Ergebnis 16.641 bis 16.660 von 22106

Thema: Politik und Geschichte

  1. #16641
    Hockeygott
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    Standard AW: Politik und Geschichte

    Zitat Zitat von Rigo-QN Beitrag anzeigen
    Aber, ich kann die Rechtswidrigkeit einer Maßnahme im Nachgang gerichtlich feststellen lassen. Und das wäre der richtige Weg.
    Das wäre der richtige Weg, wenn man ihn gehen könnte.

    Aber: Wenn Du das machst, dann bekommst Du sofort eine Gegenanzeige wegen irgendwas. Sind ja zu zweit und "glaubwürdig" vor Gericht, und der Staatsanwalt, der die Anzeigen aufnimmt gehört auch zum Team Exekution.

    Das heißt: Wegen Deiner "Straftat" bist Du dran, die gegen Polizisten wird in 99% der Fälle eingestellt. Das 1% sind Fälle wie der Apotheker, wo es Filmmaterial gibt.
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  2. #16642
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    Standard AW: Politik und Geschichte

    Verschwörungstheorien
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  3. #16643
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    Standard AW: Politik und Geschichte

    Zitat Zitat von vogibeule Beitrag anzeigen
    Verschwörungstheorien
    Unfassbar in welchem Unrechtsstaat wir leben!

    Man muss echt Angst haben nachts durch die Bullen grundlos verprügelt und im Anschluss angezeigt zu werden. Könnte man zumindest meinen.
    Geändert von Rigo-QN (02.10.2021 um 16:18 Uhr)
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  4. #16644
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    Standard AW: Politik und Geschichte

    Ja hast du etwa noch niemals von der Polizei Dresche bekommen ?
    Dann muss das sofort geändert werden ! Ab zur nächsten Inspektion und lass dir im Takt von Hey Jude die Rübe verdengeln.
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  5. #16645
    Hockeygott
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    Standard AW: Politik und Geschichte

    Ich finde diesen Zustand nicht witzig.
    Dass es leider an der Tagesordung ist könnt Ihr hier nachlesen:

    https://kviapol.rub.de/images/pdf/Kv...henbericht.pdf

    Ein paar Zitate:

    "Der häufigste Grund für die Entscheidung gegen eine Anzeigeerstattung war die angenommene Erfolglosigkeit in Form der Überzeugung, dass Polizeibeamt*innen bei einer Strafanzeige nichts zu befürchten hätten (M = 4,71). ... war ein weiterer häufiger Grund für die Nichtanzeige die Nichtidentifizierbarkeit der Polizist*innen. Tatsächlich wurden Ermittlungsverfahren in diesen Bereichen häufig aus diesem Grund eingestellt (s. 3.6.3). Eine hervorgehobene Rolle in allen Gruppen spielte weiterhin die Befürchtung, eine Gegenanzeige zu erhalten (M = 3,99) und die Einschätzung, dass die Tat nicht hätte bewiesen werden können (M = 3,9). Nicht selten wurde den Betroffenen auch von einer Anzeige abgeraten (n = 1715, 52 % aller Fälle). Zumeist erfolgte dies durch Familie, Freund*innen oder Bekannte(62 %), zu einem Drittel (35 %) durch eine*n Rechtsanwält*in und zu 17 %durch andere Beratungsstellen. Weitere 6 % nannten andere Personen, vorallem Rechtshilfe- oder selbstorganisierte Gruppen, aber auch Ärzt*innen und Zeug*innen. Einige nannten als Informationsquellen Medienberichterstattung und das Internet."

    "Insgesamt wurden in 439 Fällen (13 %) der Gesamtstichprobe (n = 3.375)Strafverfahren eingeleitet. Davon wurden 415 Verfahren wegen des Vorwurfsübermäßiger körperlicher Gewaltanwendung geführt. Zum Zeitpunkt der Erhebung waren 354 dieser Verfahren bereits abgeschlossen (s. 3.6.3)."

    "In 13 %der berichteten Fälle (n = 439) fand ein Strafverfahren statt. In 80 % der Fälle wurde nach Wissen der Befragten kein Strafverfahren eingeleitet. 7 % der Befragten gaben an, nicht zu wissen, ob ein Verfahren eingeleitet wurde."

