Und an den Autobahn-Auffahrten stehen Autobahnschilder. Jetzt schon. Das ist quasi dein angesprochenes Ortsschild. Muß man nix aufstellen. Autobahnschild = Richtgeschwindigkeit = Höchstgeschwindigkeit. So einfach wäre das zu regeln. Wo es langsamer sein soll stehen bereits Schilder. Wissmann möchte wohl 130er Schilder aufstellen, was ja quatsch ist. Und da mein Vergleich zur Landstraße - keine 100er Schilder.
Edit: Also Wissmann will keine 130er Schilder aufstellen. Wissmann will sein Klientel ja nicht vergraulen. Freie Fahrt für freie Schnellfahrer.
Was wäre die zulässige Geschwindigkeit bei "Freie Fahrt", die mir angezeigt wird, die vermutlich so in der StVO steht? Was müsste man also aufstellen, wenn in der StVO (oder woanders, wenn es da nicht hingehört) die Höchstgeschwindigkeit schon mit 130 angegeben ist? Steht das in anderen Ländern, in denen generelle Höchstgeschwindigkeiten gelten auch an jeder Auffahrt, oder nur an der Landesgrenze, oder wenn es Änderungen nach unten gibt?
Neigt der Deutsche dazu aus allem ein Problem zu machen? 130 und fertig. Schreibt man in ein Gesetz oder eine Verordnung. Sollte man sich merken können. Andere Gesetzesänderungen erfährt der Autofahrer auch nur aus der Tagesschau oder der Blöd. Aber gut, mancheiner weiß ja nichtmal mit dem Begriff Richtgeschwindigkeit etwas anzufangen.
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Danke.
Definiere "Freie Fahrt".
Grundsätzlich sollten Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit „den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung“ anpassen, wie es § 3 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt.Ich kenne die StVO nicht auswendig, jedoch sind Deine angesprochenen 130 km/h dort bei der Richtgeschwindigkeit zu finden. Oder was meinst Du genau?Was müsste man also aufstellen, wenn in der StVO (oder woanders, wenn es da nicht hingehört) die Höchstgeschwindigkeit schon mit 130 angegeben ist?
Keine Ahnung. Bei den paar Autobahnen, die ich in Österreich gefahren bin, bin ich zumindest der Meinung, dass mir die erlaubte Geschwindigkeit immer per Schild mitgeteilt wurde.Steht das in anderen Ländern, in denen generelle Höchstgeschwindigkeiten gelten auch an jeder Auffahrt, oder nur an der Landesgrenze, oder wenn es Änderungen nach unten gibt?
Die StVO gibt doch offensichtlich vor, dass ausserorts 100 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit ab Ortsschild oder VZ 282 gilt. Warum ist es dann ein Ding der Unmöglichkeit, die StVO derart anzupassen, dass ab VZ 331.1, oder, falls auf einer solchen Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch ein VZ 274 eingeschränkt war, ab VZ 282, Tempo 130 als zulässige Höchstgeschwindigkeit gelten soll?
Auf nicht autobahnähnlich ausgebauten Straßen muss ja auch nirgends ein VZ 274 "100" stehen. Warum braucht man dann nach einer Autobahnauffahrt unbedingt ein VZ 274 "130"? Und wenn es da bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, dann kann das Schild doch einfach stehen bleiben, oder nicht?
Ich verstehe die Diskussion nicht. Wenn man etwas für den Klimaschutz, für das Energiesparen, für die Energiewende, für die Ukrainer, gegen die Umweltverschmutzung und gegen Putin machen möchte, dann hat man doch kein Problem mit ein paar Schildern und/oder einer Gesetzesänderung.
Oder man will einfach weiterhin seine Klientel bedienen.
Puh. Also Adam und Eva und die Schlange
Was ist "freie Fahrt"? Das was der Deutsche Bürger angeblich möchte. Keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Ist die Aussage nicht klar?
Man macht aus Richtgeschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit, schon braucht man keine Schilder (wie auf Landstraßen üblich - die Höchstgeschwindigkeit steht in der STVo, oder sonstwo - ist doch Haarspalterei. Festlegen - fertig.)
Also in meiner Erinnerung steht in Österreich an der Grenze eine Auflistung der Geschwindigkeiten, wie bei jedem anderen Grenzübertritt auch, ansonsten nur bei Wechsel der Höchstgeschwindigkeit. Definitiv so ist das in der Schweiz, da war ich ja erst und ich denke auch in Frankreich (doch schon wieder 4 Jahre her). In Italien kann man es schlecht sagen, da ist ja alle 2 km was anderes. Baustelle, Maut, Löcher in der Fahrbahn, Finanzbedarf durch Knöllchen. Da wird wirklich dauernd die Geschwindigkeit neu angezeigt. Rauf und runter.
Und nochmal - damit die Frage nicht erneut aufkommt. Man ändere den Gesetzestext in "Guckst du auf Tacho - darf nicht mehr als 130 stehen - Alter" - keine Schilder nötig.
"CDU-Politiker Amthor stellt Schwesigs Glaubwürdigkeit infrage!"
Also Humor hat das Bürschlein. xD
Nein, ich auch nicht. Ich war aber in einer Fahrschule, inkl. praktischer und theoretischer Prüfung, ohne die man nicht auf die Straße darf.
Es ist schon noch ein Unterschied, ob auf Autobahnen eine andere Geschwindigkeit eingeführt wird oder ob sich bei der StGB etc. was ändert.
Da kannst Du publizieren wie Du willst - wenn es nicht gelesen wird, dann?
Und wenn sich ein Radfahrer beim Hupen erschrickt und vom Rad fällt???
Was passiert, wenn ich drüber fahr weil ich nicht verstehe, dass ich kurz halten muss? --> Genau, gibt eine Strafe, wenn ich erwischt werde.
Ist so rum betrachtet eigentlich kein Unterschied zum zu schnellen Fahren. Da gibt's auch die Strafe wenn ich es nicht weiß.
Es passiert ja durchs zu schnell Fahren erstmal auch nichts! Vor allem wenn man das eben vorübergehend macht, um Spritsparen zu forcieren. OK, das Sparziel wird nicht erreicht. Das ist ärgerlich.
Sicherlich kann man drüber reden, ob man die Strafe bei Tempoüberschreitung auf der Autobahn bei so einer Variante dann genauso hoch ansetzen kann, wie die üblichen Überschreitungen eben bestraft werden. Da wird man ja mit Übergangszeiten etc. auch was machen können.
Ich finde aber grundsätzlich zumutbar, dass man sich heutzutage ein wenig schlau macht, was so passiert und man so eine Kommunikation, wenn sie breit aufgestellt ist auch mitbekommen muss.