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Thema: Für alle Internetdomaineninhaber mit Abkürzungen in der URL:

  1. #1
    Ersatzspieler
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    Standard Für alle Internetdomaineninhaber mit Abkürzungen in der URL:

    Vom Provider fuer meine .de-Domain habe ich die
    nachfolgende Nachricht bekommen:

    Gruss

    Wolfgang Götz

    Nachricht von meinen Provider:
    Hallo Herr Götz,

    vor einigen Tagen wurde erneut eine Abmahnwelle gegen Betreiber von .de-Domains mit KFZ-Kennzeichen bekannt. Die abmahnende Firma LVH-Lizenzvertrieb verlangte mit sehr kurzer Fristsetzung von den Domain-Inhabern 580 Euro Schadensersatz, der Anwalt des Unternehmens
    zusätzlich eine Gebühr von 534,50 Euro. Darüber hinaus sollten die
    Inhaber eine Unterlassungserklärung abgeben.

    Die Firma LVH-Lizenzvertrieb beruft sich mit wohl eher zweifelhafter Begründung auf eine europäische Patentschrift, nach der es geschützt sein soll, in Internetadressen "als spezifischen Inhalt das Kürzel des Kfz-Kennzeichen für eine geographische Region" zu nutzen.

    Sollten auch Sie von dieser Abmahnwelle betroffen sein, so sollten die
    nachstehenden Links weitere lesenswerte Informationen für Sie beinhalten:

    http://www.heise.de/newsticker/data/hob-17.10.03-000/
    http://www.heise.de/newsticker/data/jo-20.10.03-000/
    http://www.juramail.info/forum/read....&i=7651&t=7651
    http://www.intern.de/news/4885.html
    http://xwolf.blogger.de/stories/4620/

    Leider ist uns eine Rechtsberatung nicht möglich.
    Sofern Ihnen die zusammengetragenen Informationen für eine Entscheidung nicht ausreichen, empfehlen wir Ihnen einen auf Domainrecht spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen.
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  2. #2
    Stammspieler
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    Standard Für alle Internetdomaineninhaber mit Abkürzungen in der URL:

    Man sollte vielleicht ausdrücklich betonen, dass diese derzeitige Abmahnwelle Domainhaber betrifft, in deren Domain die Ortsabkürzung aus Kfz-Kennzeichen, also z.B. "A" für Augsburg, "M" für München oder "MZ" für Mainz, vorkommt.

    Übrigens fühlen sich auch schon Behörden zum Reagieren veranlasst, siehe hierzu etwa http://www.chip.de/news/c_news_11059252.html :

    Kfz-Kennzeichen in Domains: Staatsanwalt ermittelt
    München (smk) – Die Staatsanwaltschaft Ravensburg ermittelt gegen einen Geschäftsmann wegen versuchten Betruges im offenbar großen Stil. Oberstaatsanwalt Gerhard Schurr erklärte der Nachrichtenagentur DPA, dass eine Nürnberger Anwaltskanzlei im Auftrag des Geschäftsmannes Mahnungen an Inhaber von Internet-Adressen mit Ortskürzeln von Kfz-Kennzeichen verschickte.

    Der Anwalt beruft sich auf ein europäisches Patent, nach dem es geschützt sein soll, in Web-Adressen "als spezifischen Inhalt das Kürzel des Kfz-Kennzeichen für eine geographische Region" zu nutzen. Nun geht die Staatsanwaltschaft dem Verdacht nach, dass es sich hier um eine missbräuchliche Massen-Abmahnung handelt.

    Die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe (IHK) hatte zuvor gewarnt, auf die Forderungen des Geschäftsmannes einzugehen. Die Betroffenen sollten wegen angeblicher Patent-Verletzung einen Betrag von 1.115 Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben.

    IHK: Anwalt zur Aufklärung auffordern
    Website-Betreibern rät die IHK, auf die Abmahnung zu reagieren und den Anwalt zur Vorlage einer Vollmacht aufzufordern. Außerdem sollten die Domain-Inhaber den Anwalt bitten, seine Forderung zu erläutern. Nach Meinung der Kammer ist unklar, wie das patentrechtlich geschützte Verfahren mit der Nutzung einer Domain kollidieren kann.

    Dem Europäischen Patent- und Markenamt nach existiert das genannte Patent tatsächlich. Dass durch die Nutzung der Internet-Adressen allerdings der Tatbestand einer Patentrechtsverletzung erfüllt sein soll, ist der IHK zufolge zweifelhaft.

    Info: www.karlsruhe.ihk.de
    Der Tipp, den Anwalt zur Vorlage einer Vollmacht aufzufordern, ist übrigens ein recht guter, ohne dies jetzt im einzelnen ausführen zu wollen.
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  3. #3
    Ersatzspieler
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    Standard Für alle Internetdomaineninhaber mit Abkürzungen in der URL:

    Ich gebe zu, daß ich es a bisserl drastisch in der Titelzeile ausdrückt habe - damit's die Interessierten lesen. (Am Di war ein Artikel im Münchner Merkur oder Süddeutsche Zeitung, daß eine Abmahnung gegen das LRA FFB versandt wurde ...)