    "Die Einleitung des Verfahrens erfolgte in den meisten Fällen per Strafanzeige durch die befragte Person selbst (33 %) oder ihren Rechtsbeistand(39 %). In 20 % der Fälle wurde durch eine andere Person Anzeige erstattet. Nur in 5 % der Fälle (n = 22) wurde von Amts wegen ermittelt, davon wurde in sechs Fällen durch eine*n andere*n Polizist*in Anzeige erstattet. Die restlichen Personen (4 %) machten keine Angaben dazu. Wenn ein Strafverfahren eingeleitet wurde, so erfolgte dies zu 87 % wegen Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB), teilweise in Verbindung mit weiteren Tatbeständen. In 18 Fällen (4 %) wurde das Verfahren wegen Nötigung/Amtsmissbrauch (§ 240 StGB) geführt. Jeweils zwei Personen berichteten von Verfahren wegen Freiheitsberaubung oder sexueller Belästigung, jeweils eine Person wegen Sachbeschädigung bzw. Beleidigung. 31 Personen (7 %) wussten nicht, auf Grundlage welchen Tatbestandes das Verfahren geführt wurde oder machten unklare Angaben."

    "In den Fällen, in denen körperliche Gewalt angezeigt wurde (n = 415), lagenhäufig Zeug*innenaussagen (74 %) und ärztliche Befunde (63 %) als Beweismittel vor (vgl. Tabelle 10). Außerdem war in einem erheblichen Teil der Fälle (48 %) Videomaterialvorhanden: In 38 % der Fälle gab es private Aufnahmen, in 24 % Videoaufnahmen der Polizei, in vier Fällen existierten Aufnahmen aus einer Videoüberwachung im öffentlichen Raum (im Zug, Bahnhof, Stadion und durch Sicherheitsdienst) und jeweils einmal ein Internet- (YouTube) bzw. Pressevideo. Bei Einsätzen außerhalb von Großveranstaltungen lag Videomaterialseltener vor (24 %), wohingegen es bei Großveranstaltungen eine wichtige Rolle spielte (Demonstrationen/ politische Aktionen: 57 %; Fußball/Großveranstaltungen: 65 %). Daneben gab es neun Fälle, in denen die Befragten zusätzlich anmerkten, dass vorhandenes Videomaterial nicht genutzt werden konnte: Sechs Mal fehlte das Videomaterial der Polizei, da es gelöscht worden oder nicht auffindbar war, einmal war darauf nichts zu erkennen. Einmal wurde privates Videomaterial nicht zugelassen und in einem weiteren Fall wurden die umstehenden Personen, die den Fall gefilmt hatten, von der Polizei aufgefordert, das Video zu löschen. In 9 % der Fälle gab es keine Beweise. 3 % der Personen machten keine Angaben zu den Beweisen. In den Verfahren, die mit Strafbefehl oder einer Verurteilung endeten (n = 11, s. 3.6.3), gab es zumeist sowohl Zeug*innenaussagen (82 %) als auch ärztliche Befunde (91 %) und auch überdurchschnittlich häufig Videomaterial (privates: 46 %; polizeiliches: 55 %)."

    "In den Fällen, in denen das Verfahren wegen körperlicher Gewaltanwendung geführt wurde und in denen bereits eine Entscheidung im Ermittlungsverfahren vorlag (n = 354),54 wurde nach Angabe der Betroffenen in6 % der Fälle Anklage erhoben (n = 18 ) oder ein Strafbefehl beantragt bzw.erlassen (n = 4). Die Einstellungsquote betrug 86 % (n = 304). 8 % der Personen (n = 28 ) wussten nicht, wie das Verfahren ausgegangen ist (vgl. Abbildung 15).In den angeklagten Fällen (n = 18 ) kam es siebenmal zu einer Verurteilung, es gab sechs Freisprüche, zwei Verfahrenseinstellungen und drei Personen machte keine Angabe zum Verfahrensausgang."

