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Thema: zu DEL gegen ESC Mositkos Essen Trendsport GmbH

  1. #1
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    Standard zu DEL gegen ESC Mositkos Essen Trendsport GmbH

    Überraschung! Rückkehr in die DEL doch möglich?


    5.2.03 - Eigentlich wurde bereits heute eine Entscheidung vor dem Kölner
    Landgericht erwartet. Die Tendenz schien eindeutig: Die Klage der Moskitos
    gegen den Rauswurf aus der höchsten deutschen Spielklasse würde
    abgeschmettert. Unklar war eigentlich nur noch ob der Insolvenzverwalter in
    die Berufung geht. Nun herrscht aber wieder Optimismus am Westbahnhof. Denn
    völlig überraschend wurde die Entscheidung auf den 26.2.03 vertragt. Die
    Moskitos rechnen sich nun doch gute Chancen aus bereits in der kommenden
    Saison in die Deutsche Eishockey Liga zurückzukehren.



    Quelle:moskitos-essen und Radio Essen
    Beitrag in der Newsgroup de.rec.sport.eishockey vom 05.02.03
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  2. #2
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    Standard zu DEL gegen ESC Mositkos Essen Trendsport GmbH

    Die Vertagung einer Verkündung einer Entscheidung in der Sache muss nicht unbedingt inhaltlich etwas bedeuten, es gibt manchmal banale Gründe für eine Verlegung (z.B. Urlaub des Berichterstatters, dies meine ich absolut ernsthaft).
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  3. #3
    Ersatzspieler
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    Standard stimmt

    Stimme ich Dir zu -> Der Beitrag ist auch nicht von mir.
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  4. #4
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    Standard zu DEL gegen ESC Mositkos Essen Trendsport GmbH

    Lizenzentzug durch das LG Köln bestätigt:
    Moskitos bleiben Amateure

    Der Ausschluss des Essener Eishockey Clubs Moskitos aus der Deutschen
    Eishockey Liga ist rechtens. Das hat das Kölner Landgericht entschieden.
    Die Profiliga DEL hatte dem Verein vor einem Jahr wegen der desolaten
    Finanzen die Lizenz entzogen. Die Moskitos stiegen daraufhin in die
    vierte Liga ab. Dagegen hatte der Insolvenzverwalter geklagt. Eine
    schnelle Rückkehr ins Profilager ist nach dem gestrigen Urteil
    ausgeschlossen.

    Quelle -> http://www.wdr.de/studio/essen/aktue...ndex.html#Top8
    Beitrag in der Newsgroup de.rec.sport.eishockey
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  5. #5
    Ersatzspieler
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    Standard zu DEL gegen ESC Mositkos Essen Trendsport GmbH

    Aus dem Ingolstädter Forum bekommen:
    Aus der WAZ:

    Niederlage vor Gericht wirft Moskitos nicht um

    "Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger." So jedenfalls urteile das Kölner Landgericht im Lizenzprozess der Moskitos. Eine Niederlage, nicht allzu
    unerwartet. Jedoch erst recht nicht das Ende der Hoffnungen auf eine DEL-Rückkehr, entgegnet ESC-Präsident Thomas Schiemann.

    "Das Gericht hatte ja schon bei der mündlichen Verhandlung anklingen lassen, dass es wohl eher ein Fall für die Zweitinstanz ist", kommentierte Schiemann. "Zunächst einmal wird
    Insolvenzverwalter Frank Nikolaus die Begründung abwarten, sie sorgfältig prüfen und dann entscheiden, ob er das Oberlandesgericht anruft". Bis Nikolaus die Begründung erhält, könne es
    allerdings einige Wochen dauern, hieß es aus dem Büro des Insolvenzverwalters. Der WAZ liegt das Urteil jedoch bereits vor.