    Es gibt z.B. Internetseiten von Hobbyeishockeymannschaften oder offizielle Seiten für Mannschaften in der ESBG-2. Bundesliga, die davon betroffen sein könnten ...
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  4. #4
    Stammspieler
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    Standard Da ist jetzt wohl einer ein wenig vernünftig geworden...

    http://www.heise.de/newsticker/data/hob-02.12.03-000/

    Kfz-Kennzeichen-Abmahner zieht Forderungen gegen Domain-Inhaber zurück

    Ende Oktober hatte er für eine Welle der Entrüstung im Internet gesorgt, nun will er offenbar die Notbremse ziehen: Michael Hermann, Inhaber eines europäischen Patents, nach dem es geschützt sein soll, in Internet-Adressen "als spezifischen Inhalt das Kürzel des Kfz-Kennzeichens für eine geographische Region" zu nutzen, informiert derzeit mit einem Brief zahlreiche Abmahnungsempfänger. Wörtlich heißt es da: "Die Abmahnung wird nicht aufrechterhalten. Die Fristsetzungen und die Zahlungs- und Unterlassungsforderungen in dem genannten Abmahnschreiben sind daher gegenstandslos."

    Insgesamt etwa 6000 Webmaster hatten seinerzeit eine entsprechende Abmahnung von Hermanns Anwalt Wolfgang Pasch erhalten. Darin forderte ein LVH-Lizenzvertrieb beziehungsweise dessen Inhaber Michael Hermann Unterlassung und Schadensersatz von Domain-Inhabern, deren Internet-Namen etwa nach dem Muster xxx-hh.de (z.B. für Hamburg) einen Kfz-Kennzeichen-Zusatz enthalten. Rechtsanwalt Pasch hat mittlerweile nach massiver Kritik in den Medien sowie einer diesbezüglichen Unterlassungsforderung der zuständigen Anwaltskammer sein Mandat niedergelegt. Außerdem ermittelt die Nürnberger Staatsanwaltschaft gegen Anwalt und Mandant wegen des Verdachts auf Betrug.

    Hermanns Schreiben ging nach Informationen von heise online bisher längst nicht allen Abgemahnten zu. Es ist davon auszugehen, dass er die Briefe derzeit sukzessiv verschickt. Ob alle damals Abgemahnten das Schreiben erhalten werden, ist unklar. Im Text ist zwar keine direkte Entschuldigung enthalten, aber Hermann erklärt, dass die "mit uns nicht im einzelnen abgestimmte Abmahnung in Form und Inhalt äußerst knapp" gewesen sei und daher "einen falschen Eindruck über unsere Intentionen hervorgerufen" habe. Der Brief ist unterzeichnet mit "LVH Lizenzvertrieb Michael Hermann", eine Rechtsform ist nicht angegeben. Daher ist es wahrscheinlich, dass Hermann auch mit seinem Privatvermögen für eventuell anstehende finanzielle Forderungen als Folge der Massenabmahnung haftet.

    Derlei Ansprüche könnten reichlich auf ihn zukommen: Mehrere Rechtsanwälte wie etwa Jochen Krieger haben mittlerweile für ihre Mandanten gegen Hermann eine negative Feststellungsklage eingereicht. Damit wollen sie gerichtlich feststellen lassen, dass die aus dem Patent abgeleiteten Ansprüche gegen sie unberechtigt sind. Diese Verfahren dürften zwar nun mit dem Schreiben Hermanns hinfällig werden, aber die bisher entstandenen Verfahrenskosten wird er voraussichtlich dennoch begleichen müssen.

    Auch Betroffene, die über ihren Rechtanwalt die Abmahnung erwidert haben, dürften jetzt bessere Karten haben. Rechtsanwalt Tobias Strömer etwa, der nach eigenen Angaben etwa ein Dutzend Abgemahnte vertritt, wies die Abmahnungen als so genannte ungerechtfertigte Schutzrechtverwarnungen zurück. Die entstandenen Anwaltskosten stellte er dem Patentinhaber in Rechnung. Strömer berichtet, dass in diesen Fällen der Nürnberger Rechtsanwalt Roland Hagen mittlerweile stellvertretend für Michael Hermann Widerspruch eingelegt hat. In allen Fällen wird er daher nun eine Schadensersatzklage gegen den Patentinhaber einreichen, wobei es um sein Anwaltshonorar für die Abmahnungserwiderung geht. Strömer erklärte, durch das nun verschickte Schreiben von Hermanns habe er "wesentlich bessere Karten" in den anstehenden Verfahren.

    Auf die vom Hamburger Rechtsanwalt Kai Kähler eingereichte Nichtigkeitsklage am Bundespatentgericht gegen Hermanns Patent dürfte das Schreiben dagegen kaum Einfluss haben. Dieses Verfahren ist bereits in vollem Gange (AZ 2 Ni49/03[EU]). Bis Ende des Jahres läuft die Klageerwiderungsfrist für Hermann. Einen Termin für die mündliche Verhandlung hat das Gericht noch nicht angesetzt. (hob/c't
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  5. #5
    Ersatzspieler
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    Standard Für alle Internetdomaineninhaber mit Abkürzungen in der URL:

    Da versucht jemand wohl den Ärger, den er sich einhandelt hat, zu reduzieren ...
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  6. #6
    Stammspieler
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    Standard Für alle Internetdomaineninhaber mit Abkürzungen in der URL:

    Zitat Zitat von Wolfgang Götz
    Da versucht jemand wohl den Ärger, den er sich einhandelt hat, zu reduzieren ...
    Richtig- nur diverse Anwaltskosten, die bisher bereits angefallen sind, wird derjenige wohl doch noch tragen müssen
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