Raubkopierern gehts an den Kragen...

Alles, was nichts mit Eishockey zu tun hat!
Bovi
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Raubkopierern gehts an den Kragen...

Beitrag von Bovi »

&quot hat geschrieben:Bovi und ich einer Meinung. Ich mach ein Faß auf. :shock: :wink:
Kannst mir ein Fass vorbeischicken?
Habe keins mehr!
Oder kann man irgendwo Bier runterladen? :wink:
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Ratman
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Raubkopierern gehts an den Kragen...

Beitrag von Ratman »

&quot hat geschrieben:Zudem führe ich immer wieder gerne an: Keiner stirbt, wenn er diese oder jene Platte nicht hat. VERZICHT ist das Zauberwort. Gerade wenn man anführt (@Ratman), daß es eh nur schnelllebige Scheiße ist.
Mir brauchst Du das nicht sagen. Ich muss auch nicht jeden Scheiß haben.

Ich sag's nochmal: Ich befürworte das File-Sharing und das Downloaden von Songs aus dem Internet sicher auch nicht. Ich find's nur irgendwo paranoid von den Plattenfirmen, jeden Müll zu produzieren und verkaufen zu wollen, gleichzeitig aber soviel Geld für eine CD zu verlangen, dass es sich keine Sau leisten kann, dass alles gekauft wird.

Dass die Kiddies da heute Wege suchen, anders an das Zeug zu kommen, kann ich darum nachvollziehen (und nachvollziehen heißt nicht gut heißen!!!). Und den großen Moralapostel braucht da eigentlich auch keiner spielen. Oder wer hat nicht schon mal eine Zigarette probiert, bevor er 16 war, oder Alkohol probiert bevor er 16 bzw. 18 war? Das ist genau so strafbar, aber Kinder scheren sich da oftmals nicht drum, auch wenn das natürlich falsch ist. Drum finde ich es einen absoluten Kanonenschuss auf Spatzen - und da wiederhole ich mich gerne - wenn eine 12-Jährige auf 750.000 Dollar verklagt wird. Okay, die Sache wurde mit einem Vergleich zu 2000 Dollar beendet, aber die Klage war nunmal da, und die ist einfach ein Witz.
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Ratman
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Raubkopierern gehts an den Kragen...

Beitrag von Ratman »

&quot hat geschrieben:Da es zum Thema passt: Quelle ist das Forum von http://www.melodicrock.de
Genau das ist des Rätsels Lösung, wie ich finde!
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Lucky
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Raubkopierern gehts an den Kragen...

Beitrag von Lucky »

Hallo,

gefunden in einem anderem Forum:
ACHTUNG: Am 03.10.2003 wird von den Deutschen Behörden eine Aktion durchgeführt, in der alle Leute, die sich Musik oder andere Dateien mit Hilfe von Programmen wie Kazaa oder ähnlich runterladen angezeigt werden. Verhindert das gelingen dieser Aktion und schützt euch indem ihr euch an diesem Tag nichts runterladet und schickt diese Nachricht jedem, den ihr kennt, wenn ihr auch in Zukunft noch saugen wollt!!!!
Naja, ich weiß nicht genau, was man von dieser Meldung halten soll. Verwunderlich ist desweiteren, daß diese Aktion an einem Wochenende stattfindet (Freitag, Samstag & Sonntag). Seit wann wird in Behörden am WoE gearbeitet?

Gruß,
Lucky
Urmel1974
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Beitrag von Urmel1974 »

&quot hat geschrieben: Naja, ich weiß nicht genau, was man von dieser Meldung halten soll. Verwunderlich ist desweiteren, daß diese Aktion an einem Wochenende stattfindet (Freitag, Samstag & Sonntag). Seit wann wird in Behörden am WoE gearbeitet?
Für mich wirkt diese Meldung auch ziemlich dubios und eher unseriös.
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Lucky
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Beitrag von Lucky »

Hallo,

desweiteren ist es für mich verwunderlich, daß diese Meldung "öffentlich" bekannt sein soll. Wenn diese Aktion tatsächlich stattfinden sollte, wird sowas doch nicht der Öffentlichkeit bekannt gegeben, oder?

