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Thema: Freisprüche im Fall Ermyas M.

  1. #1
    Stammspieler
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    Standard Freisprüche im Fall Ermyas M.

    Im Prozess um die lebensgefährliche Attacke auf den dunkelhäutigen Ermyas M. in Potsdam sind beide Angeklagten freigesprochen worden. Mit seinem Urteil folgte das Potsdamer Landgericht am Freitag den Anträgen von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage. Den 30 und 32 Jahre alten Angeklagten war gefährliche Körperverletzung beziehungsweise unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen worden.

    Der Deutsch-Äthiopier Ermyas M. war am Ostersonntag 2006 an einer Potsdamer Haltestelle durch einen Faustschlag niedergestreckt worden. Der Fall hatte vor der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.Beweise reichen nicht aus
    Am 19. Prozesstag am Mittwoch hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage in ihren Plädoyers betont, dass sie nach wie vor von einer Tatbeteiligung des Hauptbeschuldigten Björn L. ausgehen. Doch die Beweise reichten nicht für eine Verurteilung aus. Das Opfer kann sich an die Tat nicht erinnern. Die Bundesanwaltschaft war damals zunächst von einem rassistisch motivierten Mordversuch ausgegangen. Später gab sie den Fall aber an die Potsdamer Staatsanwaltschaft ab.
    http://www.stern.de/politik/panorama...M./591156.html

    Ich habe gedacht die haben auf der Mailbox seiner Frau diese Stimmbandaufnahmen von den Tätern? Kann man die nicht irgendwie abgleichen???
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  2. #2
    All-Star
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    Standard Re: Freisprüche im Fall Ermyas M.

    Genau so muss jedoch ein Rechtstaat funktionieren. Höchsten Respekt vor Ermyas M., der am Ende der Verhandlung gesagt hat, das er das Urteil gut findet, denn ohne Beweise und nur mit wackeligen Indizien kann man kein Urteil fällen. Respekt!

    Greetz
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  3. #3
    Hockeygott
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    Standard Re: Freisprüche im Fall Ermyas M.

    Es wurde abgeglichen, jedoch ohne verwertbares Ergebnis. Auch meinen Respekt für das Opfer. Das Urteil ist für ihn nicht sonderlich erfreulich, aber zweifelsohne richtig (wegen der Begründung in dubio pro reo)
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