Paragraph 9 der Publikation regelt nun die weiteren Fristen. In der Folge werden nun die Daten zu den Tankstellen erfasst, die Pflicht zum Melden von Preisänderungen startet demzufolge aber erst „zwei Wochen nach dem Tag [...], an dem die Grunddaten von mindestens 13.000 Tankstellen […] bei der Markttransparenzstelle erfasst und mindestens drei Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten […] zugelassen sind“.
http://www.brennstoffspiegel.de/energiepolitik.html?newsid=12243&title=UPDATE+Uniti%3A+Alle+Tankstellen+sollen+freiwillig+melden
Allerdings ist die Verordnung offensichtlich wieder mit jeder Menge Ausnahmen gespickt.