Memmingen:
Der EHC Memmingen ist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11.07.2003 durch das AG Memmingen vom Präsidium des Bayerischen Landesverband aus dem BLSV und damit zugeleich aus dem BEV ausgeschlossen wurden (Ausschlussgrund: Entzug der Rechtsfähigkeit des Vereins nach § 42 BGB durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens)
Der Nachwuchs und die Damen nehmen in den Ligen, wo sie sich sportlich qualifiziert haben, unter dem Dach des ECDC Memmingen am Spielbetrieb teil:
Die jeweils erforderliche Mindestanzahl der Nachwuchsspieler/-innen bzw. der Damenspielerinnen ist zum ECDC Memmingen gewechselt und der BEV hat zugestimmt.
Nach dem Konkurs des SC Memmingen 1993/94 stellte damit der nächste Verein seinen Spielbetrieb ein.
Ulm:
Nach dem seit 1999 laufenden Insolvenzverfahren über den EC Ulm/Neu-Ulm wurde inzwischen über dem EC Atlantis Ulm/Neu-Ulm das Insolvenzverfahren beantragt.
Am Spielbetrieb im Seniorenbereich nimmt jetzt ja der EC 2000 Ulm/Neu-Ulm teil.
Amberg:
Ob der ERSC Amberg die noch notwendigen Vorraussetzungen zur Teilnahme am Spielbetrieb erfüllen kann, ist noch nicht bekannt - das am 20.06.2003 formlos beantragte Insolvenzverfahren scheint (Stand 05.08.2003) noch nicht vom AG Amberg eröffnet worden zu sein.
Ob es vielleicht schon abgelehnt ist ??
Dann könnte möglicherweise - wie im Fall Memmingen - hier der ohne Spielbetrieb existierende EC Brewers Amberg aktiv gemacht werden.