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Thema: Juristische Fragen: Eheähnliche Gemeinschaft + Ehevertrag

  1. #1
    Istari
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    Standard Juristische Fragen: Eheähnliche Gemeinschaft + Ehevertrag

    In meinem Bekanntenkreis haben wir erst über Eheverträge und ähnliches gesprochen und diskutiert und dabei fielen ein paar Behauptungen bzw. Aussagen, die ich so nicht ganz glauben kann. Vielleicht weiß ja der ein oder andere von euch darüber Bescheid.

    01. Unterhaltszahlungen bei eheähnlicher Gemeinschaft ohne Kinder:

    Es fiel die Behauptung, daß der Partner seiner Lebensgefährtin Unterhalt zahlen muß, wenn eine eheähnliche Lebensgemeinschaft besteht und die Beziehung vom Mann beendet wird. Voraussetzung dafür sind die Dauer der Beziehung, sprich mindestens 4 Jahre. Kinder bzw. Nachwuchs ist nicht vorhanden. Beide (Männlein & Weiblein) verdienen ungefähr gleich viel. Der Mann trennt sich von der Frau und jetzt soll die Frau Recht auf Unterhaltszahlungen haben.

    Kann ich mir SO nicht vorstellen.

    02. Ehevertrag:

    Im Laufe dieser Diskussion kamen wir dann zum Ehevertrag und auch hier zweifelte ich an einer Behauptung. Angenommen ein Mann und eine Frau wollen heiraten. Der Mann bringt z.B. vor der Eheschließung ein Eigenheim mit in die Ehe ein. Es wird ein Ehevertrag geschlossen in dem festgehalten wird, was der Mann und was die Frau mit in die Ehe mit einbringt. Nachwuchs ist nicht geplant, es steht aber auch nichts dagegen. Die beiden heiraten und die Frau wird schwanger. Jetzt kommt der Diskussionspunkt: Der Ehevertrag soll jetzt ungültig sein bzw. verfallen, da ein Kind hinzugekommen ist.

    Kann ja nicht sein, oder?

    Also, wer kennt sich aus und gibt mir recht? ;-)
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  2. #2

    Standard Re: Juristische Fragen: Eheähnliche Gemeinschaft + Ehevertrag



    Nur zum Punkt 2:

    Also, ich bin zwar eher Laie, aber da ich ähnliches ja selber juristisch machen mußte,gebe ich mal mein Halbwissen preis. Halbwissen deshalb, weil es sich bei mir nicht um eine Scheidung sondern einfach um eine andere juristische Bezeichnung handelte. ;-)

    Also, eine Ehe ohne Ehevertrag wird meines Wissens immer als Zugewinngemeinschaft juristisch gehandhabt. Das heißt, bei einer Scheidung spielt der Besitz, den man vor der Ehe hatte eigentlich keine Rolle bei der Aufteilung, sondern lediglich das Volumen, welches während der Ehe erwirtschaftet wurde. Der Zugewinn halt. Und je nachdem, welcher beider Parteien den größeren Zugewinn hatte, ist ja meist der Mann, wird dieser Zugewinn auf beide Parteien weitestgehend ausgleichend aufgeteilt, beziehungsweise, derjenige mit dem höheren Zugewinn muß den entsprechenden Ausgleich zahlen.
    Ob da ein Kind ins Spiel kommt,spielt dann eine andere Rolle. Denn das Kind hat seine Ansprüche unabhängig von der Mutter oder vom Vater.Ob ein Kind am Zugewinn beteiligt wird, das glaub ich jetzt mal nicht.

    Alles andere , also auch was der Besitz vor der Ehe betrifft, kommt ja erst im Erbrecht ins Spiel, nicht bei einer Scheidung. Wie gesagt, keine Gewähr auf gesetzliche Richtigkeit dieser Aussagen, aber so wurde es mir in meinem Falle vermittelt.

    Wenn also jemand bereits vor einer Ehe ein Haus mitbringt, so hat der Ehepartner keinen Anspruch darauf. Wohl aber auf alles, was in dieses Haus dann während der Ehe investiert wird. Und dieses muß dann finanziell ausgeglichen werden.

    Natürlich wird es auch noch Unterschiede geben, der juristischen Vielfalt sind da ja keine Grenzen gesetzt. Aber die Grundaussagen dürften so wohl stimmen.
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  3. #3
    Hockeygott
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    Standard Re: Juristische Fragen: Eheähnliche Gemeinschaft + Ehevertrag

    @ Lucky

    Dann packst Du es jetzt also ... ;-)
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  4. #4
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    Standard Re: Juristische Fragen: Eheähnliche Gemeinschaft + Ehevertrag

    Zitat Zitat von Lucky
    01. Unterhaltszahlungen bei eheähnlicher Gemeinschaft ohne Kinder:

    Es fiel die Behauptung, daß der Partner seiner Lebensgefährtin Unterhalt zahlen muß, wenn eine eheähnliche Lebensgemeinschaft besteht und die Beziehung vom Mann beendet wird. Voraussetzung dafür sind die Dauer der Beziehung, sprich mindestens 4 Jahre. Kinder bzw. Nachwuchs ist nicht vorhanden. Beide (Männlein & Weiblein) verdienen ungefähr gleich viel. Der Mann trennt sich von der Frau und jetzt soll die Frau Recht auf Unterhaltszahlungen haben.
    Kann ich mir nicht vorstellen - darum wird ja auch nicht geheiratet.

