Urteil im Mordfall Vanessa:
Zehn Jahre Jugendhaft
"Maskenmörder" erhält Höchststrafe
Im Totenkopfmasken-Prozess um den Mord an der zwölfjährigen Vanessa ist der Angeklagte zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Augsburger Landgericht verkündete am Mittwoch gegen den angeklagten Metallbau-Lehrling eine Strafe von zehn Jahren Jugendhaft. Damit verhängte die Kammer gegen den 20-Jährigen die im Jugendstrafrecht vorgesehene Höchststrafe.
05.02.2003
Der junge Mann war zur Faschingszeit vor knapp einem Jahr als Tod verkleidet in Vanessas Elternhaus in Gersthofen bei Augsburg eingedrungen und hatte das im Bett liegende Mädchen mit 21 Messerstichen getötet.
Das Gericht wertete die Tat als vorsätzlichen Mord. Mit dem Urteil entsprach die Jugendkammer dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. "Der Angeklagte hat getötet um des Tötens willen und um Macht auszuüben", erklärte Staatsanwältin Brigitta Baur in ihrem Plädoyer. Der junge Mann habe "auf tiefster moralischer Stufe" gehandelt. "Er ist zielgerichtet und bewaffnet in Vanessas Zimmer eingedrungen und hat das Mädchen in ihrem innersten Schutzbereich niedergemetzelt."
"Geprügelte Kreatur"
Auch Pflichtverteidiger Werner Dorn sah den Tatbestand des Mordes erfüllt, hielt aber wegen mildernder Umstände eine Strafe von neun Jahren Jugendhaft für ausreichend. "Der Angeklagte selbst ist auch eine geprügelte Kreatur", sagte der Anwalt in seinem Plädoyer mit Blick auf eine schwere Kindheit seines Mandanten. Zudem dürfe man die Auswirkungen von Gewaltdarstellungen in den Medien und in den Horror- Videos aus dem Besitz des Angeklagten nicht vernachlässigen. Der Täter habe außerdem unter Alkoholeinfluss gehandelt.
Die Eltern von Vanessa waren zur Tatzeit - der Nacht zum Faschingsdienstag 2002 - auf einem Faschingsball. Bei ihrer Heimkehr fanden sie die Tochter leblos und blutüberströmt auf dem Boden des Kinderzimmers. Der Angeklagte bedauerte zum Abschluss der Beweisaufnahme noch einmal seine Tat und sprach der Familie des Mädchens sein Mitgefühl aus. "Auch wenn ich das nicht so zeigen kann, meine ich es ehrlich", beteuerte der 20-Jährige.
Vorsatz bis zuletzt bestritten
Vanessas Vater wandte sich am letzten Prozesstag direkt an den Mörder seiner Tochter: Dessen Auftreten im Gerichtssaal sei für ihn "wie ein Schlag ins Gesicht gewesen", sagte der Vater. "Verzeihen kann man nur jemandem, der bereut." Der 20-Jährige hatte bis zuletzt einen Vorsatz bestritten und behauptet, er habe nur "aus Angst" zugestochen, als das Mädchen plötzlich aus dem Schlaf geschreckt sei.
Landgerichtsarzt Richard Gruber hatte in seinem psychiatrischen Gutachten deutliche Reife-Rückstände bei dem Angeklagten festgestellt. Der 20-Jährige leide aber nicht an einer Psychose oder einer anderen seelischen Erkrankung, betonte der Experte. Er sei ein extrem gefühlsarmer Mensch.
Mit Material von dpa, AFP
Nach meiner Meinung ist dieses Urteil höchstgradig lächerlich :evil: :evil: :evil: !!! Mehr schreib ich nicht, sonst raste ich wahrscheinlich aus.
Gruß,Ronny!