tho hat geschrieben:Klar, nur finde ich persönlich es viel verwerflicher unter Drogen-und Alkoholeinfluss zu fahren und so andere Menschen zu gefährden, als unabsichtlich mal 20 kmh zu schnell zu fahren.
Gehört natürlich auch bestraft, nurs Verhältnis sollte halt passen!
1. Vielfahrer
Was ist deine angedachte Konsequenz? Sollten Vielfahrer geringere Sätze bekommen, weil sie eben Vielfahrer sind? Das kann ja nicht sein. Bekommt dann die Hausfrau, die täglich Einkäufe tätigt auch geringere Tagessätze beim Ladendiebstahl, weil sie der Versuchung häufiger ausgesetzt ist?
2. Alkoholeinfluss
Was heißt verwerflicher? Unter Umständen ist ein Bier weniger verwerflich als 30 km/h zu schnell zu fahren. Und die Trunkenheitsfahrt an sich ist ja keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Eben deshalb, weil sie verwerflicher ist.
finde ich persönlich
Und weil jedes "Ich" persönlich was anderes findet, braucht es einen Gesetzgeber. Ich persönlich finde ja, dass man den Genuss von Haschisch nicht als ein Vergehen werten sollte, so lange man nicht unter Einfluss von THC am Straßenverkehr teilnimmt. Aber der Gesetzgeber ist anderer Meinung.
DennisMay hat geschrieben:Problem aufgrund der weiter entwickelten Technik, kann ich heute mit einem modernen Auto auf den selben Straßen von früher 140 fahren und man merkt es noch nichteinmal.
Was ja nicht bedeutet, dass der Aufprall mit 140 früher eine andere Wirkung hatte als heute. Die Bremswegverkürzung mag ein Argument sein. Ich fahre auch gerne schnell auf der Autobahn, merke aber, dass ab einer bestimmten Geschwindigkeit das entspannte Fahren verloren geht. Und da diese Grenze a) einigermaßen berechnet werden kann und b) dennoch vom einzelnen Fahrer abhängt wäre es dämlich, wenn dies jedem selbst überlassen bleibt. Man will ja immer eher die anderen schützen.
Wie das in Finnland ist, weiß ich nicht, ich bleibe aber dabei, dass man Großverdienern derart in die Tasche greifen müsste, dass die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat irgendwann völlig verschwindet