AG Berlin-Charlottenburg: Internet-Leseforum
Die elektronische Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung durch [size=18px]Anbieten eines Downloads[/size] von Dateien ist analog § 15 Abs. 2 S. 1 UrhG a.F. als öffentliche Wiedergabe zu behandeln.
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Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 17. November 2003, 236 C 105/03