
Politik und Geschichte
AW: Politik und Geschichte
bei manchen ist die Schule auch umsonstkottsack hat geschrieben:Wie denn das? Schule und Uni kosten in Deutschland nichts. Da kann jeder hin, der die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.
Kein Schwanz ist so hart wie das Leben
Horst Schimanski
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AW: Politik und Geschichte
Rechtsstaat in Gewahrsam
Was sind Versammlungsfreiheit und Verhältnismäßigkeit wert, wenn der Staat sie nicht achtet?
Samstag, der 03.06.2023 in Leipzig. Hunderte von Menschen stehen zusammengedrängt am Alexis-Schumann-Platz in der Südvorstadt. Stets unter den Augen behelmter Polizist*innen, die sie umringen. Keine Möglichkeit der Privatsphäre. Nach Angaben von Betroffenen: Keine Möglichkeit des Toilettengangs. Solche „Kessel“ gibt es immer wieder auf Demonstrationen in der Bundesrepublik. Mal dauern sie wenige Minuten, werden von der Polizei scheinbar grundlos zugezogen und genauso grundlos wieder geöffnet, mal dauern sie Stunden. Manchmal können alle gehen. Oft fahren viele ein. In die Gefangenensammelstelle, die „GeSa“. Immer wieder wurden solche Kessel von deutschen Gerichten für rechtswidrig erklärt, weil sie die Versammlungsfreiheit und andere Grundrechte der Eingekesselten in unverhältnismäßiger Weise verletzten.
...
Im Versammlungsrecht gibt es keinen Grundsatz „mitgefangen – mitgehangen“
§ 163b Abs. 1 S. 2, 163c StPO setzt wie grundsätzlich alle strafprozessualen Maßnahmen den Anfangsverdacht einer Straftat voraus. Sollte der Leipziger Polizei am 03.06 also nicht in einem beispiellosen Fahndungserfolg gelungen sein, 1000 Verdächtige – „durchgeknallte Straffällige“ in den Worten des Leipziger Oberbürgermeistes (SPD) – gleichzeitig zu kesseln, stellt sich die Frage, worauf dieser Anfangsverdacht konkret begründet wurde.
Der Anfangsverdacht einer Straftat muss zwingend auf konkreten Tatsachen basieren und sich individuell auf die jeweils Betroffenen beziehen. Nur in Ausnahmefällen und bei strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes können Maßnahmen nach § 163 b Abs. 2 StPO auch gegen Unverdächtige gerichtet werden. Bei der Auslegung des § 163 b Abs. 2 StPO ist selbst bei Beendigung oder Auflösung der Versammlung die verfassungsrechtliche Wertung der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG zu beachten.
Um die Identität einiger weniger festzustellen, ist die Ingewahrsamnahme von 1000 Menschen mit §§ 163b, 163c StPO und mit Verfassungsgrundsätzen nicht vereinbar. Auch im Ermittlungsverfahren gilt, unabhängig vom Versammlungsgeschehen, immer der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Im Versammlungskontext steht einer kollektiven strafprozessualen Verfolgung sämtlicher Teilnehmer*innen darüber hinaus auch die grundsätzliche Wertung der Brokdorf-Rechtsprechung entgegen, die vom BVerfG zuletzt 2016 bezüglich der Frankfurter Blockupy-Proteste erneut angemahnt wurde. Andernfalls träfe „nahezu jeden Versammlungsteilnehmer das Risiko, allein wegen des Gebrauchmachens von der Versammlungsfreiheit – schon während der Versammlung – Strafverfolgungsmaßnahmen ausgesetzt zu werden.“ (BVerfG Rn. 15).
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https://verfassungsblog.de/rechtstaat-in-gewahrsam/?
Was sind Versammlungsfreiheit und Verhältnismäßigkeit wert, wenn der Staat sie nicht achtet?
Samstag, der 03.06.2023 in Leipzig. Hunderte von Menschen stehen zusammengedrängt am Alexis-Schumann-Platz in der Südvorstadt. Stets unter den Augen behelmter Polizist*innen, die sie umringen. Keine Möglichkeit der Privatsphäre. Nach Angaben von Betroffenen: Keine Möglichkeit des Toilettengangs. Solche „Kessel“ gibt es immer wieder auf Demonstrationen in der Bundesrepublik. Mal dauern sie wenige Minuten, werden von der Polizei scheinbar grundlos zugezogen und genauso grundlos wieder geöffnet, mal dauern sie Stunden. Manchmal können alle gehen. Oft fahren viele ein. In die Gefangenensammelstelle, die „GeSa“. Immer wieder wurden solche Kessel von deutschen Gerichten für rechtswidrig erklärt, weil sie die Versammlungsfreiheit und andere Grundrechte der Eingekesselten in unverhältnismäßiger Weise verletzten.
