Erstmal muss ich sagen deine Antwort hat einen finde ich guten Aspekt, das man diese Leute unter Aufsicht hat wenn man sie kontrolliert zurückholt.
Zum GG hab ich mich bewusst nicht geäußert.
Weil es mir nicht wichtig ist in diesem Zusammenhang, sondern eigentlich nur wissen wollte bzw diese Diskussion nicht verstehe.
Sonst hätte ich auch das StAG 17 Abs1 Satz 5 miteinbeziehen können.