Zwickmühle für Laschet:
"Mehrere Bundesländer schränken den Automatismus der finanziellen Nothilfe nach Katastrophen ein – darunter NRW (und Bayern)
Im Justizportal des Landes NRW findet sich die Richtlinie über die Gewährung von Soforthilfen bei durch Naturkatastrophen hervorgerufenen Notständen (Soforthilferichtlinie – SHR) vom 30. Januar 2018. Unter Punkt 4.3 „Nicht soforthilfefähige Schäden – versicherbare Schäden“ heißt es: „Schäden, die wirtschaftlich vertretbar versichert werden können, sind grundsätzlich nicht soforthilfefähig.“ Dazu gehören: „Schäden, verursacht beispielsweise durch Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Eisregen, Starkfrost, Schneedruck et cetera“.
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Erst die Katastrophe, dann die Hilfe vom Staat. Diese Regel galt immer dann, wenn Betroffene im Anschluss an eine Naturkatastrophe feststellten, dass sie nicht über einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Starkregen und Hochwasser verfügen.
Sie konnten sich stets darauf verlassen, dass die Politik kaum umhinkam, mit finanzieller Unterstützung einzuspringen. Im Jahr 2017 jedoch beschlossen die Ministerpräsident:innen, staatliche Soforthilfen ab sofort nur noch an jene auszuzahlen, die sich entweder ohne Erfolg um ausreichenden Versicherungsschutz beworben hatten oder aber ein wirtschaftlich unzumutbares Versicherungsangebot ausschlagen mussten.
Einige Bundesländer gingen zwei Jahre später noch einen Schritt weiter. 2019 nämlich beschloss beispielsweise die bayerische Landesregierung unter CSU-Ministerpräsident Markus Söder, Hochwasseropfern keine finanzielle Soforthilfe mehr zu gestatten. Die Bayern ließen also am 30. Juni 2019 ihre Richtlinie zur Gewährung von Nothilfen auslaufen und kündigten an, ab sofort nur noch Ausnahmen in Härtefällen zu gewähren.
Doch Bayern blieb mit dieser strikten Linie nicht allein. Nach und nach schlossen sich andere Bundesländer an. Unter ihnen: Nordrhein-Westfalen unter Ministerpräsident Armin Laschet. Grund für den Ausstieg aus der unbürokratischen Soforthilfe waren steigende Ausgaben infolge immer rascher aufeinander folgender Katastrophen, welche mit erheblichen finanziellen Einbußen für die Landeskassen einhergingen.
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Schließlich, so hieß es, werde diese schon mit dem Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur und der Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen genügend belastet.
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Zwei Jahre später scheint sich das Blatt zu wenden. Allerdings zunächst nicht in Form unbürokratischer Soforthilfe für alle. Vielmehr hat Armin Laschet ein mehrstufiges Hilfsprogramm angekündigt, das eine Soforthilfe für „Privatleute und Unternehmen“ lediglich in Härtefällen vorsieht. Zusätzlich sollen die Kommunen Strukturhilfen für den Wiederaufbau beschädigter Infrastruktur wie Straßen und Anlagen erhalten. Für alle anderen bleiben Steuerabschreibungen für den Wiederaufbau ihres Wohnraums und die Neuanschaffung von Kleidung und Hausrat. Das heißt: Wer genügend verdient, wird davon profitieren.
Darüber hinaus klingt Armin Laschet aktuell anders, als es die geplante Eindämmung der Soforthilfen 2019 vermuten ließe. So würden die finanziellen Mittel, die nach Soforthilfen bei Starkregenereignissen zur Verfügung stünden, „bei weitem nicht ausreichen“, sprach der Ministerpräsident und Kanzlerkandidat. Und: Nordrhein-Westfalen wolle den Menschen, die nach dem Unwetter „ohne alles auf der Straße“ stünden, „schnell helfen“.
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Fraglich ist nun, wie diese „schnelle Hilfe“ aussieht. Sollte Armin Laschet entgegen seiner Absichten aus dem Jahr 2019 Gelder freimachen, um allen zu helfen, könnte ihm dies als Griff in die Staatskasse zur Förderung des eigenen Wahlkampfes ausgelegt werden. Schließlich will der CDU-Chef im Herbst eine Bundestagswahl gewinnen und Bundeskanzler werden. Sollte die unionsgeführte Bundesregierung einspringen, könnte das leicht als Wahlkampfhilfe für den eigenen Parteichef verstanden werden.
Armin Laschet steckt nun also in einer Zwickmühle. Zahlt er freigiebig, könnte die Frage aufkommen, ob eine Soforthilfe nur vor einer Bundestagswahl gezahlt werden soll. Künftige Flutopfer hingegen könnten es bedeutend schwerer haben, an finanzielle Unterstützung zu gelangen. Bleibt Laschet bei der Härtefallregelung und Steuererleichterungen für Besserverdienende, könnte ihm dies als Klientelpolitik oder Herzlosigkeit ausgelegt werden. Armin Laschet wird sich die Frage gefallen lassen müssen, ob der Beschluss 2019 die richtige Entscheidung war."
Ganzer Text:
https://www.fr.de/politik/soforthilfe-u ... 67926.html