Ich habe mich jetzt mal in mehreren Foren ein bißchen schlau gemacht. In keinem wurde etwas berichtet bzw. keiner konnte solche Vorfälle, die Bovi angesprochen hat, bestätigen. Desweiteren gibt es anscheinend auch noch ein Gesetz, daß die verschiedenen Anbieter (AOL, T-Online etc.) die Daten der User (noch) nicht bekannt geben dürfen.

@Bovi:

Ganz ernst gemeint: Wenn Deinen Bekannten (oder was auch immer) tatsächlich Strafen bezahlen müssen, dann haben diese mit Sicherheit ja auch einen Brief / Bescheid etc. nach Hause geschickt bekommen. Könntest Du dieses Schreiben besorgen (kannst ja die Anschrift, Namen etc. rauslöschen) und evtl. hier reinstellen? Würde mich echt interessieren...!

Gruß,
Lucky
Bovi
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Beitrag von Bovi »

&quot hat geschrieben:Ganz ernst gemeint: Wenn Deinen Bekannten (oder was auch immer) tatsächlich Strafen bezahlen müssen, dann haben diese mit Sicherheit ja auch einen Brief / Bescheid etc. nach Hause geschickt bekommen. Könntest Du dieses Schreiben besorgen (kannst ja die Anschrift, Namen etc. rauslöschen) und evtl. hier reinstellen? Würde mich echt interessieren...!
Schauen kann ich mal, da ich einen der Leute selber kenne, die anderen beiden Fälle nur über den anderen Bekannten, aber vielleicht kann ich mal nachhaken, ob man den Wisch sehen darf, würde mich auch interessieren, versprechen kann ich aber nix...

Gestern kam noch ein Bericht auf NTV über das Ganze und da hat ein Fahnder genau diese "Geheimhaltung" der großen Anbieter verneint, da diese im Verdachtsfall die Daten rausgeben müssen und hier gute Zusammenarbeit im Gange ist und man auch bei den "Verdächtigen" sofort mit Durchsuchungsbefehl vor der Türe steht, ohne jegliche Vorwarnung!
Dann kamen einige Beteiligte, die man in den letzten Wochen erwischt hat und die waren vom kleinen Downloader (einige Musik-CDs und Filme -> 5.000 Euro Strafe) bis zum Megadownloader (mit hunderten CDs und Filmen -> 20.000 Euro Strafe) im Bericht vorhanden und alle ganz schön angepisst, da auch jeder meinte, dass dies alles nur Märchen sind, aber wenn man eben zu denen gehört, die gerade erwischt werden, macht es keinen Spass...
Kommt gerade echt viel über das Thema und ist immer ganz interessant, die betröpelten Gesichter zu sehen, da man ja nie erwischt werden kann...
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Manne
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Beitrag von Manne »

@Lucky: geht dir jetzt etwa der Arsch auf Grundeis ?? Hast viel gesaugt ???

Bin nicht schadenfroh, aber es schaut so aus :roll:
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djrene
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Beitrag von djrene »

Im Falle einer Straftat muß ein Provider die Daten rausgeben. Und mit dem neuen Gesetz wurde ja dafür die Grundlage gelegt.
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Lucky
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Beitrag von Lucky »

Hallo,

@Manne:

Ne, überhaupt nicht. Aber mich interessiert das Thema einfach und dann ist es wohl noch erlaubt, sich darüber zu informieren, oder?

Man hört und liest überall was anderes und daher wäre es einfach mal interessant zu wissen, was jetzt wirklich passiert bzw. los ist.

