Mal was zum lachen!!!!1
http://pcbs13.informatik.uni-stuttga...german/law.htm
ich find die Sachen sau luschtig
mfg MaxX
Mal was zum lachen!!!!1
http://pcbs13.informatik.uni-stuttga...german/law.htm
ich find die Sachen sau luschtig
mfg MaxX
lol ziemlich lustig was sich die dummen amis alles einfallen lassen!
Es sind übrigens nicht nur die US-Gesetze, über die man schmunzeln kann. Auch so manches deutsche Gesetz hat(te) seine Highlights.
Ein Klassiker ist § 919 Abs. 1 BGB, der "verrückt gewordene Grenzstein":
Bis vor geraumer Zeit (ich weiß nicht mehr genau, ob die Änderung schon zum 01.01.2002 oder erst zum 01.08.2002 in Kraft trat) hatte § 825 BGB auch noch folgenden interessanten Wortlaut:Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, daß dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.
Bereits seit dem 01.07.1998 aufgehoben ist der frühere "Kranzgeldparagraph", derin § 1300 Abs. 1 BGB folgenden Wortlaut hatte:Wer eine Frauensperson durch Hinterlist, durch Drohung oder unter Mißbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Gestattung der außerehelichen Beiwohnung bestimmt, ist ihr zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet
Hat die unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung
gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298
oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht
Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen