In meinem Bekanntenkreis haben wir erst über Eheverträge und ähnliches gesprochen und diskutiert und dabei fielen ein paar Behauptungen bzw. Aussagen, die ich so nicht ganz glauben kann. Vielleicht weiß ja der ein oder andere von euch darüber Bescheid.
01. Unterhaltszahlungen bei eheähnlicher Gemeinschaft ohne Kinder:
Es fiel die Behauptung, daß der Partner seiner Lebensgefährtin Unterhalt zahlen muß, wenn eine eheähnliche Lebensgemeinschaft besteht und die Beziehung vom Mann beendet wird. Voraussetzung dafür sind die Dauer der Beziehung, sprich mindestens 4 Jahre. Kinder bzw. Nachwuchs ist nicht vorhanden. Beide (Männlein & Weiblein) verdienen ungefähr gleich viel. Der Mann trennt sich von der Frau und jetzt soll die Frau Recht auf Unterhaltszahlungen haben.
Kann ich mir SO nicht vorstellen.
02. Ehevertrag:
Im Laufe dieser Diskussion kamen wir dann zum Ehevertrag und auch hier zweifelte ich an einer Behauptung. Angenommen ein Mann und eine Frau wollen heiraten. Der Mann bringt z.B. vor der Eheschließung ein Eigenheim mit in die Ehe ein. Es wird ein Ehevertrag geschlossen in dem festgehalten wird, was der Mann und was die Frau mit in die Ehe mit einbringt. Nachwuchs ist nicht geplant, es steht aber auch nichts dagegen. Die beiden heiraten und die Frau wird schwanger. Jetzt kommt der Diskussionspunkt: Der Ehevertrag soll jetzt ungültig sein bzw. verfallen, da ein Kind hinzugekommen ist.
Kann ja nicht sein, oder?
Also, wer kennt sich aus und gibt mir recht? ;-)