    Bei Hartz IV bist du jedoch mit dabei wenn ihr zusammen in einer Wohung "eheähnlich" lebt. Prima, denn einen Vorteil kannst du dir bei "eheähnlich" nicht erwerben, den Nachteil in dem Fall schon.
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  5. #5
    Istari
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    Standard Re: Juristische Fragen: Eheähnliche Gemeinschaft + Ehevertrag

    @Waggi:

    Genau das habe ich mir auch gedacht. Und das von Dir geschriebene spuckt das Internet auch aus. Nachwuchs kann gewollt oder ungewollt kommen, aber warum sollte sich deswegen ein Ehevertrag "auflösen"? Klingt unlogisch.

    @Eismann:

    Warum fragt man mich in letzter Zeit eigentlich immer ob ich heiraten will? NEIN, will ich (noch) nicht. Übrigens: Fährst Du mit zum Betriebsausflug. :icon_mrgreen:

    @Crazy:

    Das kann ich mir eben auch nicht vorstellen, vorallem wenn keine Kinder vorhanden sind. Da gefällt der Frau im unverheirateten Zustand die Nase des Mannes nicht mehr, trennt sich von ihm und soll dafür noch Geld bekommen. Kann ich mir nicht vorstellen.
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  6. #6
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    Standard Re: Juristische Fragen: Eheähnliche Gemeinschaft + Ehevertrag

    Zitat Zitat von Lucky
    In meinem Bekanntenkreis haben wir erst über Eheverträge und ähnliches gesprochen und diskutiert und dabei fielen ein paar Behauptungen bzw. Aussagen, die ich so nicht ganz glauben kann. Vielleicht weiß ja der ein oder andere von euch darüber Bescheid.

    01. Unterhaltszahlungen bei eheähnlicher Gemeinschaft ohne Kinder:

    Es fiel die Behauptung, daß der Partner seiner Lebensgefährtin Unterhalt zahlen muß, wenn eine eheähnliche Lebensgemeinschaft besteht und die Beziehung vom Mann beendet wird. Voraussetzung dafür sind die Dauer der Beziehung, sprich mindestens 4 Jahre. Kinder bzw. Nachwuchs ist nicht vorhanden. Beide (Männlein & Weiblein) verdienen ungefähr gleich viel. Der Mann trennt sich von der Frau und jetzt soll die Frau Recht auf Unterhaltszahlungen haben.

    Kann ich mir SO nicht vorstellen.
    Da würde ich sagen definitv nein, das ganze gilt nur wenn ein Partner zu Hause geblieben ist, um die Wohnung, den Haushalt oder eben Nachwuchs (welchen du ja ausschließt) zu versorgen. Dann entstünde ein Anspruch auf Unterhalt. Genaueres kann ein Anwalt sagen.
    02. Ehevertrag:

    Im Laufe dieser Diskussion kamen wir dann zum Ehevertrag und auch hier zweifelte ich an einer Behauptung. Angenommen ein Mann und eine Frau wollen heiraten. Der Mann bringt z.B. vor der Eheschließung ein Eigenheim mit in die Ehe ein. Es wird ein Ehevertrag geschlossen in dem festgehalten wird, was der Mann und was die Frau mit in die Ehe mit einbringt. Nachwuchs ist nicht geplant, es steht aber auch nichts dagegen. Die beiden heiraten und die Frau wird schwanger. Jetzt kommt der Diskussionspunkt: Der Ehevertrag soll jetzt ungültig sein bzw. verfallen, da ein Kind hinzugekommen ist.

    Kann ja nicht sein, oder?

    Also, wer kennt sich aus und gibt mir recht? ;-)
    Ich würde mal sagen, wenn es keine spezielle Klausel für die Unwirksamkeit im Vertrag gibt, ist er sicher nicht ganz ungülitg. Allerdings können diverse Passagen ihre Gültigkeit verlieren, da sie gegen gesetzliche Regelungen verstoßen oder eben sittenwidrig sind, zb der Ausschluss von Unterhaltsansprüchen.

    Aber wie auch oben gilt, um sicher zu sein kann man nur einen Rechtsanwalt befragen.

    [Disclaimer]Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung / mein persönliches Wissen. Für eine Rechtsberatung sind in Deutschland nur Anwälte zugelassen.
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