    "Unbegründet" sei die Klage, weil die auf der Gesellschafterversammlung der DEL getroffenen Beschlüsse zum Moskitos-Hinauswurf sowohl formell als auch materiell-rechtlich wirksam sind.
    Soll heißen: Alles richtig gemacht DEL - Ciao ESC.

    Das Trumpf-As von Nikolaus, dass mit dem Lizenzentzug der Moskito-Trendsport GmbH die Chance zur Gesundung genommen würde, stach nicht. Nach "herrschender Auffassung" fallen
    Gesellschafterverträge - wie die der DEL - nicht unter die Insolvenzordnung. Damit widersprachen die Richter Nikolaus, nach dessen Meinung das Insolvenzrecht den DEL-Kontrakten
    übergeordnet werden müsse.

    Für die Moskitos bedeutet das, dass lediglich der Traum, schon in der kommenden Saison wieder in der Eliteliga zu spielen, geplatzt ist. "Von Pessimismus sind wir jedoch weit entfernt",
    meint Schiemann. Denn bekommt Nikolaus vor dem Oberlandesgericht recht, kommt die Lizenz zurück. Zudem liebäugeln die Moskitos wohl weiterhin mit dem Bau der Multifunktions-Arena auf dem
    Gelände des ehemaligen Gruga-Stadions (wir berichteten).

    Schiemann wollte sich zu diesem Thema zwar erneut nicht äußern, doch Patrick Nally, Kopf der Unternehmensgruppe, die die Halle errichten will, bestätigte der WAZ, dass er den ESC
    finanziell unterstützen will, falls er den Zuschlag für das Projekt erhält. Damit hat sich Nally die Tarnkappe des "unbekannten Investoren" genommen, von dem die Moskitos seit Monaten
    sprechen. Allerdings: Kommt die Arena nicht, würde sich auch der Finanzier verabschieden.

    Nichtsdestotrotz heißt es für die Essener, dass sie zunächst sportlich Aufsteigen müssen, um kein ein weiteres Jahr in der Regionalliga zu spielen. Ob sie dann aber in der Oberliga
    antreten oder vielleicht gleich in die 2. Bundesliga hoch dürfen, sind Fragen, die erst beantwortet werden können, wenn die Moskitos Meister werden.

    26.02.2003 Von Christian Schwarz Eishockey
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  6. #6
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    Standard zu DEL gegen ESC Mositkos Essen Trendsport GmbH

    Und auch in zweiter Instanz haben die Scorpions vor Gericht den Kürzeren gezogen:

    Zitat Zitat von www.hockeyweb.de
    DEL: Berufungsklage der Moskitos Essen gescheitert

    Köln, 9. Januar


    In dem Rechtsstreit zur Frage der Wirksamkeit des seinerzeitigen DEL-Gesellschafterbeschlusses auf Ausschluss der Moskito Trend Sport GmbH (Essen) hat das OLG Köln am 08.01.2004 die Berufung der Moskito Trend Sport GmbH, vertreten durch ihren Insolvenzverwalter, zurückgewiesen. Die I. Instanz (LG Köln) hatte die Klage des Insolvenzverwalters gegen o.g. Gesellschafterbeschluss abgewiesen. Diese Entscheidung wurde nunmehr zu Gunsten der DEL in II. Instanz vom OLG Köln bestätigt.

    Der Prozessvertreter der DEL und Sportrechtsexperte, Dr. Martin Schimke (Dortmund), erklärte dazu: „Von der noch nicht vorliegenden Begründung des Urteils verspreche ich mir weitere Klarheit zu der interessanten Grundsatzfrage, ob so genannte „Insolvenzklauseln", die das automatische Löschen eines Lizenzvertrages mit einem Ligateilnehmer bzw. dessen Ausscheiden aus der Liga bei Insolvenzeröffnung vorsehen, rechtlich wirksam sind."
    Jetzt muss man gespannt sein, ob das OLG Köln wegen Grundsätzlichkeit die Revision zugelassen hat bzw. der Bundesgerichtshof sie vielleicht zulässt.
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