Es geht um Verdienstausfall wegen Musterung+Eignungstest. Ist nicht mein Spezialgebiet u. wg. der Terminsetzung fehlt mir die Zeit zum Einlesen/Erkundigungen. Deshalb Frage in die Runde zu folgendem Grenzfall:
-Ein 18jähriger Gymnasiast ergattert für August einen dreiwöchigen Ferienjob in einer mittleren Metallverarbeitungsfirma (schätz.weise 50-70 Mitarbeiter). Kaum den Job angetreten, geht der amtl.Bescheid für Musterungstermin (mit anschl.Eignungstest) 18.08.08 zu; -die 14täg. Frist dazwischen ist eingehalten. Seitens Kreiswehrersatzamt wird Ersatztermin kategorisch abgelehnt und auf 18.8. unter Zwangsvorführungsandrohung bestanden. Behörde verweist auf das Arb.Platzschutzges., wonach ein Arb.nehmer für besagten Zweck bei vollem Lohnausgleich freizustellen sei; dies gelte auch bei Ferienjobs. Der Arbeitgeber jedoch erkennt dies nicht an, eben weil es sich nur um einen Ferienjob handelt. Wie ist die Rechtslage / Handhabung in der Praxis ?