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Im Versammlungsrecht gibt es keinen Grundsatz „mitgefangen – mitgehangen“
§ 163b Abs. 1 S. 2, 163c StPO setzt wie grundsätzlich alle strafprozessualen Maßnahmen den Anfangsverdacht einer Straftat voraus. Sollte der Leipziger Polizei am 03.06 also nicht in einem beispiellosen Fahndungserfolg gelungen sein, 1000 Verdächtige – „durchgeknallte Straffällige“ in den Worten des Leipziger Oberbürgermeistes (SPD) – gleichzeitig zu kesseln, stellt sich die Frage, worauf dieser Anfangsverdacht konkret begründet wurde.
Der Anfangsverdacht einer Straftat muss zwingend auf konkreten Tatsachen basieren und sich individuell auf die jeweils Betroffenen beziehen. Nur in Ausnahmefällen und bei strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes können Maßnahmen nach § 163 b Abs. 2 StPO auch gegen Unverdächtige gerichtet werden. Bei der Auslegung des § 163 b Abs. 2 StPO ist selbst bei Beendigung oder Auflösung der Versammlung die verfassungsrechtliche Wertung der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG zu beachten.
Um die Identität einiger weniger festzustellen, ist die Ingewahrsamnahme von 1000 Menschen mit §§ 163b, 163c StPO und mit Verfassungsgrundsätzen nicht vereinbar. Auch im Ermittlungsverfahren gilt, unabhängig vom Versammlungsgeschehen, immer der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Im Versammlungskontext steht einer kollektiven strafprozessualen Verfolgung sämtlicher Teilnehmer*innen darüber hinaus auch die grundsätzliche Wertung der Brokdorf-Rechtsprechung entgegen, die vom BVerfG zuletzt 2016 bezüglich der Frankfurter Blockupy-Proteste erneut angemahnt wurde. Andernfalls träfe „nahezu jeden Versammlungsteilnehmer das Risiko, allein wegen des Gebrauchmachens von der Versammlungsfreiheit – schon während der Versammlung – Strafverfolgungsmaßnahmen ausgesetzt zu werden.“ (BVerfG Rn. 15).
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Hat hier eigentlich schon jemand erwähnt, wann das Verbot des Einbaus von neuen Ölheizungen ab 2026 als Gesetz verabschiedet wurde, wer damals Kanzler und wer Wirtschaftsminister war? Ich lese ja dank Stammtisch-Spamerei hier nur noch selten.
Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn
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Die Politik hyperventiliert
https://tirol.orf.at/stories/3211999/
Der braune Abzwerger ist Jurist und verdient viel von seinem Geld mit der Verteidigung von
nordafrikanischen Drogendealern, aber bei den Grundrechten scheint er im Studium gefehlt zu haben.
Der Tiroler Polizeichef Tomac, fängt sie ein und erklärt ihnen die Rechtslage.
https://tirol.orf.at/stories/3212042/
Da wird endlich auch mal der Brenner beklebt und die Leute die über 2,5 Mio Transit LKW jammern, jammern nun darüber das die LG dort einen Stau verursacht hat, wahrlich schizophren.
https://tirol.orf.at/stories/3211999/
Der braune Abzwerger ist Jurist und verdient viel von seinem Geld mit der Verteidigung von
nordafrikanischen Drogendealern, aber bei den Grundrechten scheint er im Studium gefehlt zu haben.
Der Tiroler Polizeichef Tomac, fängt sie ein und erklärt ihnen die Rechtslage.
https://tirol.orf.at/stories/3212042/
Da wird endlich auch mal der Brenner beklebt und die Leute die über 2,5 Mio Transit LKW jammern, jammern nun darüber das die LG dort einen Stau verursacht hat, wahrlich schizophren.
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AW: Politik und Geschichte
https://www.spiegel.de/ausland/uno-chef ... -so-app-sh
Wo bleibt denn bei diesem Thema unser Außenminister? Ebenso vermisse ich Baerbocks Rufe nach Sanktionen.
Schade das es Länder gibt, die sich sowas leisten können, Im Fall Israel ist das seit Jahren überfällig.
Aber diesbezüglich kommt es scheinbar immer darauf an, wer das Völkerrecht verletzt. Genau das lässt den Westen immer unglaubwürdiger werden.
Bei den einen ist es ok, wenn sie das Völkerrecht ignorieren, bei den anderen nicht. Ganz so, wie es in den eigenen Kram passt.
Wo bleibt denn bei diesem Thema unser Außenminister? Ebenso vermisse ich Baerbocks Rufe nach Sanktionen.
Schade das es Länder gibt, die sich sowas leisten können, Im Fall Israel ist das seit Jahren überfällig.
