BGH-Urteil
Steuersündern droht künftig Gefängnis
Der Bundesgerichtshof hat die Strafen für Steuerhinterziehung deutlich verschärft. Ab Beträgen von 100.000 Euro müssen Steuersünder nun in aller Regel hinter Gitter
Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung sei nur noch in Ausnahmefällen möglich, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag in einem Grundsatzurteil.
Werden Steuern in Millionenhöhe hinterzogen, sind danach im Normalfall Strafen von mehr als zwei Jahren fällig – ab dieser Grenze scheidet eine Aussetzung zur Bewährung aus. Bereits bei Beträgen von mehr als 100.000 Euro müssen laut BGH in der Regel Freiheitsstrafen verhängt werden. Dann sind aber je nach Einzelfall noch Bewährungsstrafen möglich, entschied das Gericht am Dienstag in Karlsruhe.
Mit seinem Urteil stellte der 1. BGH-Strafsenat für Steuerhinterziehung erstmals Leitlinien auf, die sich an der Höhe der hinterzogenen Beträge orientieren. "Bei sechsstelligen Hinterziehungsbeträgen ist eine Freiheitsstrafe unerlässlich", sagte der Senatsvorsitzende Armin Nack bei der Urteilsverkündung. Nur bei "gewichtigen Milderungsgründen" könne davon abgesehen werden.
Bei Millionenbeträgen ist laut BGH zudem eine öffentliche Hauptverhandlung zwingend. Eine Beendigung des Verfahrens per Strafbefehl sei "aus Rechtsgründen" nicht möglich. "Gerade bei großen Steuerstrafverfahren hat die Öffentlichkeit ein großes Interesse zu kontrollieren, ob die Justiz ihren Aufgabe nachkommt", sagte Nack.
http://www.zeit.de/online/2008/49/st...oht-gefaengnis