Zitat von
Ratman
Hab ich jetzt in der vorliegenden Form ehrlich gesagt kein Problem damit. Ein Richter stellt die nötige richterliche Anordnung nur aus, wenn ein tatsächlich begründeter Anfangsverdacht besteht (sprich: ausreichend Indizienbeweise vorliegen). Damit ist das ganze mit Hausdurchsuchungen gleichzustellen.
Mein Haus wurde noch nie durchsucht. Ich gehe mal davon aus, dass es sich mit meiner Festplatte ähnlich verhalten wird. Man muss sich halt nur rechtschaffen verhalten und einem Richter keinen Grund geben, den Durchsuchungsbefehl auszustellen.