Gruß,
Lucky
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Billy
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Beitrag von Billy »

Was mich persönlich stört ist, wenn ich mir jetzt ne CD kaufe, kann ich die nicht in mein Wagen hören wegem neuen kopierschutz :mad: :mad:


MFG

Billy
Urmel1974
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Beitrag von Urmel1974 »

Hier mal eine Meldung von http://www.heise.de:

Vom MP3-Forum in den Ruin
[30.09.2003 19:50 ]



Wer sich hierzulande auf MP3-Websites und in Tauschbörsen herumtreibt, fühlte sich bisher in der Regel nicht allzu sehr von der Musik- oder Filmindustrie bedroht. Wer nicht gewerblich mit Raubkopien handelt, braucht sich kaum Sorgen zu machen und auch Tauschbörsianer, die aktuelle Alben und Kinohits anbieten sind in Deutschland noch nicht vorm Kadi gelandet. Wer aber denkt, die Medienindustrie wäre gänzlich untätig, irrt womöglich -- denn wen sie erstmal im Visier hat, lässt sie nicht so schnell wieder los.

So scheint es zumindest im Fall von Rainer König[1] zu sein. Ihm wurde zur Last gelegt, einer der Betreiber der im Mai dieses Jahres auf Drängen der deutschen Landesgruppe der IFPI[2] geschlossenen MP3-Website mp3Network zu sein. Der anhand von ICQ-Nummer, des im Forum der Website verwendeten Pseudonyms, Avatar-Bild und anderem "identifizierte" Beklagte bestritt, Betreiber der Website zu sein. Er gab zu, wie viele andere auch in dem Forum gepostet jedoch nie MP3s auf den Server hochgeladen zu haben.

Vorsichtshalber unterschrieb König ohne Schuldeingeständnis die den eingegangenen Abmahnungen beiliegenden Unterlassungserklärungen von vier der fünf Major Labels, um sich nicht plötzlich Schadenersatzforderungen gegenüber zu sehen. Dummerweise stellte das Landgericht München fest[3], dass die einstweilige Verfügung des fünften Unternehmens, EMI Music Germany, "zurecht ergangen ist". Der Beklagte habe die Verfahrenskosten von 20.000 Euro zu tragen und Schadensersatz zu zahlen -- summa summarum 300.000 Euro.

Zwar konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass König tatsächlich einer der Betreiber von MP3network war. In der Urteilsbegründung heißt es, die Klägerin (EMI) habe glaubhaft gemacht, dass der Beklagte für die angezeigten Taten verantwortlich sei. Das komplette Urteil kann man (mit einigen geschwärzten Passagen) hier[4] nachlesen.

König steht nach eigenem Bekunden nun kurz vor dem Ruin. Sein Anwalt hat einen "Rainer König-Hilfsfonds" ins Leben gerufen, damit Hilfswillige spenden können, um den Beklagten beim Begleichen der Verfahrenskosten zu unterstützen.

Der Fall König ist zwar reichlich undurchsichtig, weil weder die Klägerin wirklich stichhaltige Beweise vorlegen noch sich der Beklagte überzeugend entlasten konnte. Dennoch könnte er als Präzedenzfall auch bei künftigen Klagen gegen Tauschbörisaner herangezogen werden, obwohl dort die Identifizierung der Tauschenden anhand von IP-Adressen sogar wesentlich einfacher ist als in obigem Fall. Auf "in dubio pro reo" sollten sich P2P-Fans wohl besser nicht verlassen, insbesondere jetzt, wo das Urheberrechts noch frisch und der Einfluss der Umsatzeinbrüche beklagenden Musikindustrie zusehends wächst. (vza[5]/c't)




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URL dieses Artikels:
http://www.heise.de/newsticker/data/vza-30.09.03-001/
Links in diesem Artikel:
[1] http://www.mp3-streit.de
[2] http://www.ifpi.de
[3] http://www.heise.de/newsticker/data/anw-23.07.03-003/
[4] http://www.mp3streit.de/Urteil.pdf
[5] mailto:vza@ct.heise.de
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Beitrag von Bovi »

&quot hat geschrieben:König steht nach eigenem Bekunden nun kurz vor dem Ruin. Sein Anwalt hat einen "Rainer König-Hilfsfonds" ins Leben gerufen, damit Hilfswillige spenden können, um den Beklagten beim Begleichen der Verfahrenskosten zu unterstützen.
Ich lach mich schlapp! :shock: :lol: :shock:
Jetzt richtet man schon "Hilfsfonds" für "Verbrecher" ein, waaaaahnsinn...

