Meiner Erfahrung nach wurden alle Anträge auf diese „Turbo“ Einbürgerung nach 3 Jahren bereits mit Aussicht auf die Gesetzesänderung stillgelegt und anschließend abgelehnt, wenn der Antragssteller den Antrag nicht abgeändert oder zurückgezogen hat. Ob der Antrag bei McCrea schon läuft und nun nur mehr das Erreichen der 5 Jahre Aufenthalt abgewartet werden muss bis zur Erteilung? Ich halte es für möglich.Miami hat geschrieben: 25.05.2026 13:43 Jetzt mal ne dumme Frage. Wenn man die Einbürgerung im September 25 beantragt hat, was gilt dann?
Ich arbeite selbst nicht in einer Ausländerbehörde, bin aber u.a. wegen Einbürgerungen immer wieder mit verschiedenen Ausländerbehörden im Austausch. Die Handhabung kann von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde und Bundesland zu Bundesland stark variieren. Ich kenne die Dresdner ABH nicht und gehe aufgrund meiner Erfahrungen von einer allgemeinen bayerischen Handhabung aus.