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[size=16px]Karlsruhe kippt Verbot von Studiengebühren[/size]
Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von Studiengebühren in Deutschland für verfassungswidrig erklärt. Der Vorsitzende Richter Winfried Hassemer wies jedoch ausdrücklich darauf hin, dass das Gericht nicht über die Zulässigkeit von Studiengebühren entschieden habe.
Karlsruhe - Nach dem heutigen Urteil können die Bundesländer nun über die Einführung von Studiengebühren entscheiden. Das vor zweieinhalb Jahren erlassene bundesweite Gebührenverbot verletze das Gesetzgebungsrecht der Länder und sei damit nichtig, entschied das Gericht heute in Karlsruhe. Die rot-grüne Koalition hatte 2002 die Gebührenfreiheit fürs Erststudium bundesweit zwingend festgeschrieben. Der Bund habe damit seine Gesetzgebungskompetenz überschritten, hieß es zur Begründung.
Der Bund kann dem Urteil zufolge ein Gebührenverbot nicht auf die - ihm grundsätzlich zustehende - Rahmengesetzgebungskompetenz für das Hochschulwesen stützen. Denn eine bundesweit einheitliche Regelung sei weder zur "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse" noch zur "Wahrung der Wirtschaftseinheit" erforderlich.
Richter Hassemer erklärte: "Wir hatten nicht darüber zu entscheiden, ob Studiengebühren politisch vernünftig sind." Das Gleiche gelte für die Frage, ob Gebühren die Wissenschaftsfreiheit oder die Studierfreiheit einschränkten. "Wir hatten nur zu entscheiden, ob der Bund zu dem Verbot befugt war und die Antwort lautet nein", stellte Hassemer fest.
Der Bund käme nur dann zum Zug, wenn die Einwohner von Ländern mit entgeltpflichtigen Hochschulen erheblich benachteiligt würden oder gravierende Wanderungsbewegungen in die gebührenfreien Länder zu erwarten wären.
Geklagt gegen das Hochschulrahmengesetz hatten die unionsregierten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Bisher haben nur Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und das nicht zu den Klägern gehörende Niedersachsen angekündigt, Gebühren einführen zu wollen - Bayern möglichst schon zum kommenden Wintersemester. Gegner fürchten, dass künftig Hochschulen in Ländern ohne Studiengebühren überlaufen sein werden.
Derzeit befinden sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 1,7 Millionen der insgesamt etwa 1,96 Millionen Studenten in Deutschland im Erststudium. Vor dem Urteilsspruch hatte die Union Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester ins Gespräch gebracht. Die Gelder sollen den Fachbereichen direkt zur Verfügung gestellt werden.
Es sei damit zu rechnen, dass die Länder bei der Gestaltung der Gebühren auf Einkommensschwache Rücksicht nähmen, hieß es in dem Urteil außerdem. Die Länder wollen Studierenden Darlehen ermöglichen. Im Gespräch sind Modelle, wonach die Gebühren erst nach Arbeitsbeginn zurückgezahlt werden.
Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) hatte davor gewarnt, mit Studiengebühren eine neue Hürde für den Hochschulzugang für junge Menschen aus sozial schwachen Familien zu errichten. Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU), der die unionsgeführten Bundesländer koordinierte, rechnet mit Studiengebühren nicht vor dem Wintersemester 2006/07. Er verspricht sich von den Gebühren vor allem eine bessere Lehre und kürzere Studienzeiten.
Die Entscheidung könnte neuen Schwung in die Diskussion über die Föderalismusreform bringen. Sie war im Dezember gescheitert, weil der Bund in der Bildung einige Kernkompetenzen behalten wollte. Die Länder wollen dagegen allein für den Bereich zuständig sein. Nach dem Grundgesetz besitzen sie die überwiegende Zuständigkeit für Bildung und Wissenschaft.
Studentenorganisationen hatten für den Fall der Aufhebung des Studiengebührenverbots bundesweit massive Protestaktionen angekündigt.