&quot hat geschrieben:...obwohl dort die Identifizierung der Tauschenden anhand von IP-Adressen sogar wesentlich einfacher ist als in obigem Fall. Auf "in dubio pro reo" sollten sich P2P-Fans wohl besser nicht verlassen, insbesondere jetzt, wo das Urheberrechts noch frisch und der Einfluss der
Umsatzeinbrüche beklagenden Musikindustrie zusehends wächst.
Genau hier ist der Punkt, warum es eben in Zukunft (vor allem in der nächsten Zeit) erstmal einige erwischen wird, da seit der Gesetzesänderung den Fahndern alle Wege offen stehen, um die Daten und alles zu bekommen...
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djrene
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Beitrag von djrene »

Wenn man bei einer Strafe von 320.000€ nur kurz vor dem Ruin steht, muß man einiges auf der hohen Kante haben.
Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn
Urmel1974
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Beitrag von Urmel1974 »

Wir haben hier zwar zum Glück kein US-amerikanisches Rechtssystem, dennoch mal ein zum Thema passender Artikel:


http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/ ... 32,00.html
AUSSERGERICHTLICHE VERGLEICHE

Die ersten KaZaA-Nutzer müssen zahlen

Insgesamt 261 Klagen gegen so genannte "heavy user" von Musiktauschbörsen brachte die US-Musiklobby RIAA auf den Weg. Bereits 52 der Prozesse sind nun beendet - mit teuren Vergleichen zulasten der Beschuldigten.

Die Klagewelle des amerikanischen Musikindustrieverbandes RIAA gegen Nutzer von P2P-Börsen spült erste Gelder in die Kassen der Industrie. Doch darum geht es nicht: Die Vergleiche bedeuten aus Perspektive des Musikverbandes einen Verzicht auf theoretisch denkbare drakonische Geldstrafen. Nach US-Recht könnten die Kläger zwischen 750 und 150.000 Dollar pro angebotenem Song verlangen. Es geht der RIAA in erster Linie um Abschreckung.
Um aberwitzige Millionen- und Milliardensummen geht es in den ersten 52 außergerichtlichen Vergleichen hingegen nicht mehr, doch die abschreckende Wirkung dürfte trotzdem immens sein: Zwischen 2500 und 10.000 Dollar mussten die Beklagten nun hinlegen, um aus der juristischen Schlinge zu entkommen. Ein Schuldeingeständnis ist mit der Zahlung nicht verbunden.

Die Lobby der Schallplattenfirmen hatte im Juni damit begonnen, in File-Sharing-Netzen wie KaZaA oder Gnutella nach Usern Ausschau halten, die "beträchtliche" Sammlungen von MP3-Musikdateien zum Download bereit stellen. Erklärte Absicht der RIAA war es also, gezielt gegen so genannte "heavy user" vorzugehen.

Wenige Wochen nach Beginn der Abmahnungs- und Klagewelle registrierten Marktforschungsunternehmen ein Abnehmen des Tauschverkehres bei KaZaA um 20 Prozent und mehr.

Der Effekt der Drohung nahm in den letzten Wochen ab

Inzwischen jedoch befinden sich die Börsen wieder im Aufwind: Grund dafür ist auch, dass die RIAA-Klagen zunehmend in die Kritik geraten. Internet-Provider, Betroffene und auch Politiker in den USA wenden sich immer öfter gegen die augenscheinlich doch nicht so zielgerichtete Aktion der Musiklobby. Im Falle einer Rentnerin ließ die RIAA vor wenigen Tagen die Klage fallen, weil sie glaubhaft machen konnte, dass sie KaZaA überhaupt nicht nutzte: Dazu war nicht nur sie, sondern auch ihr Apple-Computer gar nicht in der Lage.