    "Betrachtet man in diesem Sachgebiet nur die abschließend durch die Staatsanwaltschaften erledigten Verfahren (n = 2.020 von 2.126),58 so betrug die Anklagequote bei Verfahren gegen Polizeibedienstete wegen Gewaltausübung und Aussetzung im Jahr 2018 1,98 % (n = 40). Sie ist damit im Vergleich zum Vorjahr (2017: 1,97 %) minimal gestiegen. In der jüngeren Vergangenheit war die Anklagequote dagegen gesunken (2016: 2,5 %; 2010:3,15 %). Daneben wurden im Jahr 2018 1.971 Verfahren (97,6 %) eingestellt;0,4 % (n = 9) oder Verfahren wurden auf sonstige Weise erledigt (vgl. Abbildung 17). Bei den Einstellungen handelte es sich in den meisten Fällen um Einstellungen gemäß § 170 Abs. 2 StPO (n = 1.891, 93,6 % aller abschließend erledigten Verfahren), zu einem geringen Teil (n = 80, 3,96 %) auch um Opportunitätseinstellungen (vgl. Abbildung 18 ). Demgegenüber ergibt sich deliktsübergreifend, also bezüglich aller Strafverfahren im Jahr 2018 insgesamt, eine Einstellungsquote von 64 %, während die Anklagequote mit 24 % deliktsübergreifend mehr als zehnmal höher liegt als bei den Verfahren gegen Polizeibedienstete wegen Gewaltausübung und Aussetzung (vgl. Abbildung 19)."

    "Bezüglich der Erledigungspraxis der Justiz zeigt sich in der Studie ein ähnliches Bild wie in der amtlichen Statistik. Strafverfahren gegen Polizist*innen wegen rechtswidriger Gewaltausübung weisen auch hier eine auffallend hohe Einstellungs- sowie eine besonders niedrige Anklagequote auf(s. 3.6.4). In den Fällen, in denen das Verfahren wegen körperlicher Gewaltanwendung geführt wurde und eine Information zur Erledigungsart vorlag (n = 326), wurde nach Angaben der Befragten in 7 % der Fälle Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt bzw. erlassen. Die Einstellungsquote betrug 93 %, wobei Einstellungen mangels hinreichenden Tatverdachts nach§ 170 Abs. 2 StPO dominierten. Bei Fällen im Rahmen von Demonstrationen/politischen Aktionen und Fußballspielen/anderen Großveranstaltungen war die mangelnde Identifizierbarkeit der handelnden Beamt*innen der häufigste Grund für die Einstellung des Strafverfahrens (s. 3.6.3)."


    "Des Weiteren wurde nach den psychischen Folgen des Vorfalls gefragt (vgl. Abbildung 12). Etwa ein Fünftel der Befragten (19 %) gab an, nach dem Vorfall keine Veränderung an sich bemerkt zu haben. Über 80 % empfanden jedoch im Anschluss an das Erlebte Wut, Angst oder Unwohlsein beim Anblick der Polizei, während knapp 70 % eine höhere Wachsamkeit an den Taglegten. 55 % mieden wenigstens teilweise ähnliche Situationen und 37 % bestimmte Orte. Jeweils 45 % berichteten wenigstens zum Teil von Angst undSchreckhaftigkeit oder größerer Reizbarkeit. Gut ein Drittel litt zumindest teilweise unter Schlafstörungen (34 %) oder Freudlosigkeit (30 %)."
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  6. #16646
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    Standard AW: Politik und Geschichte

    Passend dazu der Artikel über den Apotheker der ohne Grund von zwei Polizisten zusammengeschlagen wurde:
    https://www.apotheke-adhoc.de/nachri...y-iMRXtCQIPNZw
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  7. #16647
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    Standard AW: Politik und Geschichte

    Jetzt werden aber Geschütze aufgefahren...

    Ja sag mal.
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  8. #16648
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    Standard AW: Politik und Geschichte

    Zitat Zitat von Rigo-QN Beitrag anzeigen
    Unfassbar in welchem Unrechtsstaat wir leben!

    Man muss echt Angst haben nachts durch die Bullen grundlos verprügelt und im Anschluss angezeigt zu werden. Könnte man zumindest meinen.
    Mir sind grad welche entgegen gekommen. Hab mit meinem Rad Platz gemacht und sie durchgewunken. Bin froh nicht sofort erschossen worden zu sein.
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  9. #16649
    Hockeygott
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    Standard AW: Politik und Geschichte

    Zitat Zitat von Rigo-QN Beitrag anzeigen
    Jetzt werden aber Geschütze aufgefahren...

    Ja sag mal.
    Du könntest ja mit dem beliebten "Ja aber die Linken..." kontern. Auf's eigentliche Thema gehst in solchen Fällen ja leider nie ein.
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  10. #16650
    All-Star
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    Standard AW: Politik und Geschichte

    Zitat Zitat von Saku Koivu Beitrag anzeigen
    Mir sind grad welche entgegen gekommen. Hab mit meinem Rad Platz gemacht und sie durchgewunken. Bin froh nicht sofort erschossen worden zu sein.
    Lag nur am hochwertigen Rad.
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  11. #16651
    Hockeygott
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    Standard AW: Politik und Geschichte

    Zitat Zitat von Rigo-QN Beitrag anzeigen
    Jetzt werden aber Geschütze aufgefahren...

