Kannst mir ein Fass vorbeischicken?" hat geschrieben:Bovi und ich einer Meinung. Ich mach ein Faß auf. :shock:
Habe keins mehr!
Oder kann man irgendwo Bier runterladen?
Kannst mir ein Fass vorbeischicken?" hat geschrieben:Bovi und ich einer Meinung. Ich mach ein Faß auf. :shock:
Mir brauchst Du das nicht sagen. Ich muss auch nicht jeden Scheiß haben." hat geschrieben:Zudem führe ich immer wieder gerne an: Keiner stirbt, wenn er diese oder jene Platte nicht hat. VERZICHT ist das Zauberwort. Gerade wenn man anführt (@Ratman), daß es eh nur schnelllebige Scheiße ist.
Genau das ist des Rätsels Lösung, wie ich finde!" hat geschrieben:Da es zum Thema passt: Quelle ist das Forum von http://www.melodicrock.de
Naja, ich weiß nicht genau, was man von dieser Meldung halten soll. Verwunderlich ist desweiteren, daß diese Aktion an einem Wochenende stattfindet (Freitag, Samstag & Sonntag). Seit wann wird in Behörden am WoE gearbeitet?ACHTUNG: Am 03.10.2003 wird von den Deutschen Behörden eine Aktion durchgeführt, in der alle Leute, die sich Musik oder andere Dateien mit Hilfe von Programmen wie Kazaa oder ähnlich runterladen angezeigt werden. Verhindert das gelingen dieser Aktion und schützt euch indem ihr euch an diesem Tag nichts runterladet und schickt diese Nachricht jedem, den ihr kennt, wenn ihr auch in Zukunft noch saugen wollt!!!!
Für mich wirkt diese Meldung auch ziemlich dubios und eher unseriös." hat geschrieben: Naja, ich weiß nicht genau, was man von dieser Meldung halten soll. Verwunderlich ist desweiteren, daß diese Aktion an einem Wochenende stattfindet (Freitag, Samstag & Sonntag). Seit wann wird in Behörden am WoE gearbeitet?
Schauen kann ich mal, da ich einen der Leute selber kenne, die anderen beiden Fälle nur über den anderen Bekannten, aber vielleicht kann ich mal nachhaken, ob man den Wisch sehen darf, würde mich auch interessieren, versprechen kann ich aber nix..." hat geschrieben:Ganz ernst gemeint: Wenn Deinen Bekannten (oder was auch immer) tatsächlich Strafen bezahlen müssen, dann haben diese mit Sicherheit ja auch einen Brief / Bescheid etc. nach Hause geschickt bekommen. Könntest Du dieses Schreiben besorgen (kannst ja die Anschrift, Namen etc. rauslöschen) und evtl. hier reinstellen? Würde mich echt interessieren...!
Ich lach mich schlapp! :shock:" hat geschrieben:König steht nach eigenem Bekunden nun kurz vor dem Ruin. Sein Anwalt hat einen "Rainer König-Hilfsfonds" ins Leben gerufen, damit Hilfswillige spenden können, um den Beklagten beim Begleichen der Verfahrenskosten zu unterstützen.
Genau hier ist der Punkt, warum es eben in Zukunft (vor allem in der nächsten Zeit) erstmal einige erwischen wird, da seit der Gesetzesänderung den Fahndern alle Wege offen stehen, um die Daten und alles zu bekommen..." hat geschrieben:...obwohl dort die Identifizierung der Tauschenden anhand von IP-Adressen sogar wesentlich einfacher ist als in obigem Fall. Auf "in dubio pro reo" sollten sich P2P-Fans wohl besser nicht verlassen, insbesondere jetzt, wo das Urheberrechts noch frisch und der Einfluss der
Umsatzeinbrüche beklagenden Musikindustrie zusehends wächst.
Wenigstens Einer hier, der auf vernünftigen Seiten surft.
Das neue Urheberrecht erlaubt Privatkopien, "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird". Dass Downloads illegal oder "Kopien aus illegalen Quellen" verboten wären, steht nicht im Gesetz, sondern in den PR-Meldungen der Medienindustrie. "Eine 'Geldwäsche' von Musik wird es nicht mehr geben", verkündete beispielsweise der IFPI-Vorsitzende Gerd Gebhardt und ergänzte: "Aus Tauschbörsen dürfen keine legalen Kopien angefertigt werden." Die Goldene Narrenkappe aber verdiente sich Bernd Graff mit einem Artikel für die Süddeutsche Zeitung, der dem Nutzer suggerierte, er müsse alle Kopien vernichten, von denen er keine Originale zuhause hat.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sprach bei Inkrafttreten des Gesetzes davon, dass sich strafbar mache, wer "Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein". Wohlgemerkt: Sie sprach vom Upload - nicht vom eigenen Herunterladen. Im Gegenteil: Zum § 52 Absatz 1 bemerkt sie ein paar Tage später auf dem Urheberrechts-Symposion augenzwinkernd: "Ich hoffe, dass die Praxis damit zurechtkommt - für die Wissenschaft wird es sicherlich schon schwieriger sein", und forderte die Medienjuristen auf herauszufinden, "was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat oder was er sich dabei hätte denken sollen". Die vermeintliche Anekdote verweist auf eine besondere Problematik der Einfügung von den "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen".
Das war doch schon länger so, dass es rechtlich gesehen nicht ganz unerhebliche Unterschiede zwischen dem Up- und dem Download gab. Natürlich steht nach wie vor nichts im Urheberrechtsgesetz über den Download als solchen- aber die Sprache des Urheberrechts ist nun wirklich nicht die einfachste in der Juristerei." hat geschrieben: Und was heißt das jetzt? Das Downloaden ist erlaubt, das Uploaden jedoch lt. Gesetz verboten, oder?