a)
Der Verlierer der Playdowns wird durch den Meister - oder im dessen Verzichtsfall durch den Vizemeister der ESBG-2. Bundesliga - bei DEL-Lizenzerteilung für diesen ersetzt _und_ kann bis 30.04.2003 dafür für die ESBG-2. Bundesliga melden. (Sportlicher Abstieg)
Im Fall der Nichtlizenzerteilung bleibt der Verlierer in der DEL, wenn der Verlierer selbst die DEL-Lizenzvoraussetzungen bekommt.
b)
Sollte eine weitere Mannschaft keine DEL-Lizenz bekommen _oder_ DEL-keine Lizenz mehr beantragen, dann steigt diese grundsätzlich in die höchste von entsprechenden Landesverband zugelassene Liga ab (DEB-Spielordung i.V.m. ESBG-Statut) - ansonsten muss die ESBG-Gesellschafterversammlung einen Ausnahmebeschluss zur Aufnahme dieser Mannschaft in die ESBG machen.
c)
Nachrücken in die DEL/Sollstärke der DEL:
Die genaue Regelung, wie
ca) eine Lizenz an einen Teilnehmer ausserhalb der DEL verkauft oder
cb) eine zusätzliche Mannschaft in die DEL aufgenommen werden kann
sollte wie die Sollstärke der DEL im Kooperationvertrag zwischen DEL und DEB/ESBG geregelt sein.
Der Vertrag ist nicht im Netz.
Hilft das weiter ??
Was wäre wenn...
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- Ersatzspieler
- Beiträge: 999
- Registriert: 25.11.2002 12:46
Was wäre wenn...
Ein Eishockeyfan und aktiverFaustballer aus München: Ich bin das, was ich bin - "denn nur tote Fische schwimmen mit dem Strom"(Zitatherkunft unklar) - für Beitrage im Netz brauche ich keinen "Nick".
Was wäre wenn...
Danke...Ja.
Das nenne ich mal `ne Aussage.
Das nenne ich mal `ne Aussage.
Der Traum von gestern ist die Hoffnung von heute und die Realität von morgen.
Robert H. Goddard

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