DEL beschließt Ausländerreduzierung und bringt Nachwuchskonzept auf den Weg
Die Deutsche Eishockey Liga (DEL) hat die Anzahl der Spielerlizenzen für Kontingentspieler um eine weitere Position verringert. Demnach können die DEL-Clubs ab der Saison 2008/2009 zwar wie bisher 12 Spielerlizenzen an Kontingentspieler vergeben, allerdings dürfen auf dem Spielberichtsbogen nur noch maximal 10 ausländische Spieler (bisher max. 11) vermerkt sein.
Neben der Ausländer-Reduzierung intensiviert die DEL die Nachwuchsförderung. So muss jeder Lizenzclub ab der kommenden Saison 2008/2009 einen Kooperationsvertrag mit einem Stammverein abschließen. Dieser Kooperationsvertrag beinhaltet u.a. eine Mindestanzahl an Eiszeiten für mindestens fünf Jugendmannschaften, die Einstellung von qualifizierten Trainern sowie die sukzessive Aufstockung der Mannschafts- bzw. Trainerstärke.
Peter John Lee (Eisbären Berlin): „Es ist sehr wichtig, dass wir unsere Verantwortung gegenüber der Nationalmannschaft und dem Nachwuchs wahrnehmen. Wir wollen, dass in unserer Liga ein deutscher Spieler mehr pro Team integriert wird. Wie sich das deutsche Eishockey darüber hinaus weiterentwickelt, liegt jedoch auch in den Händen des DEB, der ESBG und der Landesverbände.“
Rodion Pauels (Kölner Haie): „Wir haben in der DEL eine wichtige Aufgabe zu leisten, das deutsche Eishockey voran zu bringen. Um diese Entwicklung kontinuierlich fortführen zu können, benötigen wir allerdings auch die Hilfe unserer Partner.“
Ernst Höfner (DEB-Nachwuchstrainer): „Diese Beschlüsse sind für das deutsche Eishockey sehr positiv. Kurzfristig können wir insbesondere von der Ausländerreduzierung bereits bei der WM 2010 in Deutschland profitieren. Durch die Intensivierung der Nachwuchsarbeit wird natürlich auch die Zukunft für die Clubs leichter. Das Gesamtkonzept ist schlüssig.“
Nachweis der Nachwuchsförderung
(1) Jeder Lizenz-Club hat mit einem Stammverein einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
(2) Dieser Kooperationsvertrag ist im Rahmen der Lizenzprüfung vorzulegen. Jede Änderung oder Ergänzung ist der Ligagesellschaft unverzüglich anzuzeigen.
(3) Mehrere Lizenz-Clubs können nicht denselben Stammverein haben. Ein Lizenz-Club kann auch nicht denselben Stammverein wie ein ESBG-Club haben.
(4) Es sind folgende Regelungen im Kooperationsvertrag mit dem Stammverein zu treffen:
a) Der Stammverein sollte seinen Sitz am Standort des Lizenz-Clubs oder in maximal 30 km Umkreis haben, es sei denn, es gibt triftige Gründe für eine anderweitige Kooperation.
b) Der Stammverein muss mit mindestens fünf Mannschaften am Spielbetrieb des DEB bzw. jeweiligen LEV in den Altersstufen Kleinschüler, Knaben, Schüler, Jugend, DNL oder Junioren teilnehmen. Zusätzlich sind Anfängergruppen (Laufschule, Bambini) anzubieten.
c) Jeder der vorgenannten Mannschaften sowie den Anfängergruppen müssen während der Saison (September bis März) wöchentlich mindestens Eiszeit für drei Trainingseinheiten von mindestens 60 Minuten zur Verfügung stehen, es sei denn, die Hallenverfügbarkeit steht dem unabänderlich entgegen. Darüber hinaus sowie außerhalb der Saison ist ein begleitendes Trockentraining anzubieten.
d) Jede der vorgenannten Mannschaften muss bei allen Trainingseinheiten und Spielen von qualifizierten Trainern betreut werden. Hiefür muss der Stammverein die Beschäftigung von mindestens sechs Honorartrainern, davon mindestens drei mit der DEB-C-Lizenz nachweisen.
Ab der Saison 2010/2011 muss der Stammverein die Beschäftigung von mindestens sechs Honorartrainern, davon mindestens einen mit DEB-B-Lizenz und mindestens fünf mit der DEB-C-Lizenz nachweisen. Ab der Saison 2012/2013 muss der Stammverein die Beschäftigung von mindestens sechs Honorartrainern, davon mindestens einen mit DEB-A-Lizenz in Vollzeit und mindestens fünf mit der DEB-C-Lizenz nachweisen.
e) Ab der Saison 2010/2011 muss jeder Stammverein mindestens eine Mannschaft für Knaben A, Schülerbundesliga oder DNL qualifiziert haben. Ab der Saison 2012/2013 muss jeder Stammverein mindestens zwei Mannschaften für Knaben A, Schülerbundesliga oder DNL qualifiziert haben.
(5) Jeder Lizenz-Club hat die Erfüllung seiner Verpflichtungen im Hinblick auf den Nachwuchsförderpool gemäß B. 5. des Kooperationsvertrages mit DEB und ESBG nachzuweisen.
Spielbericht
Für jede Mannschaft dürfen maximal 18 Feldspieler, 2 Torhüter und 1 Nottorhüter auf dem Spielbericht eingetragen werden. Hierunter dürfen sich maximal 17 Spieler mit regulären Lizenzen befinden, von diesen dürfen wiederum nur maximal 10 Spieler ausländische Spieler im Sinne der Lizenzordnung sein. Spieler, die nach Lizenzerteilung die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben, gelten ab diesem Zeitpunkt nicht als ausländische Spieler im Sinne dieser Vorschrift. Darüber hinaus können nur Spieler mit Förderlizenzen eingesetzt werden.