Die Lehrlingsausbildung in der Gastronomie ist mit diesem Gesetz Geschichte, denn ein selbst kettenrauchender Lehrling, darf in einem Raucherbetrieb nicht ausgebildet werden.
Dieses Urteil war ja so zu erwarten, da ja wirklich ein Wettbewerbsnachteil für kleinere Kneipen vorhanden ist, wenn in größeren Lokalen geraucht werden darf.
Insgesamt wurde das Nichtraucherschutzgesetz wie es Bayern angewandt wird bestätigt.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Lösung mit dem Raucherclub nach der Wahl auch gekippt wird, bzw. es Voraussetzungen gibt wenn man sich Raucherclub nenne will. Vor der Wahl wäre das natürlich taktisch unklug.
[quote="Pantherjoe"]Ich könnte mir vorstellen, dass die Lösung mit dem Raucherclub nach der Wahl auch gekippt wird, >>schätze, davon kannst Du getrost ausgehen bzw. es Voraussetzungen gibt wenn man sich Raucherclub nenne will. >> gibts bereits, soviel ich weiß. Hängt, glaub ich, mit der Ausschanklizenz bzw. Konzession zum Betreiben eines Lokalszusammen, Knackpunkt ist dann die Verlängerung (für Lokal ja, f. R-club nein, od.so ähnlich) Vor der Wahl wäre das natürlich taktisch unklug.<< logisch[/quote]
Über Sinn und v.a. Unsinn beim Nichtraucherschutzgesetz haben der RENTNER und ich schon Ende Febr. heiß und ausgiebig debattiert. Die Umsetzung ist unverändert (deppert), das Verhalten der verantwortlichen Politiker dto. (hochbezahlte dilletantische Nieten in Nadelstreifen). Ich empfinde es absolut nicht als Genugtuung, dass die Sache grob gesehen wie prognostiziert verläuft. Aber vom "Schüttel-Schorsch", um nur einen zu nennen, hab ich mir noch nie was erwartet.....