Das hier hab ich im Netz gefunden es ist meiner Ansicht nach sehr interessant, jeder der meint Anzeigen nach einem Posting in einem Internetforum sind Schwachsinn und unmöglich, sollte sich diesen artikel mal durchlesen, denn das ist die Realität!

Zitat Zitat von Onlinekosten.de
[size=18px]T-Online soll Beweisdaten illegal gespeichert haben (Update)[/size]
Dienstag, den
07.01.03 09:59

aus den Bereichen Breitband, ISDN/Analog


Sarkasmus oder Ironie? - Mit einem Beitrag zum 11. September hat ein Teilnehmer des Telepolis-Forums eine interessante Frage zum Datenschutz aufgeworfen. Doch vorerst steht er selbst vor Gericht.

Im Diskussionsforum zu einem im Juni 2002 bei Telepolis erschienenen Artikel über ein Massaker an 5.000 Taliban hatte ein unter dem Nickname "Engine_of_Aggression" schreibender Unbekannter den Terroranschlag vom 11. September 2001 gebilligt. Der nun im Fadenkreuz der Justiz stehende User hatte in einer Weise auf diesen Beitrag reagiert, die er selbst als "sarkastisch und ironisch überspitzt" bezeichnet.

"illegale Beweismittel"

Er schrieb dabei unter anderem: "Engine_of_Aggression, Du hast völlig Recht: Die Aktionen vom 11.09.2001 waren ein hervorragender Schritt, um das Böse in dieser Welt auch in unserer überkritischen Zeit auszureißen. Danke für Deine klaren Worte! Ach ja: Wer Sarkasmus findet, der/die möge ihn bitte weiterverwenden." Was folgte, war eine anonyme Anzeige per E-Mail und ein Strafbescheid über 1.500 Euro.

Der Beschuldigte muss nun am Mittwoch vor dem Amtsgericht Münster erscheinen. Er hat gegen den Strafbescheid Rechtsmittel ergriffen und kann jetzt seinen Standpunkt zum Vorwurf der Billigung von Straftaten darlegen. Er ist sich keiner Schuld bewusst, sieht er sich doch als absoluten Kriegsgegner. Außerdem verweist er auf "illegale Beweismittel".
Der Heise Verlag, Herausgeber des Telepolis-Magazins, war vom Gericht gezwungen worden, die IP-Daten des Postings herauszugeben. Aufgrund der vom Provider T-Online gespeicherten Verbindungsdaten konnte der Computer des Münsteraners als Absender eruiert werden. Doch T-Online hätte die Verbindungsdaten gar nicht speichern dürfen, meint der Beschuldigte und beruft sich auf eine Reihe von Rechtsexperten.

Nach dem deutschen Teledienstedatenschutzgesetz dürfen Verbindungsdaten vom Provider nur zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Der genutzte T-Online-Anschluss wird aber auf Flat-Fee-Basis bezahlt, die Speicherung von Verbindungsdaten ist also für Abrechnungszwecke nicht erforderlich.

Datenschutz-rechtliches Grundproblem

Der Prozess wird sowohl von Seiten der Datenschützer als auch der Verfechter freier und auch sarkastischer Meinungsäußerung gespannt verfolgt werden. Der Justiziar des Heise Verlages, Jörg Heidrich, erklärt in einer Aussendung, dass der Verlag im vergangenen Jahr bei zehntausenden von Postings nur drei Mal von Gerichten zur Herausgabe von Daten gezwungen worden ist.

"Die Anschuldigungen gegen Herrn Holger Voss empfinde ich persönlich als rechtlich haltlos. Würden wir hier eine strafrechtlich relevante Äußerung sehen, so hätten wir den Beitrag gelöscht, was jedoch bewusst nicht geschah. Insofern wünschen wir Herrn Voss gutes Gelingen bei der Verhandlung am Mittwoch und erwarten einen Freispruch", so Heidrich.

Update

Freispruch. Holger Voss habe nicht "billigend in Kauf genommen, dass unbefangene Leser seine Äußerungen als Zustimmung zu Terroranschlägen interpretieren". Dies berichtet heise online.

Dennoch lässt das Urteil einige Frage offen: Unklar bleibt weiterhin, was ein "unbefangener Beobachter" in einem Forum sei. Die weit interessantere Frage aber, ob die Speicherung der Verbindungsdaten durch T-Online zulässig sei, wurde gar nicht erst erörtert




Quelle: www.onlinekosten.de

Sollte sich jeder mal durchlesen und an die eigene Nase fassen, wegen welchen Äusserungen ein Brieflein vom Staatsanwalt geflogen kommen kann, auch wenns in diesem Fall nochmal glimpflich für den Angeklagten ausging, ein anderer Richter und minimal andere Bedingungen......