Trotzdem habe die Klagewelle schon einen Teil ihrer Ziele erreicht, heißt es bei der RIAA. "Die Bemühungen der Musikgemeinde haben einen nationalen Dialog über Legalität und Illegalität von Musik im Internet ausgelöst, vor allem zwischen Eltern und Kindern", erklärte dazu RIAA-Präsident Cary Sherman. Die letzte Entscheidung falle nicht in den Gerichten, "sondern an den Küchentischen im ganzen Land".

Friedensangebote von den P2P-Börsen

Die außergerichtlichen Einigungen sind an Bedingungen geknüpft. Dazu gehört die Löschung illegal heruntergeladener Musikstücke und ein Verzicht auf öffentliche Erklärungen, die dem "Geist der Vereinbarung entgegenstehen". Um sich vor einer Klage zu schützen, haben nach Angaben der RIAA zudem bisher 833 abgemahnte KaZaA-Nutzer eine Erklärung unterzeichnet, in der sie illegales Verhalten zugeben und zusagen, urheberrechtlich geschützte Audiodateien in ihrem Computer zu löschen.

Die Betreiber von P2P-Börsen haben inzwischen ihre Bemühungen um eine Legalisierung ihrer Dienste intensiviert. Entsprechende Angebote, die technische Plattform der P2P-Börsen für kostenpflichtige Angebote zu nutzen, wurden schon vor drei Jahren von Napster gemacht und bisher von jeder P2P-Firma wiederholt.

Die in der Lobbygruppe "P2P United" zusammengeschlossenen Börsenbetreiber Lime Wire, Grokster, Blubster, BearShare, Morpheus and eDonkey 2000 veröffentlichten am Montag zudem einen "Code of Conduct", einen Knigge für P2P-Tauscher, der diese künftig stärker zu Selbstdisziplin mahnt. Sie verpflichten sich selbst, ihre Nutzer künftig "besser über Themen wie das Urheberrecht" zu informieren.

Sowohl der "Code of Conduct" als auch die erneuerte Offerte einer Kooperation auf legalem Boden wurde von RIAA-Sprechern verhalten freundlich kommentiert - wenn auch nicht frei von Sarkasmus. Es sei "erfrischend", sagte etwa RIAA-Sprecherin Amy Weiss, dass die Börsenbetreiber ihre Nutzer nun über das Copyright aufklären wollten. "Aber sehen wir den Dingen doch ins Auge: Sie werden eine Menge mehr unternehmen müssen, bevor sie von sich behaupten können, legal operierende Unternehmen zu sein."
Urmel1974
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Beitrag von Urmel1974 »

Und wieder mal was von http://www.heise.de zum Thema:

Bevorstehende "Behörden-Aktion" beunruhigt P2P-Nutzer
[01.10.2003 19:01 ]



Seit kurzem kursiert in P2P-Foren und per E-Mail eine Meldung, in der vor einer "Aktion deutscher Behörden" gegen Tauschbörsen-Nutzer am Tag der deutschen Einheit (3. Oktober) gewarnt wird[1]. Damit die Aktion scheitert, solle man vom 2. bis 5. Oktober lieber nicht über Kazaa & Co. tauschen. Die Internet-Provider scannen laut der Warnung ihre Kunden, um herauszufinden, ob sie Tauschbörsen nutzen. T-Online habe damit bereits heute begonnen. Eine genauere Lektüre des Forum-Beitrages lässt jedoch vermuten, dass sich jemand einen Scherz auf Kosten der anderen Forums-Teilnehmer erlaubt hat oder derjenige selbst einem Scherzbold auf den Leim gegangen ist.

T-Online-Pressesprecher Michael Schlechtriem betonte gegenüber heise online, dass sein Unternehmen "die Kunden generell nicht überwacht". Einzig im Fall eines richterlichen Beschlusses würde man mit Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten. Um einen solchen zu erhalten, müssten aber bereits Daten über die betroffenen Anwender gesammelt worden sein.

