Dazu müsste man aber wohl mehr von den Details des Revisionsberichts wissen. Welche Angaben waren denn nachprüfbar und wieviele davon strafrechtlich verfolgbar und nicht nur arbeitsrechtlich relevant? Darauf wird Frau Merk ihre Aussagen ausgerichtet haben. So hab ich das damals verstanden. Die Hypovereinsbank dürfte wenig Interesse daran gehabt haben, solche strafrechtlich relevanten Details in Ihrem Revisionsbericht zu erwähnen. Die Geldwäschebeauftragten von bethmann und Hypovereinsbank bspw. Verzichteten auf eine Verdachtsanzeige nach dem GWG da sie annehmen, das es sich nicht um deliktische Gelder handle. Der Rest des Berichtes umfaßt nach meinem Laienverständnis nur arbeitsrechtliche Feststellungen.
Ich will da niemanden in Schutz nehmen bei dieser widerwärtigen Geschichte. Juristisch dürfte Frau Merk bei Ihrer Aussage aber leider auf der sicheren Seite sein.