Da Du sonst ja keine Ruhe gibst:
wir haben zwischenzeitlich auf unser mehrfaches Nachfragen beim Staatsministerium für Gesundheit endlich eine klarstellende Antwort erhalten:
Klarsichtmasken, die Mund und Nase vollständig bedecken und eng anliegen (minimaler Spalt zwischen Maske und Gesicht für bequemes Atmen ist zulässig) entsprechen nicht einem Visier, sondern einer Community - Maske und erfüllen die Anforderungen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sie können im öffentlichen Raum (z.B. Schule oder Nahverkehr) getragen werden.
Das Material der Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht ausschlaggebend für die Unterscheidung zwischen Visier und Maske, sondern nur die Form.“