Von Krolock hat geschrieben:Absatz 1: Wenn er sich das JochBein bricht, bleibt mindestens eine Gefährliche Körperverletzung, bei bleibendem Schaden eventuell ein Schwere KV, die sich ja explizit auf die Tatfolgen bezieht. Und natürlich muss es Unterschiede geben. Aber innerhalb des Deliktes gibt es doch auch Spielraum, so dass eine Schwere KV u.U. härter sanktioniert werden kann als ein Totschlag, für den mindestens fünf Jahre fällig werden.
Absatz 2: Ja, der hat Bock. Oder er hat keinen Bock, aber er denkt trotzdem nicht an das zu erwartende Strafmaß. Da gibt es mittlerweile unzählige Studien. Diese Form der Abschreckung funktioniert nicht bzw. nicht bei allen Delikten und Tätern. Zudem muss man sich von der Illusion verabschieden, da sitzt jemand 20 Stunden reumütig in seiner Zelle und bereitet sich auf ein geläutertes Leben danach vor. Klar gibt es das, aber bei vielen geht es im Knast erst los. Da werden Positionen ausgelotet, da gibt es die komplette Bandbreite der Kriminalität auch im Knast und für nicht wenige bietet der Knast die Gelegenheit, ihr gewähltes Gewaltleben strukturiert weiterzuleben.
Absatz 3: Alles hat sich verschlechtert. Die Tatsache, dass es eben nicht die Gastarbeiter und ihre Kinder sind, sondern ein Schmelztiegel der Kulturen, jede mit ihren eigenen Wertevorstellungen, jede mit mit eigener Konfliktbewältigung und jede mit einer anderen Bewertung der Würde und Unversehrtheit, macht das Pulverfass aus.
Ich sehe mich selbst als Kosmopolit, schätze alle Kulturen und glaube, von jeder etwas lernen zu können bzw. Finde es spannend, die Unterschiede kennenzulernen, aber so zu tun, als wäre das Zusammenleben so problemlos wie vorher, geht an der Realität doch vorbei. Denn dies erforderte eine Offenheit dem anderen Menschen gegenüber, und zwar von beiden Seiten.
Bleibende Folgen hat ein Jochbeinbruch bei normalem Verlauf ja eher nicht. Welches Tatbestandsmerkmal siehst du für eine gefährliche KV gegeben? Allenfalls hinterlistig, wenn der Schlag nicht gesehen werden konnte.....leider war nur ein "unvermittelt" zu lesen. Auch wenn man hinterlistig unterstellen kann, wenn mehrere um ihn herum standen. Die Gemeinschaftlichkeit ist ja eher für das zweite Opfer gegeben. Worauf ich hinaus will ist, dass ohne die tragische Wirkung des Treffers erstmal verdammt wenig Strafe bei rumgekommen wäre.
Was wäre für dich eine angemessene Strafe für den Faustschlag ohne Todesfolge? Neben der Resozialsierung gibt es ja auch noch den Faktor Schutz der Allgemeinheit und auch ein gewisses Opferbedürfnis.
Wenns hochkocht hält dich gar nichts zurück. Aber vermutlich komme ich nicht auf den Gedanken aus Langeweile mal jemandem auf's Maul zu hauen, wenn bekannt ist, dass dich das in den Bau bringt. Da bin ich mir sogar sehr sicher.
Wieso ein Faustschlag vor 25 Jahren weniger schlimm war als einer heute verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Wie gesagt....damals hatten wir die Probleme mit den Türken. Auch heute sind da natürlich Probleme vorhanden und ich bin weit davon entfernt nicht zu sehen was da teilweise für Assis rumlaufen. Allerdings berührt das mein Sicherheitsempfinden jetzt nicht wirklich.
Und scheinbar reicht es heutzutage auch, die Werbetrommel kräftig zu rühren, oft genug gesagt bleibt eben alles hängen.