    Geändert von el_bart0 (23.04.2022 um 15:59 Uhr)
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  13. #13
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    Standard AW: Bayernticket für Hobbyjuristen

    Zitat Zitat von djrene Beitrag anzeigen
    Und freundliche Ermahnungen, Augen zudrücken usw. werden leider sehr häufig mit plumpen Pöbeleien beantwortet. Und das hat sich deutlich verschlimmert. Also macht nicht andere dafür verantwortlich, wenn IHR einen Fehler gemacht habt.
    Davon kann ich in meinem Job auch ein Lied singen.

    Zumal das Auge zudrücken oftmals schamlos ausgenutzt wird und zu keinerlei Umdenken über die eigenen Fehler führt.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat Zitat von el_bart0 Beitrag anzeigen
    da diese Kontrolleure ja wohl total übertrieben vorgegangen sind, wäre ein Schreiben eines Anwalts sicher nicht so schlecht.
    Wieso übertrieben? Weil deutlich angekündigte Konsequenzen bei Missachtung umgesetzt wurden?
    Weil nicht mit dem Kunden "gekuschelt" wurde?

    Und dem durch ein Anwaltschreiben geholfen wird, ist der Anwalt selbst, bzw. seinem Konto.
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  14. #14
    Hockeygott
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    Standard AW: Bayernticket für Hobbyjuristen

    Zitat Zitat von Rigo-QN Beitrag anzeigen


    Wieso übertrieben? Weil deutlich angekündigte Konsequenzen bei Missachtung umgesetzt wurden?
    Weil nicht mit dem Kunden "gekuschelt" wurde?

    Also nochmal, die baten ihm einen Stift an, er weigerte sich und dann kam das Bußgeld? Richtig gehandelt. Wenn aber direkt ein Bußgeld ausgesprochen wurde, ist die Nummer einfach nur übertrieben gehandhabt und mit dem richtigen Anwalt sicher zu revidieren. Oder erkläre mir doch, wenn ich einfach nur ohne Stift losfahre, muss ich im gesamte Zug nach einem Stift fragen? Viel eher muss die Bahn doch dafür sorgen das man einen Stift zur Verfügung gestellt bekommt, wenn dies die eigenen AGBs vorschreiben. Nochmal, er hatte ein bezahltes Ticket dabei... deswegen trifft hier ein Bußgeld für Schwarzfahren einfach nicht zu und ist absolut übertrieben. Egal wo ich unterschreiben muss bzw. dazu aufgefordert werde, es wird mir ein Stift zur Verfügung gestellt. Selbst an der Tür der Postbote gibt dir einen Stift in die Hand. Ich bin mir ziemlich sicher das man gegen diesen Bußgeldbescheid vorgehen kann, die Frage ob sich das finanziell überhaupt lohnt, es steht auf einem anderen Blatt.

    Die viel größere Sauerei ist es doch das teils Kontrolleure auf Provision angestellt werden und diese dann durchaus auch so wie beschrieben vorgehen.
    Geändert von el_bart0 (23.04.2022 um 16:26 Uhr)
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  15. #15
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    Standard AW: Bayernticket für Hobbyjuristen

    Was glaubst du passiert wenn du in den Öfis eine Karte kaufst und nicht stempelst?
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  16. #16
    Hockeygott
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    Standard AW: Bayernticket für Hobbyjuristen

    Zitat Zitat von Miami Beitrag anzeigen
    Was glaubst du passiert wenn du in den Öfis eine Karte kaufst und nicht stempelst?
    In Westheim ist es teils nicht möglich zu stempeln, weil der Automat zum stempeln außer Betrieb ist und jetzt bin ich schuld? Ich steige in den Zug und wenn der Kontrolleur kommt, soll er seinen Job machen, nachdem ich ihm die Sachlage erkläre. Drückt er mir trotzdem einen Knöllchen rein, werde ich dagegen sicher vorgehen, sofern im Rahmen meiner Möglichkeiten. Eigentlich reicht da auch ein persönliches Schreiben, sachlich formuliert und wenn das Teil ein Anwalt aufsetzt, ist die Sache so gut wie sicher fallen gelassen. Das lohnt sich halt auch für die Bahn kaum, wenn die Nummer vor Gericht geht
    Geändert von el_bart0 (23.04.2022 um 16:30 Uhr)
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  17. #17
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    Standard AW: Bayernticket für Hobbyjuristen

    Zitat Zitat von Engelhardt Beitrag anzeigen
    Von Antworten wie "selbst schuld, jeder weiß dass..." bitte ich abzusehen. Mir gehts tatsächlich darum, warum so ein Sachverhalt rechtlich überhaupt möglich ist.
    Schade, dachte ich wäre deutlich gewesen
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  18. #18
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    Standard AW: Bayernticket für Hobbyjuristen

    Und Morgen kommt der Weihnachtsmann

    Geändert von Cassy O'Peia (23.04.2022 um 16:57 Uhr)
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  19. #19
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    Standard AW: Bayernticket für Hobbyjuristen

    Zitat Zitat von djrene Beitrag anzeigen
    Also die zwei Dinge nochmal extra:

    - Der Kaufvertrag wird in dem Moment geschlossen, wenn Du auf "kaufen" (oder wie auch immer das am Automaten betitelt ist) drückst. Sollte eigentlich klar sein.
    Letzter Versuch meinerseits:

    Da ich ohne drauf geschriebenen Namen noch kein gültiges Ticket habe:
    WAS habe ich dann gekauft, wofür habe ich mein Geld in den Automaten geworfen?
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  20. #20
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    Standard AW: Bayernticket für Hobbyjuristen

    Zitat Zitat von Engelhardt Beitrag anzeigen
    Letzter Versuch meinerseits:

    Da ich ohne drauf geschriebenen Namen noch kein gültiges Ticket habe:
    WAS habe ich dann gekauft, wofür habe ich mein Geld in den Automaten geworfen?
    Einen Blanko Zettel der ohne Unterschrift ungültig ist.
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