Hartz IV: Keine Zumutbarkeitsuntergrenze - Frauen müssen als Prostituierte arbeiten

Prostitution ist seit dem Jahr 2002 nicht mehr sittenwidrig und rechtlich gesehen ein Job wie jeder andere auch. Deshalb dürfen Arbeitsämter arbeitslose Frauen, die von Hartz IV betroffen sind, in den Bereich 'sexueller Dienstleistungen' vermitteln.

Da es keine Untergrenzen bei der Zumutbarkeit von Jobs gibt, 'warum soll dann von einer erwachsenen Frau nicht verlangt werden, ihr Einkommen durch kommerzielles Vögeln zu erzielen', so Mechthild Garweg, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht.

Der Paragraph im Prostitutionsgesetz, der es verbietet die Frauen zu zwingen, gilt nämlich für Zuhälter. Bisher wurden Frauen zwar nur als Bedienungen an Bordelle vermittelt, aber schon die Ablehnung dieses Jobs kann für die Frauen Konsequenzen haben.

Quelle: TAZ
Nun denn....... Die Deutschen pennen mal wieder.
Viel Spaß bei den großen Klagewellen........