Aber diesbezüglich kommt es scheinbar immer darauf an, wer das Völkerrecht verletzt. Genau das lässt den Westen immer unglaubwürdiger werden.
Bei den einen ist es ok, wenn sie das Völkerrecht ignorieren, bei den anderen nicht. Ganz so, wie es in den eigenen Kram passt.
Sternzeit 08152412
AW: Politik und Geschichte
die Karte ist schon ein wenig älter spricht allerdings Bände und dürfte sich heute schon wieder deutlich gelber gestalten:

So betreibt man Landraub. Scheint aber wirklich niemanden zu interessieren. Eigentlich sollte man einen Aufschrei erwarten.
Sehr interessanter Artikel:
https://www.nzz.ch/visuals/so-wandeln-s ... ld.1657319

So betreibt man Landraub. Scheint aber wirklich niemanden zu interessieren. Eigentlich sollte man einen Aufschrei erwarten.
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- Saku Koivu
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AW: Politik und Geschichte
Naja, wenn ein Kahn auf dem Mittelmeer absäuft, dann ist das Zeitfenster sehr überschaubar um Personen noch lebend zu retten. Hier handelt es sich ja um eine Rettungsmission die ein durchaus realistisches Zeitfenster hat um eine erfolgreiche Rettung zu erzielen.
Wobei sich das Zeitfenster so langsam schliesst. Und sobald es zu einer Bergungsoperation wird dürfte auch das Interesse abnehmen.
Wobei sich das Zeitfenster so langsam schliesst. Und sobald es zu einer Bergungsoperation wird dürfte auch das Interesse abnehmen.
May The FOX GOD will be with THE ONE
http://www.aev-forum.de/signaturepics/sigpic1851_3.gif
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AW: Politik und Geschichte
Als ob es hier um irgendwelche Zeitfenster geht.
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Fairerweise muss man aber auch sagen, dass die Russen das in Georgien seit 2008 ebenfalls machen und dort interessiert es übrigens auch keine Sau. Das ist also nichts exklusives in eine Richtung.OKC22 hat geschrieben:die Karte ist schon ein wenig älter spricht allerdings Bände und dürfte sich heute schon wieder deutlich gelber gestalten:
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Ich denke schon das es einen Unterschied gibt ob man Lebende oder Tote versucht zu retten bzw bergen.DennisMay hat geschrieben:Als ob es hier um irgendwelche Zeitfenster geht.
Vergleichbar als wenn ein Hochhaus brennt. Is keiner mehr drin ist es eine Randnotiz. Wird versucht aus dem 12ten Stock Personen zu retten läuft das rauf und runter in den Nachrichten.
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Hast du Mittsommer gefeiert?
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Darüber hatten wir es ja schon mal per PM.Tommy-Fan hat geschrieben:Fairerweise muss man aber auch sagen, dass die Russen das in Georgien seit 2008 ebenfalls machen und dort interessiert es übrigens auch keine Sau. Das ist also nichts exklusives in eine Richtung.
Die Frage drängt sich dann auf warum die Ukraine verteidigungswerter ist als Palästina oder Georgien.
Sternzeit 08152412
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Naja da ist einfach nur noch ein Land dazwischen und bei Georgien hat man sich 2008 entschieden, dass die Kontrolle über die Pipeline nicht mehr so wichtig ist, weil die USA sich fürs Wrecking entschieden hat. Die Ukraine ist für die Nahrungsmittelversorgung wichtig und als Pufferland zur NATO.


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250.000 für nen schnellen Tod gezahlt…..
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Horst Schimanski
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Erbärmlich, die Bayerische Justiz und Polizei wie man sie kennt, wobei es egal ist wo man die "Großen und Mächtigen" anpisst, da werden immer die schwersten Geschütze aufgefahren.
https://www.derstandard.at/story/300000 ... -abgehoert
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Wenn einem halt das normale Leben keinen Kick mehr gibt, dann eben sowas. Einer war ja auch schon mit der Musk-Rakete unterwegs. Und Warnungen, daß das ein Schrotteimer ist, gab es ja anscheinend genug. Da hätte Hirn einschalten vermutlich das eigene Leben gerettet.Manne hat geschrieben:250.000 für nen schnellen Tod gezahlt…..
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Das ist pure AngstDennisMay hat geschrieben:Erbärmlich, die Bayerische Justiz und Polizei wie man sie kennt, wobei es egal ist wo man die "Großen und Mächtigen" anpisst, da werden immer die schwersten Geschütze aufgefahren.
https://www.derstandard.at/story/300000 ... -abgehoert
"Give them hell, boys. You never know how many more shifts you have left." (Pascal Dupuis)
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Das LKA Bayern wie man es kennt, denen war Pressefreiheit immer schon egal. Und wahrscheinlich kam die Anweisung dazu von oben...