Ryan hat geschrieben:Das ist so nur zu bestätigen. Was sind denn das für Manieren?
Trotzdem halte ich es für juristisch nicht erlaubt den öffentlichen Raum mit einer Videokamera, und sei es nur mit Bewegungsmelder, zu überwachen.
Der von dir zitierte Artikel beschäftigt sich übrigens mit dem rollenden Verkehr. Eine Kamera, die bei einem Parkrempler anspringt sollte erlaubt sein, theoretisch. Ich bezweifle aber, dass Luftablassen ausreichend Erschütterung am Fahrzeug für ein Auslösen verursacht, und dann der Bildwinkel passen würde. Und sobald die Cam nicht mehr im Auto hängt kannst du die Argumentation nicht mehr nutzen.
Ich habs eigentlich so geplant dass ich die Cam im Innenraum auf den Außenspiegel ausrichte, und den Außenspiegel so runterdreh dass sie das Hinterrad überwacht. Das ist die perfekte Stelle umnLuft rauszulassen weil der Parkplatz in ner Kurve ist und man sich dann zwischen Zaun und Auto hinkniagln kann um abzulassen. Damit einen keine Nachbarn sehen in der Nacht.
Also nach dem was ich gelesen hab ist es auch Datenschutzrechtlich erlaubt.
Zumal witzigerweise selbst Beweise die mit Verstoß des Datenschutzes erzeugt werden gelten.
Das wär mir im Notfall sogar wurst, hauptsache der Täter blamiert sich ordentlich vor Gericht..
da a Mal a Bild:
https://ibb.co/Fw4R3fs
Ventil war locker gedreht.