Kfz-Kennzeichen in Domains: Staatsanwalt ermittelt
München (smk) –
Die Staatsanwaltschaft Ravensburg ermittelt gegen einen Geschäftsmann wegen versuchten Betruges im offenbar großen Stil. Oberstaatsanwalt Gerhard Schurr erklärte der Nachrichtenagentur DPA, dass eine Nürnberger Anwaltskanzlei im Auftrag des Geschäftsmannes Mahnungen an Inhaber von Internet-Adressen mit Ortskürzeln von Kfz-Kennzeichen verschickte.
Der Anwalt beruft sich auf ein europäisches Patent, nach dem es geschützt sein soll, in Web-Adressen "als spezifischen Inhalt das Kürzel des Kfz-Kennzeichen für eine geographische Region" zu nutzen. Nun geht die Staatsanwaltschaft dem Verdacht nach, dass es sich hier um eine missbräuchliche Massen-Abmahnung handelt.
Die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe (IHK) hatte zuvor gewarnt, auf die Forderungen des Geschäftsmannes einzugehen. Die Betroffenen sollten wegen angeblicher Patent-Verletzung einen Betrag von 1.115 Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben.
IHK: Anwalt zur Aufklärung auffordern
Website-Betreibern rät die IHK, auf die Abmahnung zu reagieren und den Anwalt zur Vorlage einer Vollmacht aufzufordern. Außerdem sollten die Domain-Inhaber den Anwalt bitten, seine Forderung zu erläutern. Nach Meinung der Kammer ist unklar, wie das patentrechtlich geschützte Verfahren mit der Nutzung einer Domain kollidieren kann.
Dem Europäischen Patent- und Markenamt nach existiert das genannte Patent tatsächlich. Dass durch die Nutzung der Internet-Adressen allerdings der Tatbestand einer Patentrechtsverletzung erfüllt sein soll, ist der IHK zufolge zweifelhaft.
Info:
www.karlsruhe.ihk.de