Diane Groß, Pressereferentin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU[2]), zeigte sich zwar erfreut über die Verunsicherung der Tauschbörsianer, konnte aber nicht bestätigen, dass die GVU eine entsprechende Aktion an dem Feiertag durchführen wolle. Gleiches gelte laut IFPI-Sprecher Hartmut Spiesecke für den Phonoverband.

Wer aufgrund einer solchen Warnmeldung tatsächlich in der angegebenen Zeit sein Kazaa, eDonkey oder gleich den Rechner ausschaltet, könnte ziemlich blauäugig sein. Rechteinhaber oder von ihnen beauftragte Firmen dürften schon seit geraumer Zeit belastendes Material von Usern sammeln[3] -- sprich IP-Adressen, angebotene Songs, Movies oder Software und den jeweiligen Zeitraum --, die urheberrechtlich geschütztes Material herunterladen. (vza[4]/c't)




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URL dieses Artikels:
http://www.heise.de/newsticker/data/vza-01.10.03-001/
Links in diesem Artikel:
[1] http://www.freakincage.org/portal/threa ... 4f504a5b70
[2] http://www.gvu.de
[3] http://www.heise.de/newsticker/data/sha-08.04.03-000/
[4] mailto:vza@ct.heise.de
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Billy
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Beitrag von Billy »

man lese doch bitte diese 2 artikel bei telepolis:

Teil 1
und
Teil 2

da wird einiges klarer!!


grüße
Reunion
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Beitrag von Reunion »

&quot hat geschrieben:man lese doch bitte diese 2 artikel bei telepolis:

Teil 1
und
Teil 2

da wird einiges klarer!!


grüße
Wenigstens Einer hier, der auf vernünftigen Seiten surft.

Reunion
Scheiß Red Bull!!!
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Lucky
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Beitrag von Lucky »

Hallo,

so, nachdem Artikel auf http://www.heise.de bin ich jetzt auch wieder ein bißchen schlauer... Oder auch nicht... ;)
Das neue Urheberrecht erlaubt Privatkopien, "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird". Dass Downloads illegal oder "Kopien aus illegalen Quellen" verboten wären, steht nicht im Gesetz, sondern in den PR-Meldungen der Medienindustrie. "Eine 'Geldwäsche' von Musik wird es nicht mehr geben", verkündete beispielsweise der IFPI-Vorsitzende Gerd Gebhardt und ergänzte: "Aus Tauschbörsen dürfen keine legalen Kopien angefertigt werden." Die Goldene Narrenkappe aber verdiente sich Bernd Graff mit einem Artikel für die Süddeutsche Zeitung, der dem Nutzer suggerierte, er müsse alle Kopien vernichten, von denen er keine Originale zuhause hat.


Und was heißt das jetzt? Das Downloaden ist erlaubt, das Uploaden jedoch lt. Gesetz verboten, oder?

Dazu vielleicht noch folgender Artikel:
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sprach bei Inkrafttreten des Gesetzes davon, dass sich strafbar mache, wer "Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein". Wohlgemerkt: Sie sprach vom Upload - nicht vom eigenen Herunterladen. Im Gegenteil: Zum § 52 Absatz 1 bemerkt sie ein paar Tage später auf dem Urheberrechts-Symposion augenzwinkernd: "Ich hoffe, dass die Praxis damit zurechtkommt - für die Wissenschaft wird es sicherlich schon schwieriger sein", und forderte die Medienjuristen auf herauszufinden, "was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat oder was er sich dabei hätte denken sollen". Die vermeintliche Anekdote verweist auf eine besondere Problematik der Einfügung von den "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen".
Urmel1974
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Beitrag von Urmel1974 »

&quot hat geschrieben: Und was heißt das jetzt? Das Downloaden ist erlaubt, das Uploaden jedoch lt. Gesetz verboten, oder?
Das war doch schon länger so, dass es rechtlich gesehen nicht ganz unerhebliche Unterschiede zwischen dem Up- und dem Download gab. Natürlich steht nach wie vor nichts im Urheberrechtsgesetz über den Download als solchen- aber die Sprache des Urheberrechts ist nun wirklich nicht die einfachste in der Juristerei.
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