    Ja sag mal.
    Ich lade dann mal nach. Ihr Witzbolde seid vermutlich zu faul bis Seite drei zu blättern. Hier der relevante und interessante Teil:

    "Was nun folgen dürfte, ist nach Angaben von Osman-Oglous Anwalt ein mindestens zweijähriger Rechtsstreit. Polizei und Apotheker haben sich, wie in solchen Fällen üblich, gegenseitig angezeigt: Osmann-Oglou soll sich in einem Verfahren wegen des Verdachts des Widerstands strafrechtlich verantworten, er selbst hat Strafanzeige wegen Körperverletzung im Amt bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt und eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Polizeipräsidium Südhessen eingereicht."

    Das Polizeipräsidium wiederum hat mit der Mitteilung vom Folgetag versucht, Fakten zu schaffen. Der 35-Jährige wehrte sich demnach gegen die polizeilichen Maßnahmen „und verletzte einen Beamten leicht im Gesicht“, heißt es darin. „Das ist vollkommener Unfug!“, erwidert Osman-Oglou. „Mein Anwalt meinte sofort, dass es in solchen Fällen eine typische Masche sei, solche Anschuldigungen in den Raum zu stellen.“

    Normalerweise wären Osman-Oglous Aussichten nun schlecht. Die strukturellen Probleme, die dazu führen, dass Polizeigewalt in Deutschland nur in den allerwenigsten Fällen geahndet wird, sind seit Jahren bekannt: Der Korpsgeist in der Polizei führt oft dazu, dass Beamten sich gegenseitig decken. Eine unabhängige Kontrollinstanz, wie es sie in anderen Ländern gibt, fehlt in Deutschland – im Zweifelsfall ermitteln Polizisten also gegen ihre eigenen Kollegen. Und nicht zuletzt haben Opfer von Polizeigewalt vor Gericht schlechte Karten: Steht es Aussage gegen Aussage, wiegt die des Polizeibeamten schwerer.

    Die Folge: Laut der bislang größten Untersuchung zu Polizeigewalt in Deutschland, die an der Ruhruniversität Bochum vom Kriminologen Professor Dr. Tobias Singelnstein durchgeführt wurde, gibt es in Deutschland jährlich mindestens 12.000 mutmaßlich rechtswidrige Übergriffe durch Polizeibeamte. Staatswanwaltlich bearbeitet werden davon im Schnitt rund 2000 im Jahr – und noch viel weniger werden strafrechtlich geahndet. Rund 2 Prozent der Fälle kommen vor Gericht, weniger als 1 Prozent endet mit einer Verurteilung, wie der RBB berichtet."
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  12. #16652
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    Standard AW: Politik und Geschichte

    Zitat Zitat von djrene Beitrag anzeigen
    Du könntest ja mit dem beliebten "Ja aber die Linken..." kontern. Auf's eigentliche Thema gehst in solchen Fällen ja leider nie ein.
    Ich bestreite nicht, dass es Polizeigewalt gibt. Aber so wie dieses Thema hier aufgeblasen wird, ist es auch nicht. Wenn man die Meinungen hier hört könnte man tatsächlich meinen man lebt in einem Unrechtsstaat.

    Ich verurteile jegliche Gewalt, außer die rechtlich legitimiert ist. Auch wenn die Legitimation einigen nicht passt.

    Ich selber hab erst einen Fall von tatsächlicher Polizeigewalt erlebt, jedoch hunderte "Polizeigewalt-Rufe" die jeglicher Grundlage entbehrt haben. Ich erinnere nur an den Aufschrei hier, als ein junger Polizist einer Wirtin ins Gesicht schlug, die sich nachweislich in seinem Schenkel verbissen hatte. Und mittlerweile sind ähnlich viele "Ich bekomme keine Luft-Rufe dabei!

    Und der Eindruck, dass Polizisten durch Kollegen oder Staatsanwälte grundsätzlich geschützt werden, entspricht überhaupt nicht der Wahrheit.

