Politik und Geschichte

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Thane Krios
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Beitrag von Thane Krios »

Sollte es diese Verfehlungen der Polizei gegeben haben, muss natürlich restlos aufgeklärt werden. Bei der taz wäre ich allerdings vorsichtig. Nicht, dass ich den Medien, die sich zu einer politischen Richtung bekennen grundsätzlich die Wahrheit absprechen würde, aber hier ist die taz womöglich befangen.

Generell kann ich über diesen linken Terror nur den Kopf schütteln. Ich habe zum geplanten AfD-Parteitag in Augsburg polizeibekanntes "Infomaterial" der linksradikalen Szene gesehen, in dem sie Beschreibungen zum Bau von Waffen liefern und "Aktivisten" aus ganz Deutschland zu Gewalt aufrufen. Dabei wird als Ziel nicht nur die AfD sondern auch die CSU, sogar die SPD (die eine "rechte und autoritäre Orfanisation"ist ) und auch die Zivilbevölkerung genannt, weil sie eine Gesellschaft zulässt, in der es Rassismus, "Antifeminismus" etc. gibt. . :rolleyes:
Mal sehen, wie es tatsächlich kommt, aber allein dieser Aufruf ist eine Frechheit.
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Von Krolock
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Beitrag von Von Krolock »

Rigo-QN hat geschrieben:Hoffentlich gibt's auch viele Videos von den ca. 60 Linksextremisten die das Grundstück eines Polizeibeamten der beim Staatsschutz tätig ist gestürmt haben und dessen Familie bedroht haben.

Höchst assiozial!

https://www.welt.de/vermischtes/article ... isten.html

Oder doch nur Aktivisten?
Man sollte das aber nicht vermischen. Natürlich gehören ALLE verurteilt, die bei dieser Aktion dabei waren. Alle.

Andererseits muss ich von der Polizei in einem Rechtsstaat erwarten können, dass sie sich nach rechtsstaatlichen Prinzipien verhält. Die Vorwürfe sind ja der Wahnsinn und stellen das Vertrauen einer Institution infrage, die bei der Bevölkerung noch immer sehr hoch im Kurs steht, auch wenn einzelne Beiträge hier anderes vermuten lassen. Aber wie erwähnt, Polizisten haben sich rechtsstaatlich zu verhalten. Davon gibt es bekanntermaßen legale Ausnahmen, die aber durch die Legalität nicht in Kollision mit der Rechtsstaatlichkeit geraten.
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Augsburger Punker
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Beitrag von Augsburger Punker »

Thane Krios hat geschrieben:Sollte es diese Verfehlungen der Polizei gegeben haben, muss natürlich restlos aufgeklärt werden. Bei der taz wäre ich allerdings vorsichtig. Nicht, dass ich den Medien, die sich zu einer politischen Richtung bekennen grundsätzlich die Wahrheit absprechen würde, aber hier ist die taz womöglich befangen.
Der Fall mit den agents provocateurs stand in der taz, die Drohung mit den Daten in der Zeit - die hält hier höchstens einer für ein Springer-Blatt.
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Augsburger Punker
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Beitrag von Augsburger Punker »

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Beitrag von Rigo-QN »

:pWir wolln keine "wolln wir nicht"!:p
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djrene
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Beitrag von djrene »

1. Klick mal drauf - du wirst überrascht sein.

2. Da steht nix anderes drin als das, was wir hier schon erörtert haben. Was die Undercover Polizisten genau gemacht haben ist nachwievor unklar. Und darum geht's doch. Und wenn sogar das Revolverblatt MoPo leise Zweifel anmeldet - das sollte zu denken geben.
Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn
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Beitrag von DennisMay »

Der Auftritt des Herrn Zuckerberg vor der EU kann man heute Live verfolgen.

https://derstandard.at/jetzt/liveberich ... liveticker


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el_bart0
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Beitrag von el_bart0 »

Augsburger Punker hat geschrieben:Der Fall mit den agents provocateurs stand in der taz, die Drohung mit den Daten in der Zeit - die hält hier höchstens einer für ein Springer-Blatt.
Die Zeit kann man ja mal mit der Welt verwechseln :-)

Nicht so einfach sich im medienjungle des 20 Jahrhunderts noch auszukennen, bei dem was sich bertelsmann und Springer so alles einverleiben!
„Die einzig wahrhafte Kraft gegen das Prinzip von Auschwitz wäre Autonomie, wenn ich den Kantischen Ausdruck verwenden darf: die Kraft zur Reflexion, zur Selbstbestimmung, zum Nicht-Mitmachen.“
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theobald123
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Beitrag von theobald123 »

el_bart0 hat geschrieben:Die Zeit kann man ja mal mit der Welt verwechseln :-)
Daran ist wahrscheinlich deine Heandy-Autokorrektur schuld.
Lieber zuviel gegessen als zuwenig getrunken.
Es gibt Biere, die kennst Du gut, und Biere, die trinkst Du nie.
Wer in der Suppe keine Haare findet sucht halt Microfasern.
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Rigo-QN
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Beitrag von Rigo-QN »

theobald123 hat geschrieben:Daran ist wahrscheinlich deine Heandy-Autokorrektur schuld.
Oder doch ein Polizist mit den Befugnissen des neuen PAG?
:pWir wolln keine "wolln wir nicht"!:p
smued
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Beitrag von smued »

Rigo-QN hat geschrieben:Oder doch ein Polizist mit den Befugnissen des neuen PAG?

