Tom hat geschrieben:
Die Gastmannschaft bekam mal 3.000 € Aufwandsentschädigung. Inwieweit sich das geändert hat, kann ich allerdings nicht sagen.
7. Finanzen:
Die Teilnahmegebühr beträgt € 1.000,-- zzgl. MwSt. pro Club.
Die Teilnahmegebühr ist bis spätestens 15.08.2006 nach Rechnungsstellung auf das Konto
der ESBG, Nr. 100 033 545, bei der Volks- und Raiffeisenbank Garmisch-
Partenkirchen, BLZ 703 900 00 zu überweisen.
Der Heimclub hat die Veranstaltungs- und Schiedsrichterkosten zu tragen. Ferner zahlt
der Heimclub vor Spielbeginn gegen Rechnung eine pauschale Reisekostenerstattung an
den Gastclub. Diese beträgt € 3.000,-- zzgl. MwSt. pro Spiel in den drei ersten Runden. Im
Halbfinale erhöht sich diese Zahlung auf € 10.000,-- und im Finale auf € 15.000,--, jeweils
zzgl. MwSt. Sollte ein ESBG-Club im Halbfinale bzw. Finale sein, halbieren sich diese
Zahlungen auf € 5.000,-- im Halbfinale und auf € 7.500,--, im Finale (jeweils zzgl. MwSt).
Der Hauptschiedsrichter darf die Partie erst nach Zahlung der Reisekosten an den Gastclub
beginnen.
Die ESBG-Clubs bezahlen Verbandsabgaben nach den in der Gebührenordnung des
ESBG geregelten Bestimmungen (Freundschafts- und Pokalspiele). Die Verbandsabgaben
der DEL-Clubs sind im Rahmen des Kooperationsvertrages zwischen der DEL und
dem DEB abgegolten.
Ouelle:
http://www.del.org/fileadmin/content/downloads/DurchfuehrungsbestimmungenPokal0607.pdf#search=%22deb%20pokal%20pr%C3%A4mien%22