Da bist du leider nicht gut informiert, das UZwG findet sehr wohl statt und ist Handlungsgrundlage für die Sicherheitsbeamten, nur wird es nur im Notfall angewandt, aber es ist trotzdem rechtmäßig !Von Krolock hat geschrieben:Es ist in letzter Konsequenz kein Unterschied. Das eine gibt es nicht, weil es nicht rechtsstaatlich ist und das andere findet nicht statt, weil es nicht rechtmäßig ist. Wer damit auf Wählerfang geht, tut dies unter Negierung jeder Rechtsstaatlichkeit.
Klassischer AfD-Jargon. Man lässt einfach alle Umstände weg, die tatsächlich erforderlich sind, bricht ein Gesetz mit all seinen Ausführungsbestimmungen auf ein halbwegs plakatives Sätzlein und punktet damit bei einer verängstigten Bevölkerung
In der Praxis wenn du in einen Sicherheitsbereich zB Kaserne oder in unsere Bundesrepublik begibst (widerrechtlich) musst du dir im Klaren sein das du mit dem UZwG konfrontiert bist, wie du dich im Falle einer Ergreifung bzw Überprüfung gibst, wird wohl das weitere ergeben.
Also jetzt hier von einem Schießbefehl zu sprechen ist vollkommen falsch.
Was die AFD jetzt macht, die Fischen am ganz rechten Rand, die Medien versuchen das Monster AFD mit solchen Halbwahrheiten zu bekämpfen.
Das ist das was mich langsam nervt in unserem Staat, die öffentlichen Sender berichten nur noch Regierungstreu und die andere Seite wird nie gezeigt, und wenn nur so wie es der Sache dienlich ist.
Solange keine Einigkeit in der EU in der Flüchtingsfrage besteht und sich alle Anderen abschotten, werden wir überrannt und das hält unser Sozialstatt und unser Sozialefrieden nicht aus.