DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DEN DEUTSCHEN EISHOCKEY-POKAL 2004/2005

In Auszügen:

Präambel:
Seit der Spielsaison 2002/2003 wird der Deutsche Eishockey Pokal mit Clubs der DEL (1.Bundesliga) und der ESBG (2. Bundesliga und Oberliga) ausgetragen. Für die Durchführung dieser gemeinsamen Pokalrunde werden nachstehende Durchführungsbestimmungen auf der Grundlage des IIHF-Regelbuches und den gesondert festgelegten Regularien erstellt.
Die teilnehmenden Clubs, die Spieler, Trainer, Betreuer und sämtliche Offizielle verpflichten sich zu sportlichem Verhalten, insbesondere zur Einhaltung aller Regeln des Eishockeysports, die in diesen Durchführungsbestimmungen festgelegt sind bzw. auf die Bezug genommen wird.

1.1 Veranstalter:

Deutsche Eishockey Liga Betriebsgesellschaft mbH
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Tel.: 0221 / 272703-0
Fax: 0221 / 272703-9

und

Eishockeyspielbetriebs GmbH
Betzenweg 34, 81247 München
Tel.: 089 / 8182-74
Fax.: 089 / 8182-84

1.2 Pokalrundenleiter:
Jörg von Ameln
Deutsche Eishockey Liga Betriebsgesellschaft mbH
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Tel.: 0221 / 272703-20
Fax: 0221 / 272703-9

1.3 Schiedsrichtereinteilung:
Bernd Schnieder
DEB Schiedsrichterausschuss

1.4 Schlichtungsausschuss:
Helmut Bauer
Gernot Tripcke

1.5 Ehrungen / Auslosungen:
Alle Ehrungen und Auslosungen werden vom Pokalrundenleiter oder durch diesen beauftragte Personen vorgenommen.

2. Teilnehmer:

14 DEL-Clubs der Saison 2004/2005

18 ESBG-Clubs der Saison 2004/2005

(EC Bad Nauheim, Tölzer Löwen, Bietigheim Steelers, REV Bremerhaven, ETC Crimmitschau, EV Duisburg, Moskitos Essen, Wölfe Freiburg, EV Füssen, Heilbronner Falken, ESV Kaufbeuren, Landshut Cannibals, EHC München, Eisbären Regensburg, Schwenninger Wild Wings, Straubing Tigers, Blue Devils Weiden, Lausitzer Füchse)

3.1 Spielmodus:
Die Spielpaarungen für die einzelnen Pokalrunden werden ausgelost.

Gespielt wird in jeder Runde ein Spiel zur Ermittlung des Siegers, der sich für die nächste Runde qualifiziert. Der Verlierer scheidet aus.

3.2 Erste Pokalrunde
Die Paarungen der ersten Runde werden aus den zwei Behältern gelost. In „Behälter 1“ befinden sich zunächst die 18 ESBG-Clubs gemäß Ziffer 2, in „Behälter 2“ die 14 DEL-Clubs gemäß Ziffer 2.. Sodann werden aus dem „Behälter 1“ zunächst zwei Clubs der 2. Bundesliga dem „Behälter 2“ zugelost. Die danach im „Behälter 1“ verbliebenen Clubs haben Heimrecht und bekommen jeweils einen Gegner aus dem „Behälter 2“ zugelost.

3.3 Folgerunden
Ab der zweiten Runde wird aus einem Behälter gelost. Die zuerst ausgeloste Mannschaft hat Heimrecht. Bei einer Begegnung zweier Clubs unterschiedlicher Spielklassen hat der klassenniedrigere Club Heimrecht.

4. Spielberechtigung:
Spielberechtigt sind alle Spieler, die für den jeweiligen Club eine Spielberechtigung im Meisterschaftsspielbetrieb der DEL bzw. ESBG haben. Es gelten die Regelungen des jeweiligen Meisterschaftsspielbetriebes, d.h. insbesondere, dass die ESBG-Clubs nicht mehr als 6 transferkartenpflichtige Spieler einsetzen dürfen.

5. Spieltage:
1. Runde: 12.09.2004
2. Runde: 19.10.2004
Viertelfinale: 23.11.2004
Halbfinale: 18.01.2005
Finale: 22.02.2005

Die angegebenen Termine sind die offiziellen Spieltermine. Zeitliche Vorverlegungen und Ortsverlegungen sind in Absprache der beteiligten Clubs mit dem Pokalrundenleiter möglich.

[…]

8.2Automatische Sperren:
Nach einer Spieldauerdisziplinarstrafe erfolgt eine automatische Sperre von einem Spiel für das nächste Pokalspiel. Bei einer Matchstrafe erfolgt eine automatische Sperre für den Rest der Pokalsaison. Die Sperren werden nicht in die nächste Pokalsaison oder den Meisterschaftsspielbetrieb übernommen

[…]

14.Verlängerung u. Penaltyschiessen:
Endet ein Spiel nach der regulären Spielzeit unentschieden, erfolgt unverzüglich ohne Pause eine 10-minütige Verlängerung. Das Spiel endet mit dem ersten Tor („Sudden Death“). Die Mannschaft, die das erste Tor erzielt ist Sieger. Steht das Spiel nach 10-minütiger Verlängerung immer noch unentschieden erfolgt unverzüglich und ohne Seiten-wechsel ein Penaltyschiessen gemäß den Bestimmungen der IIHF.

[…]

18.1 Schiedsrichter:
Es wird das 3-Mann-System angewendet.

[…]

18.4 Videobeweis:
Bei Heimspielen von DEL-Clubs kann der Hauptschiedsrichter entsprechend § 33 der DEL-Durchführungsrichtlinie den Videobeweis anwenden.