1Jahr und 2Monate für einen Polizisten ohne Bewährung für eine Auseinandersetzung mit einem Asylbewerber !
Respekt wir schaffen das.
Kann man schon mal machen.
Ersttäter! Verliert bei dem Urteil Job. Eventuell Haus und Familie.
Ich bin dafür, dass er bestraft wird, aber dieses Urteil hat nichts mit Gleichheit vor dem Gesetz zu tun, wenn ich mir manch andere Urteile ansehe.
Das hier zum Beispiel:
https://www.epochtimes.de/politik/de...a2460401.html#
Insbesondere der letzte Absatz ist interessant!
Geändert von Rigo-QN (12.06.2018 um 22:05 Uhr)
Wobei ich das Urteil durchaus nachvollziehbar finde. Das ist einfach dumm gelaufen. Er verpasst ihm eine, er fällt blöd und stirbt. Körperverletzung mit Todesfolge und nach Jugendstrafrecht ei erwartbares Ergebnis.
Man sollte sich fragen weshalb bei einem Volljährigen das Gesetz erlaubt das Jugendstrafrecht anwenden zu müssen bzw können. Das Gleiche im Fall Susanna. Da hat der Täter jetzt Pech das er dann doch schon ein halbes Jahr älter war als vermutet.
Dieser Jugendstrafrechtschwachsinn sollte eh mal gründlich überdacht werden. Aber die haben wohl nur die Gymnasiasten im Kopf die mit 18 oder 19 noch in der Schule sind. Andere haben da schon ihren Gesellenbrief in der Tasche und arbeiten auf den Meister hin. Aber klar, alles unmündige Kinder....
Vehementer Einspruch!
Zunächst mal ist ja jeder Fall vor Gericht als eigenständiger Fall zu werten. Da sollte man nicht ein Unrecht mit dem anderen vergleichen oder aufwiegen, vor allem dann nicht, wenn die nicht vergleichbar sind.
Wenn der seinen Job verliert, sage ich Dankeschön. Wenn er Haus und Familie verliert, rege ich an, dass er noch seinen linken Hoden verliert. Ich will nicht, dass so einer bei der Polizei tätig ist. So ein Trottel schafft es, einen ganzen Berufsstand zu diskreditieren bzw die auf den Plan zu rufen, für die in ihrer eingeschränkten Sicht- und Denkweise die Polizei ohnehin eher ein lästiges Übel als eine Institution des Rechts bzw. der Gerechtigkeit ist. Der bzw. die (das ist ja das Schlimme, dass die auch noch zusammengehalten haben) haben ohne Not provoziert, geschlagen, getreten und menschenverachtend gehandelt. Und das als Personen, die das Grund- und Strafgesetz eigentlich in der DNA haben sollten. Ich finde das Urteil angemessen.
Grundsätzlich gebe ich dir vollkommen Recht. Gerade weil er den Ruf des Berufsstandes so in den Dreck zieht. Ich hab auch keinerlei Verständnis für die Tat und möchte dass er bestraft wird. Aber ich kann es nicht nachvollziehen, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Und das wird es definitiv.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Epoch_Times
Zum Thema Käseblatt. Ist wohl Standardliteratur der gemäßigten AfD Wähler. Damit muss man vermutlich so ziemlich jeden Artikel nachrecherchieren. Das übernehme bitte jemand mit mehr Zeit...
Das war der erste Link zu dem Thema. Ich habe keine Ahnung welche Zeitung rechts, links oder mittig ist.
Aber es gibt noch andere Zeitungsartikel zu Urteilen. Hier ein Wiederholungstäter und gleichzeitiger Bewährungsbrecher:
https://www.schwarzwaelder-bote.de/i...0709ddcbc.html
Das hat glaube ich nicht mal was mit klug zu tun.
Schau dir doch die Seite bitte nochmal in Ruhe an.
Naja, bei nem Link erwartet man erstmal nicht nen Link auf so ein Blatt. Man liest den Artikel und fragt sich...
Erst später fragt man sich warum man auf so ne Seite erstmal verlinkt wurde... hier im AEV Forum erwarte ich sowas nicht. Da sollten die Verlinker sich mal selbst hinterfragen warum sie so nen Link setzen. :/
Es ist nicht leicht hier Vergleiche anzustellen, aber für mein Rechtsempfinden ist diese Strafe schon der Hammer.
Sollte ihr jemand den Berufsstand als Begründung anführen, sorry dann müsste man gleich ein paar ranghohe Politiker mit einsperren.
Du liegst falsch
Art. 3 Abs. 3 GG besagt, dass niemand aufgrund
- seiner natürlichen biologischen Beziehung zu seinen Vorfahren;
- bestimmter biologisch vererbbarer Eigenschaften:
- seiner örtlichen Herkunft bzw. seiner sozialen Abstammung;
- seiner Muttersprache;
- seines Glaubens oder seiner religiösen Anschauung;
- seiner staatlichen Grundeinstellung
Deiner Logik folgend wäre jede Tat gleich zu verfolgen und persönliche Umstände dürften keine Rolle spielen. Tatsächlich sind die aber immer Bestandteil der Bewertung
Das empfinde ich nicht so, denn er war doch nicht im Dienst zudem noch nie in Erscheinung getreten.
Zur Fremdenfeindlichkeit könnte man jetzt auch anführen wäre er von 2 Ausländern verprügelt worden, könnte man das auch nicht ins Feld führen.
Sorry
Ich kenne das auch nur aus der Zeitung, aber die Strafemaß halte ich für überhöht.
Es ist einfach schön zu sehen wie dumm die Meinungsmacher heute sind, Titanic rules.
https://twitter.com/hrtgn
Geändert von DennisMay (15.06.2018 um 12:19 Uhr)