    Eher wahrscheinlich ist, dass sehr viele Polizisten heutzutage 2x überlegen ob sie die Maßnahme (die gerechtfertigt) wäre, überhaupt durchzieht weil sie sich mittlerweile ständig irgendwelchen ungerechtfertigten Verfahren gegen sich aussetzen müssen.
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  13. #16653
    Hockeygott
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    Standard AW: Politik und Geschichte

    Zitat Zitat von Rigo-QN Beitrag anzeigen
    Eher wahrscheinlich ist, dass sehr viele Polizisten heutzutage 2x überlegen ob sie die Maßnahme (die gerechtfertigt) wäre, überhaupt durchzieht weil sie sich mittlerweile ständig irgendwelchen ungerechtfertigten Verfahren gegen sich aussetzen müssen.
    Eher unwahrscheinlich, dass die sich diese Sorgen machen müssen. Passiert ja eh nix: Die meisten Fälle werden nicht angezeigt, und 99% enden mit Verfahrenseinstellung.
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  14. #16654
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    Zitat Zitat von Augsburger Punker Beitrag anzeigen
    Eher unwahrscheinlich, dass die sich diese Sorgen machen müssen. Passiert ja eh nix: Die meisten Fälle werden nicht angezeigt, und 99% enden mit Verfahrenseinstellung.
    Vielleicht, auch wenn es dir nicht passt, zu Recht?
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  15. #16655
    Istari
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    Standard AW: Politik und Geschichte

    Und die Polizisten können / dürfen eigentlich fast eh nichts mehr machen (auch legale Maßnahmen), weil sofort 20 Idioten Ihre Handys zücken und es 5 Minuten später in diversen sozialen Medien zu finden ist. Da kann man wohl jeden Polizisten fragen, die einem das auch bestätigen.
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  16. #16656
    Hockeygott
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    Zitat Zitat von Lucky Beitrag anzeigen
    Und die Polizisten können / dürfen eigentlich fast eh nichts mehr machen (auch legale Maßnahmen), weil sofort 20 Idioten Ihre Handys zücken und es 5 Minuten später in diversen sozialen Medien zu finden ist. Da kann man wohl jeden Polizisten fragen, die einem das auch bestätigen.

    Dieses Problem hat allerdings JEDER der im Öffentlichen Raum agiert, das ist kein Alleinstellungsmerkmal der Polizei. Und leider muß man sagen, daß zwar bei Polizeieinsätzen eifrig gefilmt wird, aber die belastenden Szenen für Beamte dann entweder nicht auffindbar sind, komischerweise nicht gefilmt wurden, oder man hat sie versehentlich gelöscht. Hat mich selbst noch nie betroffen, jedoch hatten bereits mehrere meiner Bekannten und ihre Anwälte mit derartigen Problemen zu kämpfen. Zumeist handelte es sich um Demonstrationen gegen den Fackelmarsch beim Coburger Convent bei dem bis vor nicht allzulanger Zeit eifrig alle Strophen des Deutschlandliedes geschmettert wurden und der auch sonst ein wenig was von Bücherverbrennung hat.
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  17. #16657
    Hockeygott
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    Zitat Zitat von Rigo-QN Beitrag anzeigen
    Vielleicht, auch wenn es dir nicht passt, zu Recht?
    Wenigstens die Auszüge, die ich aus der Studie kopiert habe könntest Du bitte lesen, ok?

    Dieselbe Bitte geht an Lucky. Weil so hat Diskutieren keinen Sinn, wenn zwei stur auf Seehofer machen.
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  18. #16658
    Istari
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    Standard AW: Politik und Geschichte

    Wenn sich der Punker und er DJ auf der Straße prügeln und der Lucky filmt das, interessiert das niemanden und Eure "Arbeit" wird Euch beiden durch meine Filmerei nicht behindert oder gar verschmäht.
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  19. #16659
    Hockeygott
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    Standard AW: Politik und Geschichte

    Hätte den Tölzer jemand gefilmt ...
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  20. #16660
    Hockeygott
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    Zitat Zitat von Augsburger Punker Beitrag anzeigen
    Dieselbe Bitte geht an Lucky. Weil so hat Diskutieren keinen Sinn, wenn zwei stur auf Seehofer machen.
    !

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat Zitat von djrene Beitrag anzeigen
    Hätte den Tölzer jemand gefilmt ...
    Doch, bei den Münchner Zeitungen. Aber nachdem der Täter bekannt war ging das Fahndungsvideo offline
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