Augsburger Punker hat geschrieben:Ich sag's mal so: Lies es oder lass es, und zwar das "Kommentieren". Ist aber harter Stoff für Dich, Du und der klagende Wirt, Ihr werdet Punkt für Punkt widerlegt. Komm jetzt nicht auf die Idee das abzutun ohne auch die verlinkten Quellen angesehen zu haben.
Zum "staatlich alimentierten" Volksverpetzer fällt mir nur ein, dass es so etwas wirklich geben sollte. Also Leute bei einer Behörde bzw. in Spahns Ministerium, die der Bevölkerung die Hinter- und Bewegründe klarmachen, weshalb etwas wie geregelt ist.
Aber damit wären wir wieder bei der Kommunikation der Regierungen, und die ist und bleibt leider suboptimal.
Das Ziel ist der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit. Das ist sehr wohl ein legitimes Ziel. Dazu möge man Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG lesen. Demnach ist der Staat nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, diesen Schutz zu gewährleisten.
Das ist ja auch super. Hier ist ihnen das Grundgesetz wieder grade recht um irgendwas hinzubegründen.
Dabei ist das GG durch IFsG 3 weitgehend ausgehebelt.
Eigentlich logisch, dass sich Machtstrukturen gegenseitig in dem bestätigen was sie tun. Sollte jedem einleuchten.
Die Argumentation des Wirts ist tatsächlich schwach und arg querdenkerig. Ich hätt da andere Punkte angegriffen. Aber ich bin zum Glück kein Wirt.
Am einfachsten wärs gewesen wenn er eine Gastroausfallversicherung abgeschlossen hätte.
Die Versicherungskammer Bayern hat sich beim Augustinerwirt ja damit rauszureden versucht, dass in der Police zwar Pandemien abgedeckt sind, aber nicht explizit "corona" drinstand. Hat das Gericht natürlich abgewiesen. Der Wirt hat 1 Mio Euro rausklagen können.
Aber vermutlich hat dieser Gastwirt jetzt da keine solche Versicherung abgeschlossen gehabt.