So ganz ganz langsam nähern wir uns ...
Was du zuerst geschieben hast, war fast komplett falsch.
Der Bundesgesetzgeber hat 2012 ein Bundeskinderschutzgesetz erlassen, es geht hier um § 72 a SGB VIII.
Du schreibst:
Als Beispiel ok, aber so wie geschrieben absolut irreführend, weil es hier nicht um Schützenvereine im speziellen geht, sondern es betrifft alle eingetragenen Vereine (e.V.) die eine Jugendarbeit betreiben. Das geht vom Alpenverein, Musikverein, Fußballverein bis zum Turnverein usw. usw.
Abenteuerlich wird jetzt diese Behauptung:
Eine Sonderüberprüfung ??
(sorry) Eine Sonderprüfung im "Bereich pädophilen Auffälligkeiten", ja wie soll dann aus aussehen ??
Da muss keiner zum Psychologen, es geht hierbei um ein ganz normales erweitertes Führungszeugnis, das man auch für andere Dinge braucht. Darauf steht nur ob du vorbestraft bist, gilt für 3 Monate, das war´s dann. Beantragt man bei der Stadt oder der Kommune, kostet normal 13 €, für Ehrenamtliche ist es kostenlos.
Der Grund für das neue Bundeskinderschutzgesetz 2012 waren schon pädophile Straftaten in Sportvereinen, aber das wird durch dieses Führungszeugnis (meine Einschätzung) auch nicht verhindert. Ich brauche das als Vorstand nicht, sondern muss es nur für einen Jugendleiter beantragen, das wird dann auch nicht wiederholt. Wenn etwas in der Vergangenheit war bekomme ich es mit, wenn der Jugendleiter nachdem ich das Zeugnis habe etwas macht ... weder Verein noch Landratsamt bekommt es mit.
So, und jetzt das größte Ärgernis, was passiert wenn ich dem Landratsamt das Führungszeugnis nicht vorlege ... NIX ! Außer ich will Geld, denn ich bin von den Staatlichen Fördertöpfen (Zuschuss bei Jugendarbeit usw.) abgeschnitten. Mehr passiert nicht ...