Wenn das Gesetz nicht noch vom Verfassungsgericht verhindert wird - und ich hoffe doch dass dem so sein wird - wäre das wirklich ohne größere Probleme möglich.
Interessant wird es dann nur wenn man in Sicherungsverwahrung genommen wird - was mit dem neuen Gesetzt auch für immer OHNE gerichtlichem Prozess möglich ist - für etwas was ein Polizist unter deinem Account gepostet hat.
Hoffen wir, dass es soweit nicht kommen wird.
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Beitrag von Tommy-Fan »

smued hat geschrieben:Wenn das Gesetz nicht noch vom Verfassungsgericht verhindert wird - und ich hoffe doch dass dem so sein wird - wäre das wirklich ohne größere Probleme möglich.
Interessant wird es dann nur wenn man in Sicherungsverwahrung genommen wird - was mit dem neuen Gesetzt auch für immer OHNE gerichtlichem Prozess möglich ist - für etwas was ein Polizist unter deinem Account gepostet hat.
Hoffen wir, dass es soweit nicht kommen wird.
Kann mir mal einer den Quelltext zitieren aus der Gesetzesvorlage, in der steht, dass es ohne richterliche Anordnung zu langerfristiger Verwahrung kommen kann? Die Polizei bestreitet, dass das möglich ist und ich will nicht den ganzen Text durchackern.
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Rigo-QN
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Beitrag von Rigo-QN »

Tommy-Fan hat geschrieben:Kann mir mal einer den Quelltext zitieren aus der Gesetzesvorlage, in der steht, dass es ohne richterliche Anordnung zu langerfristiger Verwahrung kommen kann? Die Polizei bestreitet, dass das möglich ist und ich will nicht den ganzen Text durchackern.
Vermutlich nicht.

Genauso wenig wie irgendwo steht, dass jeder Polizist Handgranaten am Gürtel hat.

http://www.polizeiaufgabengesetz.bayern ... /index.php
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DennisMay
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Beitrag von DennisMay »

Ja! Das Polizeiaufgabengesetz verpflichtet die Polizei grundsätzlich, jeden, der von einer verdeckten polizeilichen Überwachungsmaßnahme betroffen ist, nach Wegfall der Gefahrauch zu benachrichtigen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Betroffene die polizeiliche Maßnahme gerichtlich überprüfen lassen kann.
Wers glaubt wird selig, vor 20 Jahren war das sicher nicht der Fall.


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Beitrag von smued »

Tommy-Fan hat geschrieben:Kann mir mal einer den Quelltext zitieren aus der Gesetzesvorlage, in der steht, dass es ohne richterliche Anordnung zu langerfristiger Verwahrung kommen kann? Die Polizei bestreitet, dass das möglich ist und ich will nicht den ganzen Text durchackern.
Hab ich nicht behauptet. Ein Prozess ist allerdings nicht nötig.
Tommy-Fan
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Beitrag von Tommy-Fan »

smued hat geschrieben:Hab ich nicht behauptet. Ein Prozess ist allerdings nicht nötig.
Wo ist dann das große Problem?
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smued
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Beitrag von smued »

Ernsthafte Frage?

Du willst dich also nicht vor einem ordentlichen Gericht verteidigen können?
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el_bart0
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Beitrag von el_bart0 »

theobald123 hat geschrieben:Daran ist wahrscheinlich deine Heandy-Autokorrektur schuld.
Raum und Zeit untrennbar? Da sich die Welt nicht außerhalb des Raum Zeit kontinuums befinden kann, mei die ki funktioniert noch nicht so wie gewünscht! Mal sehen welche Überraschungen das Universum noch so auf Lager hat... Springer und bertelsmann könnten es ja mal in einem der unzähligen parallel Universen versuchen! :© ahsooooooo die sollen das PAG gleich mitnehmen!
Mal sehen was mögliches extraterrestrisches leben dazu sagt, Sicherheit sei ein super super GG... Aber in verbindung mit bertelsmann und Springer wird das schon!
„Die einzig wahrhafte Kraft gegen das Prinzip von Auschwitz wäre Autonomie, wenn ich den Kantischen Ausdruck verwenden darf: die Kraft zur Reflexion, zur Selbstbestimmung, zum Nicht-Mitmachen.“
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Rigo-QN
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Beitrag von Rigo-QN »

smued hat geschrieben:Ernsthafte Frage?

Du willst dich also nicht vor einem ordentlichen Gericht verteidigen können?
Jetzt erklär mir bitte, wo der tatsächliche Unterschied zu einer richterlichen Anhörung ist?
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Thane Krios
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Beitrag von Thane Krios »

Rigo-QN hat geschrieben:Jetzt erklär mir bitte, wo der tatsächliche Unterschied zu einer richterlichen Anhörung ist?

Bei einer richterlichen Anhörung in Folge einer Gewahrsahmnahme nach dem Polizeiaufgabengesetz kann jemand eingesperrt werden, der noch keine Straftat begangen hat. Es reicht aus, dass der Betroffene eine "drohende Gefahr" ist. Und diese drohende Gefahr wiederum ist ein unbestimmter und auslegungsbedürftiger Rechtsbegriff.
§ 17 I, Nr. 2 PAG enthält lediglich eine unvollständige Aufzählung dessen, was unter den Begriff "drohende Gefahr" fällt. Da also keine abschließende Aufzählung existiert, besteht eine gewisse Willkürgefahr. Diesen Kritikpunkt würde ich schon ernst nehmen.
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